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	<title>Koalitionsfreiheit Archive - Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</title>
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	<description>Volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern.</description>
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	<title>Koalitionsfreiheit Archive - Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</title>
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		<title>Tarifeinheit soll wieder kommen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[GG/BO]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 May 2015 12:52:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesweite Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifeinheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nachdem das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hatte und für gleiche Beschäftigtengruppen seither verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten konnten, soll sich das durch ein Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung jetzt ändern: So soll künftig nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die zum Zeitpunkt des jüngsten Abschlusses im Betrieb die meisten Mitglieder hatte. Eine...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hatte und für gleiche Beschäftigtengruppen seither verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten konnten, soll sich das durch ein Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung jetzt ändern:</p>
<p><span id="more-1016"></span></p>
<ul>
<li>So soll künftig nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die zum Zeitpunkt des jüngsten Abschlusses im Betrieb die meisten Mitglieder hatte. Eine nicht an den Verhandlungen der Konkurrenzgewerkschaft beteiligte Gewerkschaft erhält ein Anhörungsrecht beim Arbeitgeber. Und sie kann den anderen Vertrag nachzeichnen.</li>
<li>Die Arbeitsgerichte entscheiden über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag auf Antrag der Vertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags. Welche Gewerkschaft in einem Betrieb die Mehrheit hat, soll über eine notarielle Erklärung geklärt werden</li>
<li>Die Gewerkschaft soll die Namen ihrer Mitglieder nicht nennen müssen.</li>
<li>Tarifkollisionen sollen aber vermieden werden: Gewerkschaften sollen ihre Zuständigkeiten für die Berufsgruppen etwa abstimmen.</li>
<li>Die Tarifeinheit soll pro Betrieb in einem Unternehmen gelten, nicht für das Unternehmen als Ganzes.</li>
<li>Bestehende Tarifverträge sollen Bestandsschutz bekommen.</li>
</ul>
<p>Die GG/BO sieht die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes derzeit in Gefahr und dokumentiert das <a href="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2015/05/BAG-27.1.2010.pdf">Urteil des Bundesarbeitsgerichts</a> sowie den <a href="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2015/05/entwurf-gesetz-tarifeinheit.pdf">Entwurf der Bundesregierung für ein Tarifeinheitsgesetz</a>.</p>
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		<title>JVA-Tegel blockiert GG/BO-Werbetätigkeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[GG/BO]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Dec 2014 13:23:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesweite Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>PRESSE-ERKLÄRUNG GG / BO JVA-Tegel blockiert die GG/BO-Werbetätigkeit ihres stellvertretenden Sprechers Badsha-h Liebe Kolleg_innen und Freund_innen, in der JVA Tegel, dem Ursprungsort der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), haben wir einen aktuellen Organisierungsgrad von über 20% der Inhaftierten. Mehr als 170 gefangene Gewerkschafter zählen wir dort nunmehr. Und der Trend hält an… Die JVA-Leitung ist nun dazu...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/jva-tegel-blockiert-ggbo-werbetaetigkeit/">JVA-Tegel blockiert GG/BO-Werbetätigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>PRESSE-ERKLÄRUNG GG / BO</p>
