Zehn Euro verdient ein Gefangener – am Tag. Ausbeutung, sagen die einen, der erste Schritt in ein geregeltes Leben, die anderen. Besuch in der JVA Butzbach.
31.05.2015, von FLORENTIN SCHUMACHER
© GRAPATIN, NIKLASHandarbeit: Der Inhaftierte Hans B. baut in der Butzbacher Gefängnis-Werkstatt ein Modell-Motorrad.
Hans B. ist der Traum jedes Arbeitgebers: Er ist fleißig, kostet wenig, und kündigen kann er auch nicht. Seit sieben Jahren arbeitet B. in der Gefängnis-Schlosserei in Butzbach. Er und seine Mitgefangenen stanzen Bleche, schweißen Bettroste, lackieren Geländer. Auch Gitter für Gefängniszellen hat B. schon gemacht. Für seine Arbeit bekommt Hans B., 53 Jahre alt, verurteilt zu zwölf Jahren Haft wegen Raubes, gut 15 Euro – am Tag.
Ungefähr 4500 Häftlinge sitzen in Hessens Justizvollzugsanstalten (JVA), etwa zwei Drittel gehen einer Arbeit nach. Sie löten Grillroste, kleben Tüten und flechten Kletternetze für Spielplätze. Die Möbel der hessischen Landesvertretung in Brüssel wurden in Vollzugsanstalten geschreinert, genauso wie Schultische, Stühle für Polizeiwachen und Betten in Flüchtlingsunterkünften. Doch auch Unternehmen lassen gern im Gefängnis fertigen: Die Löhne sind niedrig, ein Schreinermeister bekommt zum Beispiel maximal 2,73 Euro in der Stunde – im Gefängnis ein Spitzenlohn. Für die Häftlinge ist das besser als nichts, für die Unternehmen super: Ein bisschen China in Deutschland.
Niedriger Lohn und hohe Qualität
Manchmal sei es schon schwierig, die Gefangenen zu motivieren, sagt Björn Wiegel. Seit fünf Jahren leitet der Metallbaumeister in der JVA Butzbach Häftlinge an. Manche von ihnen haben vor der Haft noch nie regelmäßig gearbeitet; viele sind ohne Ausbildung. Er müsse deshalb geduldig sein, sagt Wiegel, loben, Erfolgserlebnisse vermitteln. Mit hohen Löhnen anspornen kann er schließlich nicht.
Es seien aber nicht vor allem die niedrigen Personalkosten, weshalb Unternehmen in einer JVA fertigen ließen, sagt Thomas Krienke, Leiter des Bereichs Arbeitswesen in Butzbach. Die Qualität sei entscheidend. In den Butzbacher Produktionsräumen stehen computergesteuerte Maschinen zur Kantenbearbeitung, ein Plasmaschneider, mehrere zehntausend Euro teuer. Es ist nicht das allerneueste Gerät, aber auch kein Schrott.
Auftraggeber schätzen die Kombination aus niedrigen Löhnen und hoher Qualität. Was sie weniger schätzen, sind Fragen zu ihrem Engagement hinter Gittern. In den Werkstätten hessischer Gefängnisse lassen namhafte Automobilhersteller Teile sortieren, große Discounter Verpackungen für Weihnachtsgebäck falten.
Gefängnisse müssen um Aufträge werben
Darüber reden wollen sie nicht. Viele Unternehmen reagieren nicht auf Anfragen, unser Fotograf darf in Butzbach nicht alle Produkte fotografieren, weil Firmen Angst haben, erkannt zu werden. Ein Hersteller für Vereinsbedarf, für den Insassen der JVA Schwalmstadt Pokale bauen, ist nicht für ein Gespräch zu erreichen. In Gefängnissen fertigen zu lassen hat für viele Unternehmen etwas Schmuddeliges. Angst um das Image – das ist einer der Gründe, den Arbeitswesen-Leiter Krienke und seine Kollegen oft hören, wenn Betriebe ihnen absagen.
Die Gefängnisse selbst hingegen werben offen um Aufträge, etwa auf Messen. Es sei nicht einfach, Auftraggeber zu finden, heißt es beim Justizministerium. Die Arbeiten dürfen nicht zu anspruchsvoll sein. Dazu kommt die Sicherheit: Wenn zum Beispiel Unternehmen Material anliefern, müssen sie ihre Lastwagen durchsuchen lassen. Das dauert. Und kostet.
Zehn Millionen Euro setzten Hessens Gefängnisse 2014 um. Ihr großer Vorteil für Unternehmen: Mit der Arbeit hinter Gittern lassen sich Produktionsspitzen abfedern. In der JVA Butzbach sitzen gut 400 Inhaftierte. Am Morgen zehn Häftlinge mehr einzusetzen, die Schrauben sortieren, weil ein Kunde kurzfristig mehr Geschäft hat, ist nicht sonderlich schwierig. Von einem Tag auf den anderen zehn zusätzliche Arbeiter einzustellen, das ist für Firmen draußen fast unmöglich.
