Häftlinge arbeiten im Gefängnis, haben aber keine Chance, Rentenansprüche zu erwerben. Gesetz sieht Vorbereitung auf Leben in Freiheit vor
Von Simon ZeiseVon den 64.000 Häftlingen in Deutschland arbeiten die meisten, doch keiner von ihnen erwirbt damit Entgeltpunkte für die gesetzliche Rente. Auf diesen Missstand machten am vergangenen Mittwoch mehrere Verbände in Berlin aufmerksam.
Ursprünglich sollte das Anliegen am Donnerstag auf der Justizministerkonferenz in Berlin verhandelt werden. Doch wurde es kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen. Eine Begründung wurde bisher nicht mitgeteilt. Bereits 1977 hatte ein Entwurf des Strafvollzugsgesetzes die Einbeziehung von Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Allerdings scheiterte die Umsetzung im Bundesrat.
Nun also ein neuer Anlauf. Gefangene gehen acht Stunden am Tag einer Arbeit nach, erhalten dafür aber nicht einmal den Mindestlohn. Bemessen wird die Entlohnung anhand einer Eckpunktevergütung, die neun Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr vorsieht. Für das Land Niedersachsen entspricht dies zum Beispiel für einen Arbeitstag 12,25 Euro, hatte der Sprecher der Gefangenengewerkschaft Bundesweite Organisation (GG-BO) Oliver Rast Ende September der Nordwest-Zeitung online erklärt. Für private Unternehmen ein gefundenes Fressen. Büromaterial für die Postbank und für Sparkassen wird im Gefängnis produziert. Unternehmen hätten sich ein »Billiglohnland im eigenen Land« geschaffen, erklärte Martin Singe, Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie, gegenüber jW. Insbesondere Autozulieferer profitierten durch die »Entlastung der Lohnseite«, sagte Singe. Der sich ebenfalls im Bündnis engagierende Mitarbeiter des Strafvollzugsarchivs Sven Burkhardt ergänzte, die Automobilbranche betrachte die Gefängnisinsassen als »verlängerte Werkbank«. Über die Justizvollzugsanstalten könnten Arbeiter »flexibel« eingesetzt werden. Sie müssten handwerklichen Tätigkeiten nachgehen, beispielsweise den ganzen Tag »Schrauben in Tütchen packen«, so Burkhardt.
Bisher hat die Forderung nach Anerkennung von Rentenansprüchen der Gefangenen nur der Parteivorstand der Linkspartei aufgenommen, sagte GG- BO-Sprecher Falk Pyrczek gegenüber jW. Auch die Landesregierungen in Thüringen und Brandenburg, an denen Die Linke beteiligt ist, unterstützten das Anliegen. Nun erhoffe sich Pyrczek, dass diese Länder auch den notwendigen Druck entfalten. Einzelne Befürworter gebe es in allen großen Parteien. Bezeichnend sei hingegen die Haltung der sächsischen Regierung, die in einer Plenumsdebatte im Dresdner Landtag zu Protokoll gegeben habe, nichts von der Forderung nach Erwerb von Rentenansprüchen zu wissen. In den Bundesländern gelte, dass meistens die Sozialministerien ein offeneres Ohr für das Anliegen hätten als die Finanzminister.
Von den Gegnern werde der Finanzierungsvorbehalt ins Feld gebracht. Laut Schätzungen des deutschen Caritasverbands müssten die Rentenkassen mit bis zu 186 Millionen Euro zusätzlich ausgestattet werden. Wenn die Arbeit der Häftlinge aber anständig entlohnt würde, flösse Geld in die Staatskasse. Bisher macht der Bund ein Minusgeschäft, denn die Gefangenen erhalten eine Mindestrente, da sie keine Möglichkeit hatten, Rentenbeiträge abzuführen. Die Rechnung ist einfach: Würden die Gefängnisarbeiter anständig entlohnt, könnten sie Rentenbeiträge abführen und damit zur staatlichen Altersvorsorge beitragen. Damit das geschieht, müsste die Bundesregierung aber Unternehmer verpflichten, werktätige Haftinsassen angemessen zu entlohnen.
Gabriele Sauermann, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe, verdeutlichte auf der Pressekonferenz, dass Strafgefangene durch die bisherigen Regeln doppelt bestraft würden. Die verbüßte Haftstrafe führe zu lebenslanger Benachteiligung. Auch nach Ende des Freiheitsentzugs wirke sich die Verurteilung auf die materiellen Lebensverhältnisse der Betroffenen im Alter und teilweise auch auf ihre Angehörigen aus. Dabei definiere das Strafvollzugsgesetz Gefängnisstrafe als Ziel zur »Eingliederung in die Freiheit«.
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Ja das Gesetz sieht Hilfe nach der Haftentlassung vor,aber unsere Gesetzeshütter halten sich nicht daran,leider – Sie haben besseres zu tun – “ Es steht alles nur geschrieben sonst nicht`s „…Macht doch mal vor den Gerichten eine “ Umfrage “ und fragt mal die Menschen,ob sie wissen was “ Rsozialisierung “ bedeutet.Ich habe auf den Ämtern negative Erfahrungen gemacht,in der Tat.Es ist eine Vorspielung falscher –
Tatsachen,ja eine “ Volksverdummung „.Das ganze Strafvollzugsgesetz ist eine “ Rechtsbeugung „.Den ich bin nur zur einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und nichts anderes,eine Doppelbestrafung ist daher “ Rechtswidrig „.Seht nach Berlin –
die JVA – Tegel in was die Gefangenen alles vorsätzlich verwickelt werden und jetzt
das alte Lied der “ Vertuschung “ läuft,was gibt es danoch zu ermitteln,die Täter sind namentlich bekannt.Die Abteilung der Vertuschung ist mit ihren Vertuschungen noch abgeschlossen
Ich frage mich daher,wer die Verbrecher eigentlich sind ???
“ Die Mafia trägt schwarz „,was sonst….
Aber auch die Verantwortlichen werden eines Tages vor den “ Kadi „kommen,fragt sich nur wann!
In diesem Sinne,ab in die Rinne…
Solidarische Grüße sendet Euch Allen ( auch den Knackis ) und lang lebe die GG/BO und allen Mitstreitern….
Jürgen
Klar ist es eine “ Doppelbestrafung in der Tat „,den ich bin nur zur einer Freiheisstrafe verurteilt worden,aber nicht auf meine Rente verzichten zu müßen.
Die Mafia trägt schwarz und bescheißt uns wo es nur geht,das Geld fließt in die Justizkassen.
Es muß ein “ Ruck “ durch Deutschland gehen…
Die Resozialisierung bleibt weiterhin auf der Strecke,dank der Lügen: “ Sie lügen wie gedruckt und ich drucke was sie lügen „….
Gruß
Jürgen
Der Bundesrat gehört abgeschaft aber sofort.
40 Jahre sind vergangen und wo bleibt unsere Rente,verarscht Euch selber Ihr Verbrecher….
Wer von selbst nicht geht muß eben verjagt werden…
Gruß
Jürgen