Ende November 2014 haben zwei Abgeordnete der Piraten in NRW eine kleine Anfrage an die dortige Landesregierung gerichtet und um eine Stellungnahme zur Gefangenen-Gewerkschaft und deren Forderungen gebeten .
Die Antwort der Landesregierung liegt nun vor und kann hier nachgelesen und heruntergeladen werden.
Auszug aus dem Text
„Die kollektive Mitverantwortung der Gefangenen ist derzeit in §160 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) abschließend geregelt. Jede anderweitige vereinsrechtlich organisierte Mitbestimmung von Gefangenen ist bisher nicht vorgesehen.“