Arbeit und gewerkschaftliche Organisation unter den Bedingungen des Strafvollzugs
Samstag, 8. Nov. 2014
11:00–13:00 UHR: Arbeitsgruppen
Juristische Fakultät | Kommode | Bebelplatz 1
Referent_innen: angefragt sind Anwält_innen aus dem Bereich des Arbeits-, Europa- und Vollzugsrecht sowie Gewerkschaftsvertreter und Freie Träge der Gefangenenhilfe, Moderation: akj-berlin
Seitdem sich im Mai 2014 in der JVA Tegel eine Initiative gründete, die als nicht-rechtsfähiger Verein den Anspruch erhebt, jenseits der
offiziellen Strukturen der Gefangenenmitverantwortung (§ 160 StVollzG) als neue Gefangenengewerkschaft die Interessen ihrer Mitglieder in Bezug auf das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsbedingungen zu vertreten, kann die Gefangenen-Gewerkschaft als bundesweite Organisation (GG/BO) großen
Zulauf verzeichnen. Von den Justizministerien und -behörden fordert sie u.a. die Anerkennung ihrer Tariffähigkeit und die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in den Betrieben der Justizvollzugsanstalten. Berlins Innensenator bestreitet jedoch, dass Gefangene statusrechtlich als Arbeitnehmer_innen gelten können, weil im Vollzug Arbeitszwang bestehe und sie daher kein Lohnarbeitsverhältnis eingegangen seien. Folglich könnten sie sich auch nicht auf die Tariffreiheit berufen und kein Mindestlohn fordern.
Der Workshops will versuchen, Vertreter der neu gegründeten Gefangenengewerkschaft (GG/BO) mit Jurist_innen aus dem Arbeits-, Europa- und Vollzugsrecht sowie Vertreter_innen von Gewerkschaften und Freien Trägern der Gefangenen- und Bewährungshilfe ins Gespräch zu bringen. Dabei sollen die juristischen Grundsätze und -probleme einer gewerkschaftlichen Organisation unter den Bedingungen von Arbeitszwang und Strafvollzug erörtert und Strategien einer vollzugsrechtlich implementierbaren Argumentation gesucht werden.