Am 16. Mai 2013 ist das sächssische Strafvollzugsgesetz in Kraft getreten. Aufgrund dessen sollten alle sächsischen Haftanstalten neue Hausordnungen erstellen. Die aktuell gültige Hausordnung in der JVA Torgau datiert aus dem Jahr 2002 und dürfte damit nicht mehr Gesetzeskonform sein.
Beim Hinblick ausgesprochener Diziplinarmaßnahmen gegen Gefangene, die auf einen Verstoß gegen die Hausordnung beruhen, könnten mehrfach rechtsverstöße seitens der Anstalt vorliegen. Wir fordern eine aktuelle Hausordnung und eine parlamentarische Aufarbeitung der seit 2013 ausgesprochenen Diziplinarmaßnahmen.
David Scholz
GG/BO Sprecher
JVA Torgau, 21. September 2017
via GG/BO Soligruppe Leipzig
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