JVA Freiburg schränkt Recht auf informelle Selbstbestimmung ein

Seit über zwei Wochen wird dem Gefangenen A. S. ,unserem Kollegen, Mitglied und Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) in der JVA Freiburg die Aushändigung von zugesandten Flyern der GG/BO verweigert. Nun beantragt er beim Landgericht Freiburg eine richterliche Überprüfung dieser Anordung.

Es geht um mehrere vierseitige Flugblätter, welche neben Kontaktadressen und Beitrittserklärungen, vor allem einige allgemeine Informationen zur GG/BO enthalten. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass es sich hierbei um „unerlaubte Beilagen“ handle.

Die GG/BO hat sich 2014 gegründet und hat mittlerweile einige hundert Mitglieder. Hinsichtlich der Gewerkschaftgründung stützt sie sich u.a. auf das Grundrecht, Interessensvereinigungen zu bilden, wie es der Artikel 9 Abs.3 Grundgesetz (Koalitionsrecht) vorsieht.

In einem ähnlichen Fall hat das Landgericht Krefeld im Dezember 2015 jedoch den Beschluss getroffen und festgestellt, dass die Nichtaushändigung von Werbebroschüren mit Mitgliedsanträgen an einen Gefangenen in der JVA Willich 1 rechtswidrig war.

Die Leitung der JVA Freiburg scheint dies allerdings (noch) nicht zu kümmern. Leichtfertig greift diese druch ihre Maßnahme in grundrechtlich geschützte Freiheiten, wie die der Informationellen Selbstbestimmung des Gefangenen ein und versucht darüber hinaus hier ein Exempel zu statuieren, um weitere Interaktion mit der GG/BO zu verhindern.

Wir bewerten die Anhalteverfügung der Anstaltsleitung als Einschüchterungs- und Kriminalisierungsversuch von GewerkschafterInnen hinter Gittern und fordern die sofortige Aushändigung der einbehaltenen GG/BO-Infomaterialien!

Freiburg, 01. August 2016

Bildquelle

Kontakt:
GG/BO Soligruppe Freiburg
E-Mail: ggbo_support_freiburg@riseup.net

 

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