Doch Oliver Rast von der Gefangenen-Gewerkschaft aus Berlin, ruft zum Boykott auf. „Shopping-Malls mit Crime-Faktor“ nennt er die JVA-Shops. „Die in den Haftanstalten produzierten Waren erfolgen unter Arbeitsbedingungen, die eigentlich nur der Vergangenheit angehören können“, schimpft Rast. Tatsächlich herrscht in Bayern für die Häftlinge Arbeitszwang. Ein Mindestlohn existiert nicht. Die Stundenlöhne betragen 1,21 bis 2,01 Euro. Und Rentenversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz kennt man im Knast ebenfalls nicht. Im Gegenzug könnten Staat und Unternehmen menschliche Arbeitskraft „fast zum Nulltarif“ abschöpfen, kritisiert Rast.
Das Justizministerium argumentiert, dass die Arbeit der Strafgefangenen der Resozialisierung und nicht dem Lebensunterhalt dienen soll. 21 Prozent hätten bei der Inhaftierung keinen Schulabschluss, 54 Prozent keinen Berufsabschluss und 61 Prozent keinen Job gehabt. „Da die Gesamtausgaben des Strafvollzugs die Arbeitseinnahmen um ein Vielfaches übersteigen, werden dadurch auch keine Gewinne erwirtschaftet“, betont ein Ministeriumssprecher. 2016 hätten die Einnahmen bei 42 Millionen Euro, die Ausgaben bei 395 Millionen Euro gelegen. Bei einer Gesetzesänderung fürchtet das Ministerium viele der rund 150 Auftraggeber zu verlieren: „Eine spürbare Erhöhung der Gefangenenentlohnung – etwa durch Einführung eines Mindestlohns – hätte zur Folge, dass weniger Unternehmen für eine Zusammenarbeit gewonnen werden könnten.“ Auch am Arbeitszwang für Gefangene hält die Staatsregierung fest.
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