Am 2. September 2017 haben wir als Soligruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft zu einer Kundgebung vorm Arbeitsamt Jena aufgerufen. Damit wollten wir darauf hinweisen, dass ex-Gefangene von der Bundesagentur für Arbeit diskriminiert werden und bekannt machen, dass ein Gefangener und Kollege von uns sie deswegen verklagt hat. Konkret geht es darum, dass die Agentur für Arbeit bei der Berechnung der Anwartschaft auf ALG I im Unterschied zur Restbevölkerung den ex-Gefangenen nicht alle Tage des dauerhaften Arbeitsverhältnisses, also auch freie und Wochenendtage, hiner Gittern anerkennt und diese so mehr arbeiten müssen, um den selben Anspruch auf ALG I zu haben.
Zur selben Zeit fand im Arbeitsamt eine gemeinsame Jobmesse des Jobcenters (Hartz IV) und vom Arbeitsamt (ALG I) statt, auf der sich unter anderem die Bundeswehr vorstellte und die Polizeiinspektion Jena zumindest angekündigt hatte.
Ca. 20 Personen sind zur Kundgebung gekommen und haben während der Dauer der Jobmesse, also drei Stunden lang, mit Flugblättern, Infomaterial und Kaffee die Besucher_innen der Jobmesse und Passant_innen auf den Fall und den Prozess vorm Bundessozialgericht aufmerksam gemacht. Dabei haben wir etwa 300 Flugblätter verteilt. Wir sind mit einigen Menschen ins Gespräch gekommen. Dabei haben auch Sachbearbeiter_innen des Jobcenters Sympathie mit unserer Forderung bekundet.
Am 12. September werden wir als Soligruppe nach Kassel fahren und unseren Kollegen vorm Bundessozialgericht unterstützen.
Jena, 07. September 2017
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