Mittels einer Anfrage „Billigarbeit im Gefängnis (8717/AB)“ wurde das Parlament in Österreich um eine Stellungnahme gebeten. Die Beantwortung erfolgte durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.
Im Wortlaut heißt es „Im Jahr 2015 haben insgesamt 1.055 österreichische und neun ausländische (=deutsche) Unternehmen die Justizanstalten mit Aufträgen betraut.
Weiterführende Daten der einzelnen Unternehmen unterliegen der Amtsverschwiegenheit bzw. der Geheimhaltung gem. § 1 DSG.“
Kurios ist, dass sich auf der Webseite des Parlamentes, wo die Anfragebeantwortung zu finden ist, zudem der Link zu einer Beilage befindet, in der dennoch sämtliche Betriebe aufgelistet sind. Ob es sich dabei um Vorsatz oder ein Versehen handelt, ist uns nicht bekannt.
Die GG/BO begrüßt diese Form der Transparenz. In der Bundesrepublik Deutschland können Betriebe, die im Gefängnis produzieren lassen, sich ebenso auf die Geheimhaltung berufen. Hin und wieder werden Unternehmen bekannt, welche von Sozial- und Lohndumping hinter Gittern profitieren. Zuletzt machte ein Leak zu Betrieben die in Sachsen produzieren lassen Schlagzeilen.
Leipzig, 25. April 2017
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