Wer schon einmal zu Besuch in einer JVA war kennt sie, eng umschlungene Pärchen mit dem Verlangen nach mehr. Das sonst eher konservative Sachsen trägt dem zukünftig Rechnung.
Besuche in ehe- und familienfreundlichen Räumen, meist mit Bett, Kochbereich und Nasszelle, sogenannte Langzeitbesuche, sind in der bundesdeutschen Justizvollzugslandschaft selten anzutreffen. Dies obwohl der Angleichungsgrundsatz besagt, dass das Leben hinter Gittern möglichst dem Leben außerhalb angeglichen werden soll, da die eigentliche Strafe im Freiheitsentzug besteht.
Der Empfehlung des Europarates zu den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen aus dem Jahr 2006, „Die Besuchsregelungen müssen so gestaltet sein, dass Gefangene Familienbeziehungen so normal wie möglich pflegen und entwickeln können.“ (24.4), wurde ihm Rahmen der Förderalismusreform in Sachsen mit gesetzlich verankerten Langzeitbesuchen in § 26 (4) Sächisches Strafvollzugsgesetz Rechnung getragen. Der Langzeitbesuch ist lediglich in zwölf von sechzehn Bundesländern gesetzlich verankert und zudem sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Einen Rechtsanspruch auf Langzeitbesuche sieht lediglich das Bundesland Brandenburg in seinem § 34 (4) Brandenburgisches Vollzugsgesetz vor. Sachsen-Anhalt hingegen schränkt seine Kann-Vorschrift mit § 164 Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen Anhalt ein, wenn es die „räumlichen Verhältnisse der Anstalt nicht zulassen“.
Der Blick nach Sachsen verrät, dass lediglich die Justizvollzugsanstalten Bautzen und Dresden derartige Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund wendete sich Manuel Matzke, GG/BO Sprecher der JVA Zeithain, mit einer Anfrage an das Justizministerium. Offen war bislang, ob auch andere Gefangene der sächsischen Justizvollzugsanstalten die Langzeitbesuchsräume in Dresden oder Bautzen nutzen können.
Das Ministerium teilt in einem Schreiben nun mit, „dass es prinzipiell möglich ist, dass Gefangene anderer sächsischer Justizvollzugsanstalten bei ihrer Justizvollzugsanstalt einen Antrag auf Besuchsüberstellung für einen ehe- und familienfreundlichen Besuch in der Justizvollzugsanstalt Dresden oder Bautzen stellen“ können.
Matze dazu: „Analog dürfte die Stellungnahme auch für die im Bau befindliche JVA Zwickau gelten. Mit der Stellungnahme des Ministeriums wurde der besucherInnenfreundliche Kurs in Sachsen noch einmal untermauert. Bereits im Vergleich hinsichtlich der zugestandenen Besuchszeit von vier Stunden, liegt Sachsen an der Spitze.“
David Scholz, GG/BO Sprecher der JVA Dresden, führt aus: „Da grade im Zusammenhang mit Familienbesuchen zum Teil erhebliche Fahrtkosten anfallen, würden wir uns freuen, wenn die Anstalten auf Übernahmemöglichkeiten der Fahrtkosten durch das Sozialamt nach §21 Abs. 6 SGB II hinweisen. Im oftmals prekären Umfeld, ist es Angehörigen finanziell nicht möglich über längere Entfernungen anreisen zu können.“
Leipzig, 20. April 2017
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