PRESSEMITTEILUNG der Berliner Soligruppe der GG/BO vom 30.08.2017
Der GG/BO-Rechtssekretär Mehmet Aykol beantragte im September 2016 in der JVA Tegel die Zulassung der unzensierten Gefangenenzeitschrift „Multi Kulti Dialog“.
Bundesweit sollte dies die erste und einzig unzensierte, monatlich herausgegebene Zeitschrift der Gesamtinsassenvertretung (GIV) und der Ausländersprecher der Insassenvertretungen (IV) der Teilanstalten der JVA Tegel werden.
„Multi Kulti Dialog“ sollte zunächst auf Türkisch und Deutsch erscheinen: um Missstände, Rechtswidrigkeiten und Diskriminierungen der ausländischen Gefangenen an die Öffentlichkeit zu tragen und damit auf die Interessen von ausländischen Gefangenen und Gefangenen mit Migrationshintergrund einzugehen.
Der Kollege Aykol stützte sich dabei auf den § 107 StVollzG Bln und beantragte, die unzensierte Gefangenenzeitschrift als Teil der Gefangenenmitverantwortung/GIV/IV der JVA Tegel auf der Grundlage des Status der Gefangenenzeitschrift zuzulassen.
Kosten wollten die Gefangenen dafür selbst tragen, die Zeitschrift sollte im Selbstverlag erscheinen.
Reaktion der JVA Tegel, allen voran Anstaltsleiter R.? Die Zeitung wird verboten!
Begründung? Die Interessenvertretungen der Teilanstalten und die Gesamtinteressenvertretung der JVA Tegel reiche wohl aus, um auf die Belange von ausländischen Gefangenen und Gefangenen mit Migrationshintergrund innerhalb der JVA einzugehen. Es sei wohl keine Aufgabe der IV´s und der GIV, Missstände, Rechtswidrigkeiten und Diskriminierungen der ausländischen Gefangenen an die Öffentlichkeit zu tragen.
Das sehen wir anders! Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz (GG) steht auch den Gefangenen zu. Dass die JVA Tegel eine Zeitschrift verbietet, die vor allem auf die Interessen von ausländischen Gefangenen und Gefangenen mit Migrationshintergrund eingehen und in dem Zusammenhang auf Missstände in der JVA aufmerksam machen will, sehen wir als enorme Diskriminierung und als Verstoß gegen den Art. 5 GG.
Außerdem sehe die JVA Tegel wohl nicht, dass die Gefangenen der GIV und IV´s die finanziellen Möglichkeiten haben, die Kosten der Zeitschrift selbst zu tragen.
Eine sehr brisante Argumentation! Bei dem aktuellen Hungerlohn, den die Gefangenen für ihre Arbeit erhalten, kann von „finanziellen Möglichkeiten“ natürlich keine Rede sein. Die GG/BO fordert deswegen seit ihrer Gründung im Mai 2014 den Mindestlohn für gefangene Arbeiter*innen und den vollen Einbezug in das Sozialversicherungssystem. Vielleicht haben wir in Zukunft das Glück, dass uns die JVA Tegel bei diesen Forderungen unterstützt.
Justizsenator Dirk Behrendt jedenfalls zieht sich mal wieder zurück: auf die Anfrage vom GG/BO – Rechtssekretär Mehmet Aykol im Februar 2017, ihm bei der Zulassung von „Multi Kulti Dialog“ zu unterstützen, wies dieser nur im Auftrag ab, dass er in dem Zusammenhang für Gespräche nicht zur Verfügung stehe.
Wir fordern den Justizsenator nochmals auf, die massiven Missstände (Verweis auf PM vom 16.03 und 22.03.17) in der JVA Tegel endlich wahrzunehmen und entsprechend zu reagieren! Dies ist nicht der erste Fall in der JVA Tegel, bei dem Rechte der Gefangenen missachtet werden und gegen geltendes Recht, vor allem gegen das Grundgesetz, verstoßen wird.
Berlin, 30. August 2017
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
Ist doch klar das laut dem Anstaltsleiter nichts an die Öffentlichkeit geraten soll, warum auch es weis doch jeder was im Knast abgeht in der Tat und mit Verlaub!
“ Die Mafia trägt schwarz “
ehemalige Initialzündung der JVA Butzbach