Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
Die Prämisse des Artikels ist falsch: „Inhaftierte dürfen keine Gewerkschaft bilden, die GGBO agiert deshalb offiziell als ´nicht rechtskräftiger Verein´.“ – Richtig ist: Inhaftierte Menschen stützen sich auf die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit, dürfen also Gewerkschaften gründen, Mitglied sein. Gewerkschaften, die staatsfern auftreten, strukturieren sich als sog. nicht rechtsfähiger Verein; das machen DGB-Einzelgewerkschaften oder die basisdemokratisch-syndikalistische FAU so. (Die Autorin erfindet nebenbei mit „nicht rechtskräftiger Verein“ auch noch eine neue Vereinsform, interessant…) – Glück auf!