<p><strong>JVA-Tegel blockiert die GG/BO-Werbetätigkeit ihres stellvertretenden Sprechers Badsha-h</strong></p>
<p>Liebe Kolleg_innen und Freund_innen,</p>
<p>in der JVA Tegel, dem Ursprungsort der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), haben wir einen aktuellen Organisierungsgrad von über 20% der Inhaftierten. Mehr als 170 gefangene Gewerkschafter zählen wir dort nunmehr. Und der Trend hält an…</p>
<p>Die JVA-Leitung ist nun dazu übergegangen, dem stellv. Sprecher unserer Gewerkschaft in der JVA Tegel, Zazai Badsha-h Hussain, zu untersagen, im Rahmen seiner Pausenzeit im Knast als Fahrer des anstaltseigenen Besucherbusses GG/BO-Material zu verteilen und Mitglieder zu werben.</p>
<p><span id="more-493"></span></p>
<p>Hierzu ist festzustellen, dass der Kollege Badsha-h seine Pausenzeit und Nicht-Arbeitszeit dazu aufwendet, um sich basisgewerkschaftlich zu engagieren. Dieses Engagement soll nun untersagt werden. Hierin sehen wir einen massiven Eingriff in unseren Betätigungsfreiraum als GG/BO. Als nicht rechtsfähiger Verein nach § 21 i.V.m. § 54 BGB und auf Grundlage des Art. 9, Abs. 3 GG agieren wir gesetzeskonform und im Rahmen der uns gewährten Grundrechte.</p>
<p>Die Tätigkeit unseres Kollegen Badsha-h ist der Vollzugsbehörde in Tegel ein Dorn im Auge, da er aufgrund seines breiten Kontaktes zu Mitgefangenen einen hohen Aktionsradius hat, den er gewerkschaftspolitisch im Sinne der GG/BO ausschöpft. Eine solche Betätigung ist nicht zu beschränken, sondern zu befördern!</p>
<p>Gegen diese willkürliche Maßnahme der Vollzugsbehörde haben wir umgehend einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 109 StVollzG und eine einstweilige Verfügung gem. § 114 StVollzG bei der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Berlin gestellt.<br />
Es offenbart sich zum wiederholten Male die große Lebenslüge des bundesrepublikanischen Strafvollzugs: die viel beschworene „Resozialisierung“ steht lediglich auf dem Papier. Wenn sich Inhaftierte selbstbestimmt und eigenverantwortlich in Solidarität üben, ihre Rechte zu formulieren verstehen und sich sozialreformerisch betätigen, erfolgen seitens der Anstaltsleitungen &#8211; wie in Tegel, Willich und Würzburg – Sanktionen.</p>
<p>Neben unseren beiden Hauptforderungen nach Mindestlohn für Knastarbeit und eine Rentenabsicherung für Inhaftierte zielen wir auf die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern. Diese Zentralperspektive leiten wir aus dem besagten Art. 9, Abs. 3 GG ab, der auch inhaftierten Gewerkschafter_innen das Koalitionsrecht einräumt. Dieses Koalitionsrecht, d.h. die Gründung von selbstorganisierten Gewerkschaften und die Betätigung als Gewerkschafter_in vor und hinten den Knasttoren wird von uns als GG/BO erklärtermaßen offensiv in Anspruch genommen.</p>
<p>Es ist uns als GG/BO bewusst, dass u. a. infolge unseres organisatorischen Wachstums (mittelfristig) Veränderungen im Strafvollzug Einzug halten werden. Das ist eine überaus erfreuliche Aussicht, da sich bereits jetzt ein enorm gesteigertes Interesse hinter und vor den Anstaltstoren zeigt, unseren sozialreformerischen Forderungskatalog nicht nur inhaltlich mit zu tragen, sondern ganz praktisch hinsichtlich einer Umsetzung zu unterstützen. Im solidarischen Verbund mit unseren Kolleg_innen aus dem breiten Gewerkschaftsspektrum wird es gelingen, die Blockadehaltung der JVA-Leitungen und Justizbehörden letztlich aufzubrechen.</p>
