GG/BO Soligruppe Berlin: Der folgende Bericht von Christian Schliewe, Gefangener der JVA Bützow, zeigt, dass eine totale Anpassung im Knast an vorherrschende Regeln offensichtlich nicht dazu führt, dass der*die Gefangene nicht sanktioniert, repressiv behandelt oder gar früher entlassen wird. Selbst für diejenigen, die in ihrer Haftzeit strategisch denken wollen, sich also zum Beispiel den Regeln und Bediensteten beugen, haben davon oft nicht den Nutzen, den sie sich erhoffen. Im Gegenteil.
Aus dem Bericht geht eindeutig hervor: selbst, wenn sich Gefangene absolut angepasst verhalten, sehen sie sich mit massiver Repression, Erniedrigung und Bestrafung konfrontiert. Auf Dauer macht das viele komplett kaputt. Christian fragt sich mittlerweile, ob nicht genau das auch die Motivation von der totalen staatlichen Institution sein könnte…..
„Ich befinde mich derzeit in der JVA Bützow wegen gefährlicher Körperverletzung/ räuberischer Erpressung und habe eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Am 26.04.2011 stellte ich mich selbst meiner Haftstrafe – obwohl mir bewusst war, dass ich noch eine hohe Nachtragsstrafe erhalten werde. (…) Zunächst war ich in der JVA Waldeck und wurde dann im Mai 2011 in die JVA Bützow untergebracht, wo ich dann bis zum 07. Oktober 2015 blieb. Hier habe ich dann von 2011-2013 eine Trockenbauausbildung und von 2013-2015 eine Bäckerausbildung vollzogen und abgeschlossen. (…)
Zum Thema Suchtverhalten möchte ich erwähnen, dass die JVA Bützow seit mehreren Jahren darauf abstellt, das ich ein Suchtproblem mit Alkohol und diversen Drogen hätte. Bei Antritt in die JVA gab es eine ärztliche Voruntersuchung und es wurden weder Symptome noch Auffälligkeiten eines Suchtproblems festgestellt. Trotz alledem war und bin ich immer noch ein schwer Abhängiger, der dringend eine Therapie machen müsse. Dies behauptet eine Justizbehörde, die sich weder darum schert, was mit uns ist oder passieren wird und Beratungsgespräche verschwinden lässt. In einem Gutachten des Hr. Dr. Ohlob aus dem Jahr 2013/14, der als Gutachter im Strafverfahren diente, war hiervon keine Rede. Und bei meiner Person wurde weder ein Suchtverhalten festgestellt, noch ein Missbrauch oder Hang hierzu erkannt. (…)
Weiterhin wurden Stabilisierungsmaßnahmen vollzogen, wie eine Straftataufarbeitung in der Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat. Die vom hohen Gewicht war, um die Reflektion und Ursachen meiner Tat aufzuarbeiten. Des Weiteren wurden Anti-Gewaltgespräche durchgeführt, sowie ein PiaM-Projekt (Papa ist auf Montage), was zur Vater-Kind-Zusammenführung dienen soll. All diese Maßnahmen durchlief ich bis 2015 mit der Maßgabe des Resozialisierungsgedankens. Außer ein paar kleinen Fehlern, die der Vollzug mit sich bringt (u.a. Handy gefunden und 2012 Alkohol konsumiert) bin ich weder Gewaltbereit aufgetreten, noch ist bis heute ein Vorfall körperlicher Gewalt aufgetreten. (…)
Im Jahr 2015 bin ich sodann in die JVA Waldeck verlegt worden, nachdem ich meine Bäckerlehre abgeschlossen hatte, um dort meine weitere Strafe abzusitzen. Aufgrund der guten Berichterstattung der Sachbearbeiter wurde 2016 ein Entlassungsplan erstellt. Dieser sah vor, dass meine Person in die Gesellschaft eingegliedert werden solle (Lockerung = offener Vollzug) und eine Entlassung bis Dezember 2017 erfolgen soll. Hiervon wurde auch meine Bewährungshilfe informiert von der Gerichts- und Bewährungshilfe in Schwerin. Aufgrund dessen fragte ich die JVA Waldeck, ob dies wirklich passiere und ob wir (meine Verlobte und ich) uns nun unserer Familienplanung widmen können, da wir uns sehnlichst ein Kind wünschten. Der Vollzug stimmte auch gegenüber meiner Verlobten zu und meinte: ‚Sie können sich gewiss sein, Sie werden Weihnachten 2017 als Familie zusammen in Freiheit verbringen.‘ Und dann: ‚Ein Wunschkind würde ihre Resozialisierung begünstigen und Sie haben ein festes Familienprogramm, welches ihnen in Freiheit zahlreiche Aufgaben zuteilt, also setzen Sie es um.‘ (Aussage JVA Waldeck)
Doch es kam ganz anders!!!