Strafgefangene sind verpflichtet zu arbeiten
Genau deshalb lässt zum Beispiel Gardena in Gefängnissen fertigen. Der Hersteller von Gartengeräten geht damit im Gegensatz zu anderen Unternehmen offen um. Das Geschäft sei sehr saisonabhängig, begründet ein Sprecher die Produktion hinter Gittern. Scheint die Sonne, ordert Gardena bei den Gefängnissen ein paar mehr Gartenduschen. Auch in Behindertenwerkstätten rund um den Unternehmenssitz Ulm lässt Gardena produzieren. In Konkurrenz stünden Behindertenwerkstätten und Gefängnisse aber nicht, sagt Wolfgang Rhein, Geschäftsführer der Praunheimer Werkstätten in Frankfurt. Dafür sei das Auftragsvolumen beider Anbieter viel zu gering.
In Hessen sind Strafgefangene verpflichtet zu arbeiten; Untersuchungshäftlingen und Personen in Sicherungsverwahrung steht es frei. Bedenkt man noch Alte und Kranke, mutet die Arbeitslosigkeit unter Hessens Gefangenen von fast 33 Prozent nicht mehr ganz so hoch an.
Ziel der Beschäftigung ist laut Justizministerium nicht der Profit, sondern die Inhaftierten in die Arbeitswelt einzugliedern. Sie sollen nach der Entlassung in der Lage sein, eine Stelle finden und selbst Geld verdienen zu können. Arbeit strukturiert den Tag, auch in der Haft; sie qualifiziert, sozialisiert. Manch ein Häftling sieht das anders. „Keine Arbeit im Gefängnis dient der Resozialisierung, sondern nur der Ausbeutung von Gefangenen, die sich nicht wehren können“, zitierte die taz vor kurzem einen anonymen Inhaftierten der JVA Butzbach: „Das ist Ausbeutung mit staatlicher Zustimmung.“
Mindestlohn gilt nicht
Ausbeutung deshalb, weil der Mindestlohn in Gefängnissen nicht gilt. Die Inhaftierten stünden nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis heißt es als Begründung beim Justizministerium. Befürworter des niedrigen Lohns argumentieren, dass die Häftlinge im Gefängnis kostenlos wohnen, essen, leben. Vollpension halt. Außerdem müssen sie bewacht werden, und das ist teuer: Knapp 120 Euro kostet ein Strafgefangener in Hessen durchschnittlich am Tag, der gesamte Vollzug rund 220 Millionen im Jahr.
Ginge es nach Oliver Rast, wäre mit dem Billiglohn hinter Gittern dennoch längst Schluss. Vor einem Jahr, da saß Rast selbst noch in einer JVA, gründete er eine Art Gefangenengewerkschaft. Inzwischen ist Rast wieder draußen und arbeitet als Antiquar – wenn er nicht gerade mit Vorträgen und bei Diskussionen für seine Organisation wirbt. Die hat nach eigenen Angaben deutschlandweit etwa 700 Mitglieder, 50 davon in Hessen. Auch in Butzbach sitzen einige von ihnen ein, 15 bis 20, schätzt Rast.
Er hat zwei große Forderungen: Der Mindestlohn soll auch in Deutschlands Gefängnissen gelten; zudem sollen Strafgefangene während der Haft in die Rentenversicherung einzahlen können. Für arbeitende Gefangene werden zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, Rentenansprüche erwerben die Inhaftierten aber nicht. Mehrere Jahre im Gefängnis, danach Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden – das führt laut Rast für viele Häftlinge direkt in die Altersarmut.
- Drei Tage Chefin, zwei Tage zu Hause
- Gute Tage gibt‘s auf der Straße der Arbeit nicht mehr
- Beuth will Polizisten durch Gesetzesverschärfung besser schützen
Fast 15 Millionen Euro im Jahr würde die Rentenversicherung für Gefangene das Land kosten, heißt es beim Justizministerium, die im Schnitt ohnehin niedrigen Renten der Inhaftierten dadurch aber kaum steigen. Der Mindestlohn sei geradezu absurd: Schließlich sei der Aufwand schon jetzt groß, Auftraggeber zu finden; die vierfachen Lohnkosten würden das nahezu unmöglich machen.
Knapp elf Euro verdient ein Gefangener in Hessen durchschnittlich am Tag; das macht 230 Euro im Monat. Davon werden vier Siebtel gespart, damit die Häftlinge nicht ganz ohne Geld dastehen, wenn sie entlassen werden. Für die übrigen drei Siebtel können sie im Gefängnisladen Zigaretten, Kaffee und Obst kaufen. Auch Hans B. kauft dort ein, mit mehr als 15 Euro am Tag gehört er in Butzbach zu den Topverdienern. Doch was er wirklich will, kann er im Gefängnisladen nicht kaufen: einen USB-Stick für seine Musik und Filme. So etwas Modernes gibt es in der 1894 unter Kaiser Wilhelm II. erbauten JVA Butzbach nicht. Wenn alles klappt, wird er sich den kleinen Traum dennoch bald erfüllen können: In einem Monat beginnt für Hans B. der offene Vollzug.