<p>Wir setzen darauf, dass sich Kolleg_innen aus den Einzelgewerkschaften des DGB sowie aus den Basisgewerkschaften FAU und IWW solidarisch zeigen, um einerseits den inhaftierten Kolleg_innen der GG/BO den Rücken zu stärken, und andererseits der Vollzugsbehörde klarzumachen, dass jedweder Angriff auf unser rechtlich nicht zu beanstandendes basisgewerkschaftliches Engagement einen Widerhall finden wird…</p>
<p>Mit kollegialen Grüßen</p>
<p><em>Oliver Rast</em><br />
Sprecher der GG/BO</p>
<p>Schreibt dem Kollegen:</p>
<p>Zazai Badsha-h Hussain<br />
stellv. GG-Sprecher der JVA Tegel<br />
Seidelstr. 39<br />
13507 Berlin</p>
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		<title>Veranstaltung zur GG / BO in Hamburg am 31.10.2014</title>
		<link>https://ggbo.de/veranstaltung-zur-gg-bo-in-hamburg-am-31-10-2014/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[GG/BO]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2014 17:44:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesweite Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein kurzer Bericht zum Ablauf Die Veranstaltung der einladenden Gruppe „Projekt Revolutionäre Perspektive“ (PRP) fand in Räumlichkeiten in Hamburg-Altona statt. Gut 30 Interessierte versammelten sich in der „Planwirtschaft“, um dem mündlichen Vortrag des GG/BO-Sprechers, Oliver Rast, beizuwohnen. Anwesend waren neben Aktivist_innen verschiedener politischer Gruppenzusammenhänge u.a. Gewerkschafter_innen der DGB-Einzelgewerkschaft verdi und Mitglieder der Basisgewerkschaft Industrial Workers...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/veranstaltung-zur-gg-bo-in-hamburg-am-31-10-2014/">Veranstaltung zur GG / BO in Hamburg am 31.10.2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Ein kurzer Bericht zum Ablauf</h3>
<p>Die Veranstaltung der einladenden Gruppe „Projekt Revolutionäre Perspektive“ (PRP) fand in Räumlichkeiten in Hamburg-Altona statt. Gut 30 Interessierte versammelten sich in der „Planwirtschaft“, um dem mündlichen Vortrag des GG/BO-Sprechers, Oliver Rast, beizuwohnen.<br />
Anwesend waren neben Aktivist_innen verschiedener politischer Gruppenzusammenhänge u.a. Gewerkschafter_innen der DGB-Einzelgewerkschaft verdi und Mitglieder der Basisgewerkschaft Industrial Workers of the World (IWW).<br />
Der Kollege Rast gab sowohl einen Abriss über die Entstehungsbedingungen der gewerkschaftlichen Organisierung unter (arbeitenden) Gefangenen in der JVA Tegel, als auch einen Überblick über die ersten Monate der Existenz der GG/BO vor und hinter den Knastmauern. Dabei verwies er darauf, dass sich diese authentische Gewerkschaftsinitiative aus dem Knast heraus rasch auf andere Haftanstalten der Bundesrepublik ausdehnen konnte und weiterhin ein breites Interesse unter inhaftierten und nicht inhaftierten Kolleg_innen findet.</p>
<p><span id="more-391"></span></p>
<p>Durch die Initiative der GG/BO haben sich Gefangene nicht nur eine eigene Lobby geschaffen, sondern die Voraussetzung, dass ihre Forderungen &#8211; mit einem organisatorischen Zusammenhang im Rücken &#8211; selbstbewusst und eigenverantwortlich gegenüber den JVA-Leitungen und Landes-Justizbehörden zur Sprache gebracht und (offensiv) vertreten werden können.<br />
Zentral hob unser Bundessprecher Rast hervor, dass über den Hebel der beiden Kernforderungen der GG/BO nach einem Mindestlohn und einer Rentenabsicherung für Inhaftierte zwei virulente Debatten angesprochen werden, die nicht nur die Situation von Inhaftierten berühren, sondern auch Ur-Themen (basis-)gewerkschaftlichen Engagements sind.<br />
