Sonderbehandlung für NSU Terroristin in Sachsen?

GG/BO Soligruppe Leipzig: „Für Frau Zschäpe wird es keine Sonderbehandlung geben. Frau Zschäpe ist eine ganz normale Gefangene wie andere auch.“ wurde Jörg Herold, Sprecher Sächsisches Justizministeriums, zur Verlegung von Beate Z. nach Chemnitz im MDR zitiert.

Tag24 titelte einen Monat nach der Verlegung „Einzelhaft! So lebt die NSU-Terroristin Zschäpe im Chemnitzer Frauenknast“ und beruft sich dabei auf Informationen aus dem „Justizministerium“. Vom Haftalltag wird in der Überschrift ein düsteres Bild gezeichnet, das sich auch im Beitrag selbst wiederfindet. „Der Chemnitzer Frauenknast hat für Zschäpe spezielle Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Sie sei räumlich getrennt von anderen Gefangenen untergebracht…“

Dass der Alltag von Beate Z. sich dabei sehr viel angenehmer gestaltet als vom Ministerium kommuniziert, wurde von uns bereits via Twitter angedeutet. Dies wurde nun in einer kleinen Anfrage von Juliane Nagel (Die Linke) aufgegriffen.

Während Beate Z. die allerbeste „Behandlung“, Dusche im Haftraum, Aufschluss und Kontakt zu Jugendlichen genießt, werden in der JVA Chemnitz GG/BO Unterlagen beschlagnahmt. Doch es kommt es noch besser. Fast schon ahnend was aus dem Hause der GG/BO kommen könnte, lässt das von Sebastian Gemow (CDU) geführte Justizministerium verlauten, dass bei der „Auswahl der künftigen Justizvollzugsbeamten“ diese auf „Verfassungstreue“ geprüft werden.

„Statt Unterlagen der Gefangenen-Gewerkschaft zu beschlagnahmen, fordern wir das Ministerium, im Rahmen unserer Transparenzinitative, dazu auf, die Verfassungstreue der aktuell beschäftigten Justizvollzugsbeamten in der JVA Chemnitz zu prüfen. Dies, wie gegenüber der Leipziger Volkszeitung proklamiert, erst bei der Auswahl von „künftigen Justizvollzugsbeamten“ zu realisieren ist völlig unzureichend“ so Sarah Rosenberg von der GG/BO Soligruppe Leipzig.

Leipzig, 5. April 2019

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist. 

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