Geleakter Haftbefehl – Handelt es sich beim Justizvollzugsbeamten um einen Einzeltäter?

GG/BO Soligruppe Leipzig: „Chemnitz: Fahndung nach drittem Tatverdächtigen“ titelt es heute in der Leipziger Volkszeitung.  Damit wird der Fokus von dem Skandal weggenommen, der sich um den Leak des Haftbefehls gegen eine von zwei Personen, die in Verdacht stehen, den  gewaltsamen Tod von Daniel H. herbeigeführt zu haben, abspielt.
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Während in Chemnitz seitdem Neonazis und Rassist*innen immer wieder marodierend durch die Straßen ziehen, versagen staatliche Behörden auf ganzer Linie. Nicht nur, dass die Polizei mehrmals nicht in der Lage  war, den Rechten Einhalt zu gebieten und Migrant*innen oder Journalist*innen zu schützen, nun wird das Behördenversagen auch bei der Justiz sichtbar. So wurde in der vergangenen Woche der Haftbefehl eines Tatverdächtigen durch einen sächsischen Justizvollzugsbeamten veröffentlicht. Auf Antrag der Linksfraktion traf sich darum am 4.9.2018 der Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages zu einer Sondersitzung. Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE verfasste dazu eine Pressemitteilung mit dem Titel „Aufklärung der Umstände des geleakten Haftbefehls am Anfang – rechtes Netzwerk in Sachsens Sicherheitsbehörden?“ und konstatierte weiter:
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Als GG/BO können und wollen wir nicht alle Justizvollzugsbeamtinnen unter Generalverdacht stellen. Dennoch gibt es neben sehr engagierten Beamtinnen auch jene, die über Sexismus in den eigenen Reihen hinwegsehen und emanzipatorische Ansätze zu verhindern versuchen. Frauenbeauftragte sind oftmals nur auf dem Papier zuständig, tatsächlich in ihrer Aufgabe jedoch handlungsunfähig, da die Belange als „Quatsch“ abgetan werden. Rassismus wird sichtbar an Spitznamen wie „Schoko“ und „Kameltreiber“, die aus der Gefangenenschaft schonmal von Beamtinnen übernommen werden.
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Ebenso verhält es sich mit der Verwendung verfassungsfeindlicher, d. h. rechtsradikaler, Symboliken und Musik – sie bestimmen den Alltag auf den Fluren sächsischer Strafvollzugsanstalten. Bislang wagte es keine(r) der Beamtinnen hier offensiv aktiv zu werden. Anschaulich wird das am gelakten Haftbefehl. Der JVA Beamte, der den Haftbefehl leakte, war nicht alleine. Immerhin wurde in einer Whatsapp Gruppe mit 11 Beamtinnen darüber diskutiert. Wird hier ebenfalls medienwirksam ermittelt?
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Wieder einmal zeigt der Freistaat Sachsen, dass der rechte Sumpf hier bis tief in die Behörden reicht. Erinnert sei an dieser Stelle nicht nur an den „Hutmann“ aus Dresden oder den Bereitschaftspolizisten Fernando V.,  der enge Kontakte zu einem einschlägigen Neonazi pflegte ohne entlassen zu werden. Erinnert sei vor allem daran, dass erst mit Übernahme der Ermittlungen durch die Generalbundesanwaltschaft die Dimension der rechtsterroristischen Aktivitäten der „Gruppe Freital“ offensichtlich wurden. Sachsens Polizei und Justiz waren hier wie so oft auf dem rechten Augen blind.
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Auch wenn es schwer fällt, entgegen der nicht vorhandenen Fehlerkultur im Sächsischen Innenministerium, vertrauen wir auf transparente Aufklärung und konstruktive Vorschläge gegen die „Sächsischen Verhältnisse“ aus dem Justizministerium.
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Leipzig, 05. September 2018
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Bildquelle
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Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist. 

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