Rast zufolge steht eine Stärkung und Ausdehnung der Mitgliederbasis in den einzelnen Knästen an, um der Leitlinie der GG/BO nach voller Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern zusätzlichen Nachdruck zu verleihen. Die Schaffung und Koordinierung weiterer Soli-Kreise der GG/BO, wie in Köln und Berlin, soll zudem das Band zwischen inhaftierten und nicht inhaftierten Gewerkschafter_innen enger knüpfen.<br />
Die interessierten Nachfragen aus dem Publikum konzentrierten sich im Wesentlichen auf die Möglichkeiten einer konkreten Unterstützung von Kolleg_innen außerhalb der Knasttore für die GG/BO. In diesem Zusammenhang wurde für Projekte und Aufrufe der GG/BO von den Veranstaltungsteilnehmer_innen grundsätzlich eine aktive Teilnahme signalisiert.<br />
Problematische Aspekte wurden gleichfalls angerissen. So z.B. der Punkt, dass eine gewerkschaftspolitische Arbeit von und mit Gefangenen in der „Parallelwelt Knast“ unter ungleich ungünstigeren Voraussetzungen stattfindet als in der relativen Freiheit vor den Anstaltstoren. Eine Herausforderung an die GG/BO und ihre Unterstützer_innen stelle zudem die Situation dar, die Kontinuität in einzelnen Knästen aufrechtzuerhalten, wenn einzelne „Aktivposten“ u.a. aufgrund ihrer Entlassung nicht mehr unmittelbar in den Anstalten präsent sind.<br />
Des Weiteren führte Rast aus, dass die GG/BO bereits mehrere juristische Auseinandersetzungen mit den für die Knäste zuständigen Strafvollstreckungskammern in verschiedenen Bundesländern (NRW, Berlin) geführt hat bzw. führt, um die politische Durchsetzung der Gewerkschaftsorganisierung im Knast gleichfalls juristisch abzusichern. Er betonte dabei, dass die GG/BO politisch und juristisch gegen jeden Versuch der Justizbehörden vorgehen wird, ihren Spielraum einzuengen. Auf dieser „Marschroute“ sei die GG/BO bislang gut unterwegs gewesen, so Rast zusammenfassend.<br />
Im Verlauf der weiteren Diskussion kam der Vorschlag auf, in den nächsten Monaten einen bundesweiten Aktionstag vor den Knästen auszurufen, an dem die prekäre Arbeitswelt hinter den Knastmauern öffentlichkeitswirksam thematisiert werden soll. Insbesondere an diesem Diskussionsstrang wäre praktisch fortzusetzen…</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/veranstaltung-zur-gg-bo-in-hamburg-am-31-10-2014/">Veranstaltung zur GG / BO in Hamburg am 31.10.2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
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		<title>«Gefangenengewerkschaft» in der JVA Berlin-Tegel gegründet -SoZ</title>
		<link>https://ggbo.de/gefangenengewerkschaft-in-der-jva-berlin-tegel-gegruendet-soz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[GG/BO]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Sep 2014 13:31:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesweite Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus SoZ, Sozialistische Zeitung 09/2014 Insassen fordern Mindestlohn und Einzahlungen in die Rentenversicherung von Jochen Gester Am 22.Mai haben Gefangene aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Tegel eine Organisation (GG/BU) gegründet, die als Gefangenengewerkschaft arbeiten soll. Sie betraten damit politisches Neuland, da das Gesetz eine gewerkschafliche Vertretung der Häftlinge nicht vorsieht.Dies ist nicht der erste Versuch eine...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/gefangenengewerkschaft-in-der-jva-berlin-tegel-gegruendet-soz/">«Gefangenengewerkschaft» in der JVA Berlin-Tegel gegründet -SoZ</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus <a href="http://www.sozonline.de/2014/09/gefangenengewerkschaft-in-der-jva-berlin-tegel-gegruendet/" target="_blank">SoZ, Sozialistische Zeitung 09/2014</a></p>
