Strafgefangene gehen im Gefängnis oft einer Arbeit nach, einen Rentenanspruch erwerben sie dadurch aber nicht. Die notwendige Änderung des Sozialgesetzbuches wurde schon vor fast 40 Jahren beschlossen, aber nie umgesetzt. Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder (CDU), unternimmt jetzt einen neuen Anlauf, um das zu ändern.
Gerd W. ist 65 Jahre alt. Fast sein gesamtes Erwachsenenleben hat er wegen Mordes hinter Gittern verbracht – in Brandenburg, in Bützow und in Waldeck bei Rostock. „Also aufgrund der DDR-Urteile habe ich von 1970 bis 2012 ununterbrochen gesessen. Ansonsten kann man schon sagen, dass ich von den 42 Jahren gut 35 Jahre durchgearbeitet habe.“ In einer Dreherei, bei Reinigungsarbeiten, in einer Druckerei, im Gefängniskrankenhaus, in landwirtschaftlichen Betrieben. Seit drei Jahren lebt Gerd W. auf freiem Fuß. Vorigen Oktober erreichte er das gesetzliche Rentenalter.
„Aber aufgrund dessen, dass während meiner Haftzeit weder Sozial- noch Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden, bekomme ich definitiv keine Rente, sondern lediglich eine Grundsicherung.“ Denn die Rentenversicherung erkennt Arbeitsjahre im Knast nicht an; das Sozialgesetzbuch sieht eine Rentenversicherungspflicht für Strafgefangene und deren Arbeitgeber nicht vor. Der Vorteil, während der Knastzeit keine Beiträge abführen zu müssen, ist für die Häftlinge übersichtlich. Der Nachteil später umso härter, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin und meint vor allem Menschen, „die vorher gearbeitet haben, in Haft kommen, in dieser Zeit weiterarbeiten, diese Zeit aber nicht angerechnet wird. Da wissen wir alle, das wirkt sich rentenmindernd aus.“
Die doppelte Bestrafung durch Freiheitsentzug und verwehrte Rentenansprüche müsse enden. Doch nicht nur deshalb setzte Uta-Maria Kuder (CDU) das Thema auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz der Länder. „Mein großes Thema ist die Wiedereingliederung von Strafgefangenen. Das ist wichtig für den Opferschutz. Jeder, den wir wieder eingliedern, wird keine neue Straftat begehen, und da muss man das Gesamtsystem betrachten. Und wenn man bedenkt, dass wir schon im Bundesgesetz 1976 die Überlegung drin hatten, dass auch Häftlinge, die arbeiten, Rentenansprüche erwerben sollten, dann finde ich ist es höchste Zeit, dass wir uns mit diesem Thema inhaltlich beschäftigen. Das ist zwar eine bundesgesetzliche Regelung, aber der Bund hat immer gesagt, die Länder müssen mitmachen, denn am Ende müssen die Länder auch bezahlen.“
Noch viele Fragen ungeklärt
Und zwar den Arbeitgeberanteil der Rentenversicherungsbeiträge. Mecklenburg-Vorpommern müsste jährlich rund 1,5 Mio Euro einzahlen, sagt Justizministerin Kuder (CDU). Eine grobe Schätzung, weil noch viele Fragen offen sind: Was brächte es für Menschen, die vor oder nach ihrer Haftzeit lange arbeitslos waren? Welche Art von Arbeit sollte einbezogen werden? Auch die Therapie, die viele Häftlinge überhaupt erst an ein geregeltes Arbeitsleben heranführen soll? Sinnvolle, produktive Arbeit ist zudem in Gefängnissen ein seltenes Gut. Würde eine Rentenversicherungspflicht die Unternehmerbetriebe verschrecken, die bislang im Vollzug fertigen lassen, weil das kostengünstig ist? Schließlich, so die Schweriner Justizministerin: „Wie hoch soll die Bemessungsgrenze sein, weil Menschen im Vollzug ja grundsätzlich nicht so viel verdienen. Wir haben da Stundensätze von 2 bis knapp 3 Euro. Das ist in den Ländern verschieden. Da muss man gucken: Reicht das, wenn ich das ansetze als Einkommen, um dann die Rente zu berechnen, oder müssen wir da möglicherweise von fiktiven Bemessungsgrenzen ausgehen?“
Und zwar von höheren, wie jetzt bei der Arbeitslosenversicherung bereits gang und gäbe. Dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bützow ist völlig klar, dass am Ende vielleicht sogar der Strafvollzug selbst einen Teil des nötigen Geldes durch Einsparungen im eigenen Beritt aufbringen muss. Dennoch steht auch Dr. Jörg-Uwe Schäfer in diesem Punkt auf der Seite der Gefangenen: „Die Erhöhung von Geldern für Gefangene kommt immer zur Unzeit, das ist auch klar. Aber es ist natürlich an der Reihe. Das ist letzten Endes ein ganz großes Thema für diese Menschen, die nach vielen Jahren Inhaftierung ‚rauskommen, in der ganzen Zeit der Inhaftierung gearbeitet haben und dann mit leeren Händen dastehen.“
Der Strafvollzugsausschuss der Länder soll nun die kniffligen Detailfragen klären. Für das SPD-CDU-regierte Mecklenburg-Vorpommern mit seinen fünf Justizvollzugsanstalten und 1.200 Häftlingen am wichtigsten: Käme für die ehemaligen Knastarbeiter im Alter spürbar etwas zurück aus der Rentenkasse oder müssten sie weiterhin in Größenordnungen aus anderen Staatstöpfen vor der Armut bewahrt werden? Die Schweriner Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Das kostet die Länder Geld, wenn wir das machen, und es hat nur dann einen Sinn, wenn wir sagen, der Mensch hat am Ende auch etwas davon. Nur 1,5 Millionen Euro in die Rentenversicherung einzahlen und am Ende lohnt es sich nicht – das muss man sich sehr genau überlegen.“
Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/strafvollzug-rente-auch-fuer-arbeit-im-gefaengnis-gefordert.1769.de.html?dram:article_id=322971