Arbeit im Gefängnis: Stundenlohn: ein bis drei Euro

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1 Kommentar

  1. Die Prämisse des Artikels ist falsch: „Inhaftierte dürfen keine Gewerkschaft bilden, die GGBO agiert deshalb offiziell als ´nicht rechtskräftiger Verein´.“ – Richtig ist: Inhaftierte Menschen stützen sich auf die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit, dürfen also Gewerkschaften gründen, Mitglied sein. Gewerkschaften, die staatsfern auftreten, strukturieren sich als sog. nicht rechtsfähiger Verein; das machen DGB-Einzelgewerkschaften oder die basisdemokratisch-syndikalistische FAU so. (Die Autorin erfindet nebenbei mit „nicht rechtskräftiger Verein“ auch noch eine neue Vereinsform, interessant…) – Glück auf!

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