Wir zitieren im Folgenden aus dem Brief eines Inhaftierten aus dem Maßregelvollzug in Hildburghausen. Der Maßregelvollzug ist eine Haftform für sucht- und psychich kranke Gefangene und soll ihrer Therapie dienen.
„Man muss in der industriellen Fertigung Wäscheklammern zusammenbauen und für BMW Netze, die an der Rückseite vom Fahrer und Beifahrersitz angebracht werden als Stauraum für Kleinigkeiten. Dafür bekommt man nicht mal 1 € in der Stunde.
Auch so ist die Unterbringung echt nicht normal. Ja klar, alles neu, aber das ist nur nebensächlich, finde ich. Ich werde jeden Tag von 23:30 bis 6:00 Uhr in meiner Zelle eingeschlossen und kann in dieser Zeit weder rauchen, noch TV schauen. Es gibt noch viel mehr zu berichten, was an die Öffentlichkeit gelangen müsste.“
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch in Thüringen noch Zwangsarbeit für Gefangene gilt. In § 29 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches (ThürJVGB) heißt es: „Die Straf- und die Jugendstrafgefangenen sind verpflichtet, eine ihnen zugewiesene, ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung sie aufgrund ihres körperlichen Zustandes in der Lage sind.“
Als Soligruppe für die Gefangenen-Gewerkschaft fordern wir die Aufhebung der Zwangsarbeit und den Mindestlohn für Inhaftierte!
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
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