Rentenfrage für inhaftierte Beschäftigte bleibt Thema – GG/BO fordert weiterhin die Einbeziehung der Gefangenen in die Sozialversicherungen

Die halbjährlich stattfindende Justizminister_innen-Konferenz (JuMiKo), die am 17. und 18. Juni 2015 in Stuttgart tagte, hat beschlossen, dass der Strafvollzugsausschuss der Bundesländer die Möglichkeit einer Rentenbeitragszahlung von Inhaftierten und Sicherungsverwahrten untersuchen soll. Die Ergebnisse werden dann der kommenden JuMiKo im November in Berlin vorgelegt. Die Rentenfrage für Menschen in Haft bleibt demnach weiterhin ein akutes Thema.

Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder (CDU), die das Thema auf die Tagesordnung setzte, ließ in einer Pressemitteilung verlauten, dass „[d]er erste Schritt getan ist, dass vielleicht in absehbarer Zukunft auch arbeitende Strafgefangene in das Rentensystem einzahlen können.“ (http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/?pid=100692)

Wohlgemerkt, ein Schritt, der bereits bei der Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes vor 38 Jahren geplant war. Die gesetzliche Einbeziehung der inhaftierten Beschäftigten in die Sozialversicherungen steht bis zum heutigen Tage unter dem Vorbehalt eines zu verabschiedenden Bundesgesetzes.

Die Eingliederung der arbeitenden Gefangenen in die Rentenversicherung kann indes nur ein Schritt von mehreren sein: freie Arztwahl, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Aufhebung der Schlechterstellung inhaftierter Beschäftigter bei der Arbeitslosenversicherung sind weitere Aspekte, die aus unserer Sicht auf die sozial– und rechtspolitische Agenda gehören.

Zumindest ist es gelungen, einen Teil der Öffentlichkeit für das Thema der fehlenden Sozialversicherungspflicht von Gefangenen und Sicherungsverwahrten in Beschäftigungsverhältnissen in den Haftanstalten zu sensibilisieren. Im Vorfeld der JuMiKo haben verschiedene Menschenrechtsorganisationen, wie das Komitee für Grundrechte und Demokratie und die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S), u.a. über Pressemitteilungen Öffentlichkeit geschaffen. Wir als Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) haben mit einem „Offenen Brief“ an die Justizminister_innen der Länder, der in der Tageszeitung „junge Welt“ (http://www.jungewelt.de/2015/06-13/047.php) abgedruckt und im „neuen deutschland“ (http://peter-nowak-journalist.de/2015/06/17/gefangene-busen-zusatzlich-durch-altersarmut/) aufgegriffen wurde, gleichfalls versucht, auf die Diskussion einzuwirken. Zudem erschien zeitgleich zur JuMiKo ein Artikel zur GG/BO in der Printausgabe der Illustrierten „stern“ (Heft 26/2015, 18.6.2015), in dem explizit auf die Debatte von Sozialversicherung und Mindestlohn hinter Gittern Bezug genommen wurde.

Bis zur Herbstkonferenz der Justizminister_innen in Berlin wird es darauf ankommen, auch die Mitglieder des Strafvollzugsausschusses davon zu überzeugen, dass es mit dem Resozialisierungsgedanken nicht in Einklang zu bringen ist, wenn insbesondere Langzeitgefangene nach ihrer Haft aufgrund fehlender Rentenbezüge direkt den Weg in die Altersarmut antreten…

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