Pressemitteilung
Am Mittwoch, den 21.1. erhielten wir Post vom linken politischen Gefangenen Ahmet Düzgün Yüksel aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ratingen in Nordhein-Westfalen (NRW). Er schrieb am 15.1.2015, dass die Anstaltsleitung Besuchsverbot gegen Herrn Lettow erteilt hat, der ihn in der Vergangenheit mehrfach besucht hatte. Ihm wurde dieses Verbot mündlich ohne Angabe von Gründen mitgeteilt. Auch Yüksels Anwalt hat bis heute von der JVA noch keine Auskunft erhalten, weswegen dieses Verbot gegen ihn erhoben worden ist.
Zusätzlich hat die JVA auch einen Brief an Herrn Lettow einbehalten. Er hatte in diesen Zeilen mitgeteilt, dass der Hungerstreik des hungerstreikenden Albaners Admir Baro „weiter geht“. Admir Baro befand sich seit dem 9.12.2014 im Hungerstreik. Inzwischen hat er den Streik nach 51 Tagen beendet und ist auf eine andere Station verlegt worden. Offenbar versucht die Anstaltsleitung mit dem Besuchsverbot zu verhindern, dass Informationen über den Hungerstreik der Öffentlichkeit bekannt werden.
Wer ist Ahmet DüzgünYüksel?
Wegen seiner anwaltlichen Tätigkeit für politische Gefangene in der Türkei musste er das Land verlassen und wurde 2007 in der BRD wegen § 129b (Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung) verhaftet. Er war in Stuttgart-Stammheim im Knast und wurde dort auch in dem dortigen Prozessbunker verurteilt.
Nach seiner Haftstrafe war er der Residenzpflicht unterworfen, d. h., er durfte sich nur in einem bestimmten Bezirk aufhalten. Er entzog sich dem, wurde in Griechenland verhaftet und im Mai 2014 in die BRD ausgeliefert.
Yüksel kämpft auch im Gefängnis gegen das herrschende Unrecht weiter an. So beteiligte er sich z.B. im letzten Sommer an einem 3-tägigen Solidaritätshungerstreik griechischer Gefangener gegen die Einführung von Isolationsgefängnissen nach Stammheimer Vorbild. Auch ist er Mitglied der Gefangenengewerkschaft/BO. (GG/BO).
Von Repression ist allerdings nicht nur Ahmet Düzgün Yüksel betroffen:
2 Beispiele
· In der JVA Berlin-Tegel wird zur Zeit mit verschiedenen Mitteln gegen Mehmed-Sadik Aykol, den dort inhaftierten Rechtssekretär der GG/BO, vorgegangen: Auf Grund seines gewerkschaftliches Engagements werden z.b. Vollzugslockerungen zurückgestellt. Weiterhin wurde von den Mehmed-Sadik Aykol zugesandten Flyern für die Zeitschrift der GG/BO „Outbreak“ ihm nur ein einziger
ausgehändigt.
· Die wegen §129b inhaftierte Gülaferit Ünsal in Berlin-Pankow wurde mit Duldung der JVA teilweise von Mitgefangenen gemobbt und es werden ihr teilweise Zeitungen vorenthalten.
Fazit
Yüksel sieht als Grund für das verhängte Besuchsverbot, dass er einen Hungerstreik in seinem Knast bekannt machte. Diese Aktion des Gefangenen wurde auf einigen Homepages veröffentlicht und sie wurde auf Knastkundgebungen anläßlich Sylvester bekannt gemacht.
Briefe und Besuche sind daher für alle Gefangene wichtig, um ihre minimalen Rechte und ihre Unversehrtheit zu garantieren.
Deshalb fordern wir die unverzügliche Aufhebung des Besuchsverbots.
Soligruppe 129-Gefangene in NRW