Keine medizinische Betreuung in der JVA Dresden

PRESSEMITTEILUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Sprecher der GG/BO teile ich mit, dass in der JVA-Dresden, seit über eine Woche, keine medizinische Betreuung gewährleistet wird. Es ist kein medizinisches Personal vorhanden und dies obwohl jeder Gefangene gemäß § 63 SächsStVollzG einen Anspruch auf medizinische Leistung hat. In der JVA-Dresden sind über 800 Gefangene inhaftiert. Die GG/BO fordert die Landesregierung zum handeln auf, ansonsten sehen wir uns gezwungen, wegen Unterlassener Hilfeleistung Strafantrag zu stellen. Das selbe gilt für die Psychologische Betreuung, hier warten Gefangene Monate auf Gespräche. Diese Umstände sind rechtswidrig und verstoßen gegen jegliche Vollzugsgrundsätze.

David Scholz
GG/BO Sprecher Sektion Dresden

Dresden, 07. Februar 2017

via

Leipzig, 11. Februar 2017

Bildquelle 

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