„Gilt Artikel 9 Abs. 3 GG auch in Berlins Justizvollzugsanstalten?“

Dr. Klaus Lederer, Abgeordneter der Partei Die Linke im Berliner Abgeornetenhaus, hat vor dem Hintergrund der Gründung der Gefangenen-Gewerkschaft in der JVA Tegel und der Zellendurchsuchung bei zwei Gründungsmitgliedern eine schriftliche Anfrage an den Berliner Senat gerichtet. Darin heißt es:

  1. „Trifft es zu, dass am 27. Mai 2014 der Haftraum des in der JVA Tegel inhaftierten Oliver R. durchsucht wurde und dort Materialien beschlagnahmt worden sind, weil der Inhaftierte an der Gründung einer „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel“ beteiligt war? Wenn ja: welche Gründe sieht der Senat, ein solches Engagement zu unterbinden und welche Gründe waren für die Beschlagnahme von Materialien ausschlaggebend, die im Zusammenhang mit der Gründung dieser Interessenvertretung stehen?
  2. Wie steht der Senat zur Forderung, Insassen von Justizvollzugsanstalten für die dort abgeleistete Arbeit nach dem geplanten gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten?
  3. Wie steht der Senat zur Forderung, alle Insassen von Justizvollzugsanstalten in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzubeziehen?
  4. Gilt Art. 9 Abs. 3 GG aus Sicht des Senats auch in Justizvollzugsanstalten? Wenn nein: warum nicht?“

Berlin, d. 6. Juni 2014

Dr. Klaus Lederer

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