<h3>Insassen fordern Mindestlohn und Einzahlungen in die Rentenversicherung</h3>
<p>von <em>Jochen Gester</em></p>
<p>Am 22.Mai haben Gefangene aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Tegel eine Organisation (GG/BU) gegründet, die als Gefangenengewerkschaft arbeiten soll. Sie betraten damit politisches Neuland, da das Gesetz eine gewerkschafliche Vertretung der Häftlinge nicht vorsieht.Dies ist nicht der erste Versuch eine Organisation zu gründen, die sich das Ziel setzt, die Interessen von Menschen in Haft zu vertreten. Ende der 60er Jahre wurde die Internationale Gefangenengewerkschaft gegründet. Sie hatte Sektionen in Österreich, der Schweiz und in Deutschland. Die Versuche scheiterten nicht nur daran, dass sie durch die Vollzugsanstalten immer wieder unterbunden wurden, sondern auch daran, dass ihr Kernpersonal nicht aus Gefangenen, sondern aus Vertretern von Behörden und ihnen nahestehenden Personen bestand. So mussten berechtigte Zweifel daran aufkommen, dass die Organisation von den Gefangenen selbst kontrolliert wird.</p>
<p><span id="more-333"></span></p>
<p>Über die Schweizerische Gefangenengewerkschaft (SSG) ist bekannt, dass sie von Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik gegründet wurde und sich vor allem der kritischen Begleitung der Justizreform widmete. Ein linkes Profil wollte sie nicht, und sie grenzte sich deutlich von «sogenannten ‹progressiven› Gruppen» ab, die «unter dem Vorwand der Sorge um den Strafvollzug politische Ziele zu erreichen» versuchten. Schweizer Gefangene stellten offen in Frage, dass die SSG ihre Interessen vertritt. Im Laufe der 80er Jahre löste sie sich dann auf.</p>
<p>Doch es gibt Gefangenenselbsthilfeorganisationen in anderen Ländern, auf die diese Kritik nicht zutrifft. So ist die SUPLA in Argentinien Bestandteil eines Bündnisses von traditionellen Gewerkschaften und konnte für ihre Mitglieder durchsetzen, dass sie den Mindestlohn erhalten. Die Mindestlohnregelung gilt auch für Gefangene in Österreich und Italien.</p>
<p><strong>Koalitionsfreiheit</strong></p>
<p>Die Tegeler Gewerkschaft begreifen sich als Gefangenenselbstorganisation und besitzt ein klares linkes Profil. Einer ihrer Sprecher ist Oliver Rast, der im Rahmen der Prozesse gegen die sog. «Militante Gruppe» für drei Jahre in den geschlossenen Vollzug kam. Er ist Mitglied der IWW, der sog. «Wobblies». Die GG/BU will eine bundesweite Organisation aufbauen. Neben der Tegeler Gruppe beteiligen sich daran bisher Gefangene aus Berlin-Plötzensee, Willich und Aschaffenburg.</p>
<p>Rast und seine Kollegen betrachten den Gründungsakt als legal, weil das Recht auf Bildung und Koalitionen durch Art.9 Abs.3 Grundgesetz für alle Bürger gilt, ob sie nun gerade ihrer Freiheit beraubt sind oder nicht. Mit anwaltlicher Unterstützung arbeiten sie daran, ihre gewerkschaftliche Arbeit auf eine anerkannte legale Basis zu stellen.</p>
<p>In der GG/BU-Gründungserklärung heißt es dazu: «Mit der Gründung der ‹Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel› als ein sogenannter nichtrechtsfähiger Verein nach BGB §21 i.V.m. §54 schaffen wir uns als Inhaftierte eine Interessenvertretung, die insbesondere auf die Unterstützung der in den JVAs arbeitenden Gefangenen zielt. Wir nehmen in diesem Zusammenhang auf das grundgesetzlich verankerte Recht der Koalitionsfreiheit Bezug, welches im Art.9 Abs.3 GG verankert ist. Unser Gewerkschaftsverein, den man als eine Art basisgewerkschaftliche Initiative oder ‹Spartengewerkschaft› (ähnlich wie Cockpit und GDL) bezeichnen könnte, steht allen in Tegel einsitzenden Beschäftigten offen. Zwei Themen brennen uns auf den Nägeln: gesetzlicher Mindestlohn und Rentenversicherung. An diesem Punkten setzten wir an…»</p>
