Pressemitteilung. Am 24.02.2017 ereignete sich in der JVA-Dresden ein weiterer Suizid. David Scholz, Sprecher der GG/BO Sektion Dresden, bezeichnet dies als weiteren tragischen Höhepunkt der chaotischen Verhältnisse in sächsischen Justizvollzugsanstalten. Obwohl das Justizministerium in einer Pressemitteilung in der 6. KW mitteilte, dass Personal aus anderen Anstalten eingesetzt werden und Vertragsärzte zur Verfügung stehen, sei nach wie vor keine medizinische Betreuung in der JVA-Dresden gewährleistet.
Inzwischen müßten normale Vollzugsbedienstete Aufgaben übernehmen, welche sie rein rechtlich nicht übernehmen dürften. Insbesondere wird von Scholz die Medikation und Ausgabe von Medikamenten erwähnt. Das noch vorhandene Personal sei am absoluten Limit und völlig überlastet, sodass sich auch unbewusst gravierende Fehler einschleichen. Ebenfalls am 24.02.2017 waren zwei BeamtInnen mit einem Herzpatienten in der Klinik, vergaßen dabei jedoch die anstaltsinternen Behandlungsunterlagen. Angesichts eines komplexen Krankheitsbildes mit komplexer Medikation eine fahrlässige Gefährdung der Behandlung, nicht zuletzt des Lebens so Scholz.
In der JVA-Dresden wird die Überzahl der Inhaftierten, 21 Stunden in der Zelle weggeschlossen. Damit entwickelt sich Sachsens größte JVA immer weiter zu einem rechtswidrigen Verwahrvollzug ohne (Re)sozialisierungs- und Eingliederungsfunktion. Isoliert in der Zelle und bei vermehrtem Ausfall der Gruppenmaßnahmen minimiert sich die Anzahl der Sozialkontakte. Das externe soziale Umfeld bricht in der Regel nach zwei Jahren Aufenthalt weg. Laut Scholz dominieren zwar Meldungen über die chaotischen Zustände in den JVAen , vielmehr schwele hier ein weitaus komplexerers Problem.
„Die Inhaftierten von heute sind die Nachbarn von morgen.“ so der GG/BO Sektionssprecher. Dass von entlassenen Straftätern keine Gefahr mehr ausgeht, dürfte sich als Illusion entpuppen. Vor dem Hintergrund dass sich Gruppenangebote, Entlassungsvorbereitung oder der offene Vollzug als Makulatur entpuppen, erweist die Justiz der Gesellschaft einen Bärendienst. Schwerkriminelle werden nicht Resozialisiert und Leichtkriminelle genießen im Gefänfgnis eine Schule des Verbrechens. Dabei litten die Resozialisierungsmaßnahmen nicht unter den gesetzlichen Rahmenbindungungen, sondern an der praktischen Umsetzung auf Verwaltungsebene und dem mangelndem Personal. Der angespannten Personalsituation könne Abhilfe geleistet werden, wenn die Justiz umgehend von Kurz- und Ersatzfreiheitsstrafen ablassen sowie eine Umstrukturierung vorgenommen werden würde.
Auch wenn Justizminister Gemkow sich scheinbar engagiert um den Strafvollzug bemüht, kommen die Arbeitsergebnisse des Ministeriums nicht vor Ort an.
Leipzig, 26. Februar 2017
Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.