Die Sektions-Sprecher der GG/BO in der JVA Zeithain (Sachsen), Manuel Matzke und David Scholz, stellen nach den ersten Tagen der Berichterstattung über die Sektionsgründung fest, dass „die GG/BO als Ganzes äußerst positiv von Seiten der Gefangenen und sogar einzelner Bediensteter auf- und angenommen wird.“
Weiter führen unsere Kollegen aus: „Die Anzahl der Mitglieder der GG/BO-Sektion Zeithain hat sich insbesondere nach den Presseveröffentlichungen erheblich erhöht.“ Aktuell haben sich weit mehr als 100 Inhaftierte in Zeithain der GG/BO angeschlossen. Das entspricht über einem Viertel der dortigen Gefangenen.
Obwohl die GG/BO und ihre Tätigkeit durch das Grundgesetz Art. 9 Abs. 3 (Koalitionsfreiheit) gedeckt ist, betrachtet die „Anstaltsleitung und der Sicherheitsbeauftragte der JVA Zeithain die GG/BO als eine nicht legitime Organisation“, so unser Sprecher-Duo.
Offenbar soll über die ablehnende Haltung der Führungsetage der JVA bei den Inhaftierten Verunsicherung erzeugt werden. „Einige Mitglieder befürchten Repressalien von der Anstaltsleitung,“ schreiben Matzke und Scholz. Leider ist diese Befürchtung nicht ganz unbegründet, weil Vollzugsbehörden mitunter versuchen, mit Methoden des Union Busting eine gewerkschaftliche Selbstorganisierung von Inhaftierten zu be-, wenn nicht gar zu verhindern. Postzensur, Leibesvisitationen, Zellenrazzien und die Ablösung von der Arbeit in den JVA-Betrieben sind andernorts eine gängige Praxis, um die Koalitionsfreiheit der inhaftierten Gewerkschafter_innen zu untergraben.
Matzke und Scholz stellen richtig heraus, dass „[sich] die GG/BO nicht in einer Konfrontation mit einzelnen JVA-Leitungen [sieht].“ „Ein gewerkschaftspolitisches Engagement kann des Weiteren auch nicht als ein Verstoß gegen die anstaltsinterne ́Sicherheit und Ordnung ́ gewertet werden,“ betonen Matzke und Scholz. Im Vordergrund der GG/BO steht die Realisierung der Kernforderungen nach der Einbeziehung der inhaftierten Beschäftigten in der Bundesrepublik in die Sozialversicherung und den seit Anfang des Jahres geltenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die GG/BO hat von Beginn an darauf verwiesen, dass ihr Endziel darin besteht, die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern Schritt für Schritt zu erstreiten. Hierfür geht sie Bündnisse mit (Basis-)Gewerkschaften, Gefangenenhilfs- und Menschenrechtsorganisationen ein. Letztlich werden die legitimen Forderungen der GG/BO auf parlamentarischer Ebene verhandelt, um durchgesetzt werden zu können.
Die Kollegen Matzke und Scholz beziehen sich in ihrem Wirken innerhalb der GG/BO auf das Rosa Luxemburg zugeschriebene Zitat „Nur wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht.“ Ein Motto, das für den emanzipatorischen und sozialreformerischen Anspruch der GG/BO steht!
Berlin, 14.08.2015
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.