<p>Ihre rechtlichen Situation beschreiben sie so: «Wir sehen eine Parallele zum öffentlich-rechtlichen Sonderrechtsverhältnis der Beamten mit dem Staatsapparat, denn als Gefangene unterliegen wir gleichfalls einem Sonderstatus. Beiden Gruppen wird jeweils die Arbeit zugewiesen. Gefangene unterliegen weiterhin der sog. Arbeitspflicht (§41 StVollzG). Im Gegensatz zur Beamtenschaft, die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gebildet hat, sind Gefangene ohne Gewerkschaft. Hier besteht Nachholbedarf, um dieses Ungleichgewicht auszugleichen … Auch wenn Gefangene in einem ‹öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis eigener Art› und nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, stellen sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung. Denn auch Inhaftierte haben lediglich ihre Arbeitskraft als Ware zum Verkauf anzubieten, um sich in den Haftanstalten beispielsweise über den erforderlichen Zusatzeinkauf zu versorgen oder ihre Angehörigen draußen finanziell zu unterstützen. In diesem Sinne sind sie faktisch Arbeitnehmer wie ihre Kollegen vor den Toren der JVAs. Gefangenen den Arbeitnehmer-Status abzusprechen zu wollen, ist vor diesem Hintergrund absurd.»</p>
<p>Mit Blick auf die Kollegen in Freiheit wünschen sich die Tegeler: «Wir erhoffen uns, dass wir von DGB-Einzelgewerkschaften (Ver.di, IG Metall) und den verschiedenen basisgewerkschaftlichen Initiativen (IWW, FAU) eine konkrete Unterstützung erfahren, damit die Knäste für die Inhaftierten keine gewerkschaftsfreien Zonen mehr sind.»</p>
<p><strong>Billige Arbeitskräfte</strong></p>
<p>Die Angesprochenen haben gute Gründe, diesen Wunsch nicht in den Wind zu schlagen. Längst ist die Arbeit von Gefangenen ein bedeutender Standortfaktor im internationalen Konkurrenzkampf der weltmarktorientierten Unternehmen. In einigen Ländern wie den USA und China bildet er einen gewaltigen gefängnisindustriellen Komplex, der auf der Basis der Rechtlosigkeit und Ausbeutung der Gefangenen blüht.</p>
<p>Auch in der Bundesrepublik wächst das Interesse in Wirtschaft und Politik, sich dieser attraktiven Ressource zwecks Kostensenkung zu bemächtigen. So konnte das Kölner Autonome Knastprojekt recherchieren, dass z.B. die Firma Miele in der JVA Rheinbach Kabeltrommeln für ihr Werk in Euskirchen vormontieren lässt. Miele hat im letzen Jahr eine Million Teile aus Gefangenarbeit bezogen. Das Land NRW fungiert als Subunternehmer und honoriert seine Arbeitspflichtigen mit einem Taschengeld. Ihr Tageslohn betrug 11 Euro. Auch die Automobilindustrie lässt gerne im Knast arbeiten. So nähen Frauen in der JVA Aichach Sitzbezüge für BMW.</p>
<p>Die politische Administration sieht sich in der Pflicht, das Modell fortzuschreiben. So kann man z.B. auf der Website der «Arbeitsbetriebe der niedersächsischen Justiz» das folgende Angebot lesen:</p>
<p>«Wir sind ein moderner und leistungsstarker Landesbetrieb mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung. Unser Anliegen ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft. Hierzu steht Ihnen in unseren Fertigungs- und Lohnarbeitsbetrieben in Niedersachsen ein breites Angebot an Dienstleistungen, Handwerk und industrieller Produktion zur Verfügung … Sie konzentrieren sich auf das Kerngeschäft – wir übernehmen die Randprozesse bis hin zur ‹verlängerten Werkbank›. Kundenorientierung, Verlässlichkeit und erhöhte Wertschöpfung sind unsere Alternativen zu Experimenten in Richtung Auslandsproduktion. Wir unterstützen Sie durch Einbindung in die kundeneigenen Produktionsprozesse. Ihre Vorteile: Verringerung des Ressourceneinsatzes, Kosteneinsparpotenziale, Sicherung von Arbeitsplätzen durch das Outsourcing niederschwelliger Arbeiten. Klicken Sie sich durch unser Angebot und reden wir über mögliche Konzepte zur Steigerung Ihrer Produktivität im Rahmen einer Kooperation.»</p>
