Über die Auswirkungen von Zwangsarbeit im Knast

In Deutschland ist Zwangsarbeit erlaubt und wird immer noch großflächig verordnet – in den Justizvollzugsanstalten. Welche Auswirkungen hat die Zwangsarbeit im Knast auf die Gefangenen? Welche Auswirkungen hat sie auf die Familie draußen? Einen zusammenfassenden Überblick gibt uns im folgenden Kai Rollenhagen, Sprecher der GG/BO Sehnde.

  1. Außerhalb der Justiz sind wir unseren Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Im Umkehrschluss sind also – wie draußen – unsere Kinder unsere ersten Gläubiger. Die Justiz stellt sich dazwischen und schöpft unsere Produktivität ab und unsere Kinder sind automatisch sozial benachteiligt. Draußen kann man Millionenschulden haben und die Kinder sind als Erste dran, wenn man Geld verdient. Hier kann man keinen Unterhalt zahlen und wenn man in der Altersarmut ist, versucht der Staat die Kinder zu verpflichten, für uns zu zahlen. Die größte Sauerei, die es geben kann!
  2. Jeder fordert Reue und Wiedergutmachung vom Straftäter, dabei macht das perfide System die Zahlung von Entschädigungen völlig unmöglich.
  3. Wer Schulden hat – und das sind im Knast die meisten – geht in die Privatinsolvenz und die Gläubiger setzen die entgangenen Summen wegen der niedrigen Rückzahlungsquoten von der Steuer ab. Also zahlt de facto der Steuerzahler unsere Schulden, obwohl wir zur Vollzeitarbeit gesetzlich verpflichtet werden.
  4. Die fehlenden Rentenbeiträge führen dazu, dass trotz staatlich verordneter Vollbeschäftigung die Inhaftierten in die Altersarmut getrieben werden. So zieht sich der Staat die Rückfalltäter selbst heran. Herzlichen Glückwunsch zum Erhalt der Justizarbeitsplätze!!!
  5. Lebenslängliche sind theoretisch bis zum Tode inhaftiert und können daher auf Auszahlung der gesammelten Tage „Freistellung als Anerkennung der Arbeit“ alle 10 Jahre pochen, weil sie ja theoretisch nicht mehr rauskommen.

Trotzdem werden sie verpflichtet, obwohl sie nie Arbeitslosengeld bekommen werden, in die Arbeitslosenversicherung einzubezahlen. Im Knast gibt es kein Arbeitslosengeld, wer nicht arbeitet der kann Taschengeld beantragen.
Wer aber außerknastliche Einkünfte hat kriegt niemals Taschengeld oder Arbeitslosengeld, obwohl er gezwungen wird, von seinem lächerlichen Lohn in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Also Abzocke.

Alle diese Punkte müssen dazu führen, dass Gefangene Mindestlohn und Rente bekommen, insbesondere damit ihre Kinder nicht benachteiligt werden. Der Geruch von Sippenbestrafung wie im Dritten Reich liegt in der Luft.
Die Arbeitskraft eines Mannes gehört seinen Kindern und nicht seinen Sklaventreibern. Ich entschuldige mich hiermit ausdrücklich bei Julia, weil sie unser Kind aufopferungsvoll alleine ernährt und erzogen hat. Danke Julchen!

Kai Rollenhagen
c/o JVA Sehnde
Schwedebruch 8
31319 Sehnde

Hannover, 05. Juli 2016

Bildquelle 

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1 Kommentar

  1. Hallo Herr Rollenhagen, ich möchte mich ihrem Kommentar vollumfänglich anschliessen. Sie haben vollkommen recht. Was ist zu Tun? Haben Sie eine Idee?

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