Häftlingsarbeit: 35 Jahre Einsatz – 0 Euro Rente?
42 Jahre seines Lebens hat Gerd W. hinter Gittern verbracht. Von 1970 bis 2012 saß er in Brandenburg, in Bützow und in Waldeck bei Rostock – unter anderem wegen Mordes. Fast seine gesamte Haftzeit über arbeitete er nach eigenen Angaben – als Dreher und Drucker, im Gefängniskrankenhaus und in der Landwirtschaft. Sozial- oder Rentenversicherungsbeiträge wurden für diese Tätigkeiten nicht gezahlt. Die Folge: Heute ist Gerd W. ein freier Mann und Rentner. Aber er bekommt gerade einmal eine Grundsicherung.
„Doppelbestrafung beenden“
Die Deutsche Rentenversicherung erkennt Arbeitsjahre im Knast nicht an. Es sei unter Umständen unpopulär, so der Bützower Gefängnisleiter Jörg-Uwe Schäfer im Gespräch mit NDR 1 Radio MV, doch es sei Zeit, diese Doppelbestrafung zu beenden. Bei dieser Forderung ist sich Schäfer mit der Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommerns, Uta-Maria Kuder (CDU), einig. Kuder will nach Ministeriumsangaben bei der am Mittwoch beginnenden Justizminister-Konferenz in Stuttgart Rentenansprüche für arbeitende Strafgefangene durchsetzen.
Länder müssen Kosten übernehmen
Dazu müssten die Länder die Kosten für den Arbeitgeberanteil bei der Rentenversicherung tragen, hieß es. In Mecklenburg-Vorpommern wären das rund 1,5 Millionen Euro jährlich. Nur dann würde der zuständige Bund das Gesetz ändern. Kuder verweist auf eine bereits im Bundesgesetz 1976 festgehaltene Überlegung, Häftlingen Rentenansprüche gutzuschreiben. Es werde höchste Zeit, diese Regelung auch umzusetzen, so Kuder. Die Aussicht auf eine selbst erarbeitete Rente wäre für viele Haftentlassene ein weiterer Anreiz, nicht wieder kriminell zu werden.
Für Gerd W. hieße das: Rund 35 Jahre Arbeit wären nicht verloren.
Fußfessel für Hooligans
Die Schweriner CDU-Ministerin unterstützt zudem einen hessischen Antrag für eine breitere Anwendung der elektronischen Fußfessel. Damit, so Kuder, könnten auch in Rostock verhängte Stadionverbote gegen Hooligans besser überwacht oder potentielle Opfer rechtzeitig gewarnt werden, wenn sich ihnen Stalker oder gewalttätige Partner trotz Verbotes nähern.