Nunmehr hatte die JVA Waldeck, die vorher den Entlassungsplan erstellte und mir vorher zu einem Wunschkind geraten hatte, auf einmal nichts mehr davon wissen wollen. Man behauptete stattdessen: ‚Wir haben nichts gesagt und Sie hätten ja kein Kind zeugen brauchen.‘ Aber der eigentliche Grund war: ‚Wir haben bei Ihnen vergessen die SothA (Sozialtherapeutische Anstalt) zu absolvieren.‘. Genau die SothA, die den psychologischen Dienst der JVA Bützow und der JVA Waldeck bis Ende 2016 verneinte und diesen als ‚nicht vorgesehen‘ in zahlreichen Vollzugsplänen darlegte. Diese sollte ich nunmehr absolvieren, weil man es vergessen hatte und das kurz vor meiner Entlassung. Eine Entlassung oder Lockerung – davon war nun weder die Rede, noch hatte man diese vorgehabt. Trotz alledem ließ ich mich hierzu herab und begab mich in die SothA! Diese Entscheidung sollte sich erneut als Trugschluss hervortun, denn nach meiner Meinung sind die Psychologen aus der SothA (JVA Waldeck) rein auf Psychoterror gestellt. Man wird genötigt, denunziert und herabwürdigend behandelt. (…)
Aber wenn Sie denken, dass das schon alles gewesen ist, dann muss ich ihnen sagen, dass jetzt erst meine Tortour beginnt. Ich habe mit meiner Verlobten ein Wunschkind gezeugt, auf das wir uns sehnlichst freuten und unsere Zukunft planten – mit der Aussage von der JVA Waldeck: ‚Sie können ruhig ihr Wunschkind planen, sie sind Weihnachten zu Hause‘. In dieser Erwartung wurde nun unser Kind am 29.08.17 geboren (da ich ja Ende 2017 entlassen werden sollte). Die Familienplanung absolviert, doch nunmehr wollte niemand mehr was von meiner Entlassung wissen. Man fing an mich schlecht zu schreiben bzw. mich totzuschreiben, negative Dinge zu erfinden, die sich noch einige Monate davor ganz anders anhörten, als der Entlassungsplan erstellt worden ist. Weder gab es jemals Gewaltvorfälle in meiner ganzen Haftzeit, noch gab es negative Vorfälle jeglicher Art. Meine Verlobte ist bis heute traumatisiert und wird auch jetzt noch blöd angemacht und herabwürdigend behandelt durch die JVA Bützow, in der ich mich seit April 2018 wieder befinde. Es heißt, ich wäre so gefährlich, dass man mich nicht entlassen kann bis Terminende und muss jetzt meine Strafe voll absitzen. (…)
Meine Verlobte sitzt psychisch angeschlagen zu Hause mit unserem Sohn und muss sich alleine durchschlagen. Wir hätten dieses Kind niemals gezeugt, wenn die JVA einer Entlassung nicht zugestimmt oder vorausgesagt hätte. Wir lieben unseren Sohn über alles, aber das ist kein Zustand für eine Familie, die so hinters Licht geführt wurde von einer Justizbehörde, die resozialisieren soll und nicht Familien kaputt machen oder sie zerstören. (…)
Hier legt man nur noch Wert darauf, mich bis zum Schluss – nicht ein bisschen resozialisiert oder eingegliedert – hierzubehalten. Es wird lieber darauf Wert gelegt zu lügen, betrügen und Familien kaputt zu machen. (…) Eigene Fehler der Vollzugsbehörden (Waldeck und Bützow) werden durch die Justiz Mecklenburg-Vorpommern gestützt, gedeckt und vertuscht bzw. gegen mich verwendet. Damit der ‚böse Gefangene‘ keine Chance hat sich zu wehren bzw. keine neutrale Behandlung durch das Gericht erhält.
Das ist meine Geschichte und ich möchte hiermit auf die Gefahren der Justiz aufmerksam machen, die mich nach einer Vollverbüßung ohne Eingliederung einfach auf die Straße setzen will – ohne dass ich darauf vorbereitet wurde. Eine solche Situation ist mehr als traurig. Doch sie zeigt, dass sich das Land nicht an die eigenen Gesetze hält oder gar vereinbarungsfähig ist. (…)
In der Gesellschaft sollte das Augenmerk darauf gelegt werde, dass man Straftäter in der JVA Bützow und Waldeck noch aggressiver werden lässt und diese dann nach jahrelangem Psychoterror auf die Gesellschaft loslässt – um zu beweisen, wie angeblich unbelehrbar der Mensch sei.“
Die Geschichte von Christian ist kein Einzellfall. Tagtäglich werden Gefangene in Knästen schikaniert, drangsaliert, repressiv behandelt und willkürlich bestraft. Wundern sollte das nicht – Knast dient der Aufrechterhaltung der herrschenden Ordnung – und in dieser werden vor allem diejenigen unterdrückt, welche eh schon von Politik und Gesellschaft marginalisiert worden sind.
Deswegen ist es mehr als nötig, sich mit allen Gefangenen zu solidarisieren – um der vorherrschenden Ordnung etwas entgegenzusetzen, um gemeinsam Kräfte- und Machtverhältnisse verschieben zu können und um Gefangenen zu zeigen, dass sie nicht vergessen sind.
Solidarität geht auf ganz verschiedene Art und Weise. Nutzt die verschiedenen Möglichkeiten bei Tag und Nacht.
Zeigt euch vor allem am 18. März solidarisch mit allen Gefangenen!
Berlin, 13. März 2019
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.
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