GG/BO Soligruppe Jena: Eine Gefangene und Gefangenen-Gewerkschafterin aus der Frauen-JVA Chemnitz kämpft seit mehreren Monaten um ihr Recht auf Haftunterbrechung aufgrund von Haftunfähigkeit. Bisher haben die Gerichte ihr trotz zahlreicher psychologischer Gutachten, trotz Unterstützung seitens einer sehr engagierten Anwältin und der GG/BO-Soligruppe Jena und trotz Solidaritätskundgebungen der FAU Chemnitz dieses Recht verwehrt. Schlimmer noch, die Gefangenen-Gewerkschafterin wurde einer Zellenrazzia unterzogen und anschließend für eine Nacht in den besonders gesicherten Haftraum (BGH) gesteckt.
Eine Abgeordnete der Linkspartei hat anlässlich dessen eine Kleine Anfrage im Sächischen Landtag zur Situation der psychisch kranken Gefangenen gemacht. Wie zu erwarten haben sich die Behörden in den meisten der Fragen ausgeschwiegen. Dennoch sind so einige interessante Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen.
Zum einen wurden die Selbstmorde in sächsischen JVAs aufgeschlüsselt. In den letzten 5 Jahren haben sich 12 Gefangene in Sachsen das Leben genommen. Das macht über zwei Gefangene jährlich.
Zum anderen hat das Justizministerium angegeben, wie oft Gefangene in den letzten 5 Jahren in den sogenannten besonders gesicherten Haftraum (BGH) gesteckt wurden. Dazu ist zu sagen, dass der BGH eine kahle, videoüberwachte Isolationszelle ist, in der Gefangene, die laut der Anstalt sich selbst oder Andere gefährden, abgesondert werden und damit nicht nur von den Mitgefangenen, sondern auch von allen persönlichen Gegenständen getrennt werden. Im BGH haben Gefangene nichts zu lesen, nichts zu schreiben, können kein Radio hören oder Fernsehen schauen, können mit niemandem sprechen und sich nicht austauschen. Viele Gefangene erleben den BGH deswegen nicht als Selbstschutz oder Hilfe, sondern als Strafe und Horror. Nicht umsonst wird der BGH unter den Gefangenen als „Bunker“ bezeichnet. In den letzten 5 Jahren wurde der BGH in sächsischen JVAs immer öfter angeordnet – laut der Antwort auf die Kleine Anfrage 2013 für alle JVAs insgesamt 89 mal, 2017 bereits 408 mal. Es ist also eine deutliche Tendenz hin zu einer repressiveren Behandlung der Gefangenen zu beobachten. Aus den reinen Zahlen können wir allerdings nicht auf die Gründe und Hintergründe schließen.
Weiterhin haben Gefangenen-Gewerkschafter*innen aus der JVA Chemnitz angemerkt, dass die 21 Anordnungen des BGH, die für die JVA Chemnitz im Jahr 2017 angegeben werden, viel zu wenig sind. Aus eigener Erfahrung und Gesprächen mit Mitgefangenen kommen sie auf eine viel höhere Zahl. Das Ministerium scheint die Zahlen also runterzuspielen und es ist von einer viel höheren Dunkelziffer auszugehen.
Unabhängig von den Zahlen ist festzustellen, dass nicht der BGH den psychisch kranken Gefangenen eine Hilfe wäre, sondern eine ordentliche Therapie. Diese ist allerdings, wie wir in einem Positionspapier zum Gefängnistag 2018 bereits festgestellt haben, unter den Bedingungen des Strafvollzugs strukturell unmöglich. Insofern sind die kranken Gefangenen zu entlassen, damit sie endlich gesund werden können.
GG/BO-Soligruppe Jena, 13. November 2018
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
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