In der JVA Neumünster (wiederholend): Persönlichkeitsrechte vs. Menschenrechte

GG/BO Soligruppe Berlin: Die uns zukommenden Berichte von Gefangenen über anhaltende massive Repression, Schikanen und Drangsalierungen seitens der Bediensteten nehmen kein Ende. Im Mai 2018 mussten wir von einem Gefangenen berichten, welcher von anderen Gefangenen körperlich angegriffen worden war, weil ein Beamter die Gefangenen untereinander aufhetzt(e).

Nun erreichte uns eine solche Nachricht wieder:

„Vor einiger Zeit […] wurde ich in der Dusche von einem Gefangenen stark zusammen geschlagen. Es war eine Rache dafür, weil ein Beamter Namens „Weiss“ bei den Gefangenen behauptet hat, ich würde andere Gefangene ‚Anscheissen‘.

Was ich im Übrigen niemals getan habe! Ich habe diesem Beamten […] in der Vergangenheit mitgeteilt, dass mir sein negatives Interaktion-Verhalten gegenüber Gefangenen und mir nicht passt, dass es ein Grundgesetz gibt, in dem steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Der Typ teilte mir mit, dass das Grundgesetz nicht für Gefangene zähle! Seit dem werde ich zunehmend schikaniert.“

Wie wir schon im Mai 2018 feststellen mussten, spielen Bedienstete in der JVA Neumünster offensichtlich Gefangene gegeneinander auf, wenn Einzelne versuchen, sich für ihre Rechte einzusetzen oder sich gegen Bedienstete zu wehren. In diesem Fall ging es sogar nur um eine Kritik an einen Beamten, welche mit Schikanen und massiver Repression in Form von Hetze durch selbigen, mit der Konsequenz des körperlichen Angriffs, beantwortet wird.

Anstatt sich also mit dem kritikübenden Gefangenen auseinanderzusetzen, hetzt der Beamte Hr. Weiss die anderen Gefangenen gegen ihn auf und spricht zudem jeder gefangenen Person die Unantastbarkeit der Würde, also den Wert des Menschen, ab. Gefangene werden demnach von Hr. Weiss eindeutig schamlos ausgenutzt, sie werden von ihm als „wertlos“ bezeichnet und ihre Rechte aberkannt, nur weil er nicht mit Kritik umgehen kann.

Der betroffene Gefangene wollte diese Zustände nicht länger hinnehmen und wendete sich an die Anstaltsleiterin.

„Ich teilte der Anstaltsleiterin Y. Radetzki die Situation mit, was sie aber nicht interessiert. Sie teilte schriftlich mit, dass die Beamten sich korrekt verhalten würden. Dienstaufsichtsbeschwerden werden mit dem Satz standartmässig abgetan. Man wird hier weder ernst genommen, noch menschlich behandelt! […] Den Leuten geht es hier echt schlecht!“

Weiterhin schreibt der Gefangene über die Schikanen seitens der Bediensteten:

„Meine Schreibmaschine versuche ich derzeit im Übrigen wieder zubekommen, da man mir diese wegen meiner sozialen Tätigkeit für andere Gefangene weg genommen hat.“

Soziales Engagement wird sanktioniert, Dienstaufsichtsbeschwerden werden entweder nicht aufgenommen oder einfach „abgetan“, Kritik an Bedienstete führt zu massiver Repression und die Anstaltsleiterin spricht trotzdem von einem korrekten Verhalten der Bediensteten.

All das wundert uns leider nicht. Schon damals mussten wir von einem ähnlichen Verhalten seitens der Anstalt berichten. In der JVA Neumünster ist es an der Tagesordnung, dass Gefangene, welche sich für Mitgefangene einsetzten, mit Repression rechnen müssen. Diese reicht vom Entzug der persönlichen Sachen bis hin zur Isolationshaft.

Während Gefangene also schikaniert, gegeneinander aufgespielt und repressiv behandelt werden, dürfen die Bediensteten machen, was sie wollen?

Am 04.10.18 erhielten wir von der Anstaltsleiterin Radetzki einen Brief, in dem sie uns aufforderte, unsere Pressemitteilung vom 19.09.18 zu ändern. In dieser Pressemitteilung nannten wir Frau Ziegenhagen als verantwortliche Abteilungsleiterin. Unter anderem durch sie musste Erwin Fichtl unter Einschluss leiden, obwohl der zuständige Arzt in die Gefangenen-Akte geschrieben hatte, dass Erwin aufgrund seiner Krankheit auf keinen Fall eingeschlossen werden darf.

Die JVA forderte uns nunmehr bis zum 14.10.18 auf, „den Namen von Frau Ziegenhagen unkenntlich zu machen und es auch für die Zukunft zu unterlassen, Namen von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Anstalt zu veröffentlichen. Diese Aufforderung erfolgt an dieser Stelle letztmalig. Bereits Anfang des Jahres hatten Sie den Namen des Abteilungsleiters Herrn Ninow veröffentlicht. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Ihrem Vorgehen liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG zugrunde.“

Finden wir super spannend. Wenn wir die Namen von verantwortlichen Bediensteten nennen, welche Gefangenen ihre Grundrechte absprechen und ihre Rolle nutzen, um sie zu schikanieren, drangsalieren und regelrecht fertig zu machen, greifen wir laut Radetzki ihre Persönlichkeitsrechte (das der Bediensteten, nicht das der Gefangenen!) und damit das Grundgesetz an? Wenn sich wiederum Gefangene auf das (auch für die geltende!) Grundgesetz berufen aber dessen Inhalte für sie durch Bedienstete abgesprochen wird, ist das völlig in Ordnung und hat keine Konsequenzen für die Bediensteten? Klingt absurd.

Offenbar haben für die Anstaltsleiterin nur Menschen in Uniformen irgendwelche (Grund)Rechte – Gefangene haben offensichtlich keine, im Gegenteil: selbst wenn sie dafür kämpfen, werden sie nicht ernst genommen oder dafür sogar von der Anstalt fertig gemacht.

Wir werden keine Namen von Bediensteten unkenntlich machen – solange die Anstalt mit den Gefangenen macht was sie will, werden wir Verantwortliche benennen. Wenn die Bediensteten unbedingt auf ihr Persönlichkeitsrecht beharren wollen, sollen sie die Gefangenen sofort aufhören zu drangsalieren, gegeneinander aufzuspielen und repressiv zu behandeln.

Dass das im Knast als totaler Repressionsapparrat mit einer derartigen krassen Hierarchisierung von Bediensteten und Gefangenen unmöglich ist, wissen wir. Deswegen bleiben wir dabei: schafft die Knäste ab, lasst die Gefangenen frei!

Außerdem, an alle Leser*innen:

Werdet kreativ – zuständigen Ministerien, Knästen und Bediensteten kann begegnet werden.

Berlin, 16. Oktober 2018

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

1 Kommentar

  1. Verstehe den Unsinn nicht, macht das doch so wie die Presse das macht. Also Herr oder Frau X. Oder dergleichen.
    Dann spart man sich irgendwelche Zensuren. Ändert doch nichts an der Botschaft wenn man den Namen weglässt. Ich verstehe aber auch die Mitarbeiter nicht. Würde direkt klagen oder das Anzeigen wenn jemand meinen Namen nennt ohne das es bewiesen ist. Jedenfalls wenn ich in so einem Bereich arbeiten würde.

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