http://www.grundrechtekomitee.
Das Grundrechtekomitee appelliert zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) und anderen Organisationen der Straffälligenhilfe an die Justizministerkonferenz, endlich der Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung zuzustimmen. Die Konferenz berät dazu am 17./18. Juni in Stuttgart. Die Länder als Arbeitgeber der Gefangenen müssen die „Schwarzarbeit hinter Gittern“ beenden, fordert das Grundrechtekomitee. Die Einbeziehung in die Rentenversicherung ist ein Gebot des Sozialstaates, des Gleichheitsgrundsatzes und der Resozialisierungsprinzipien. Gemäß Resozialisierungsauftrag sollen die Lebensbedingungen weitestmöglich den üblichen Lebensbedingungen angeglichen werden. Schädlichen Folgen der Haft ist entgegenzuwirken. Auch die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze fordern die Einbeziehung in die Sozialversicherungssysteme. Die Bundesregierung verweigert mit Hinweis auf Vorbehalte der Länder seit 38 Jahren den Erlass des im Strafvollzugsgesetz von 1977 verbindlich vorgesehenen Gesetzes zur Einbeziehung in die Rente. Die Justizministerkonferenz kann diesem Skandal nun endlich ein Ende bereiten.
Das Grundrechtekomitee hatte im Vorlauf zur Konferenz allen Justizminister/innen einen Appell mit der Forderung nach Einbeziehung in die Rentenversicherung zukommen lassen (http://www.
Martin Singe, AG Strafvollzug im Grundrechtekomitee, Kontakt: 0177-5864147
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