Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte: Stellungnahme COVID-19-Pandemie in Justizanstalten

GG/BO Soligruppe Leipzig: Philipp Hamedl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, dem größten österreichischen Menschenrechtsinstitut, beleuchtet in einer Stellungnahme sensible Gesundheits- und Rechtsbereiche in Zusammenhang mit COVID-19. Darin heißt es, neben Anmerkungen zur Isolation und der Einschränkung von Besuchsrechten in Justizanstalten, unter anderem:
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„Da das Recht auf Leben und Gesundheit der Inhaftierten und der Justizangestellten höher gestellt werden muss, als das abstrakte Sicherheitsinteresse, sollte das Ministerium für Justiz [Österreich] verstärkt Alternativen zur Untersuchungshaft, die Umwandlung von Haftstrafen sowie die Instrumentarien der vorzeitigen Entlassung und das Verhängen von Bewährungsstrafen einsetzen bzw. für den Notfall prüfen. Hierbei ist besonders auf schutzbedürftige Gruppen wie minderjährige Insass*innen und/oder Risikogruppen, wie ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu achten.“
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Leipzig, 3. April 2020

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist. 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

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