<p><strong>Unfrei, aber nicht rechtlos</strong></p>
<p>Die öffentlich bekannt gemachte Gründung der GG/BO in der Tegeler JVA blieb nicht ohne Reaktion der Anstaltsleitung. Diese veranlasste eine Zellendurchsuchung. Alle Unterlagen, die mit der nicht genehmigten Gruppenbildung zu tun haben, wurden vorläufig konfisziert. Doch die JVA-Leitung ließ auch erkennen, dass sie die Bildung eines nicht eingetragenen Vereins bzw. einer Gewerkschaft in der JVA für zulässig hält. Nur ist sie nicht bereit, diesem Zusammenschluss den Status einer Gewerkschaft zuzuerkennen. Damit kann sie sich in der Tat auf die bestehende Rechtsprechung stützen. Der Gefangene kann weder frei über seine Arbeitskraft verfügen noch besitzt er ein Streikrecht. Der Art.12a GG legalisiert die Zwangsarbeit bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafe.</p>
<p>Auch wenn diese Menschen ihrer Freiheit beraubt sind, dürfen sie dennoch nicht alle Rechte damit verloren haben. Wenn sie als reguläre Arbeitskräfte eingesetzt werden – was ja der Fall ist, wenn sie sozusagen an Firmen verliehen werden –, dann sollten sie auch als solche behandelt werden. Das wäre ein Beitrag, Gefangenen mehr Rechte zu verschaffen und einen Teil der Billigkonkurrenz auszuschalten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/gefangenengewerkschaft-in-der-jva-berlin-tegel-gegruendet-soz/">«Gefangenengewerkschaft» in der JVA Berlin-Tegel gegründet -SoZ</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
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		<title>Kundgebung am 14. August 2014, 17 Uhr</title>
		<link>https://ggbo.de/kundgebung-am-14-august-2014-17-uhr/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[GG/BO]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Aug 2014 21:27:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesweite Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/kundgebung-am-14-august-2014-17-uhr/">Kundgebung am 14. August 2014, 17 Uhr</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/08/Kundgebung-1.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-195" src="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/08/Kundgebung-1.jpg" alt="Kundgebung 1" width="913" height="650" srcset="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/08/Kundgebung-1.jpg 913w, https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/08/Kundgebung-1-300x214.jpg 300w" sizes="(max-width: 913px) 100vw, 913px" /></a></p>
<p><a href="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/08/Kundgebung-2.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-196" src="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/08/Kundgebung-2.jpg" alt="Kundgebung 2" width="913" height="650" srcset="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/08/Kundgebung-2.jpg 917w, https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/08/Kundgebung-2-300x214.jpg 300w" sizes="(max-width: 913px) 100vw, 913px" /></a></p>
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		<title>JVA Willich &#8211; Anstaltsleitung behindert gewerkschaftliche Betätigung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[GG/BO]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2014 14:05:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesweite Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Repression]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin, 7. August 2014 An Print- und Online-Medien Presseerklärung Liebe Kolleginnen und Kollegen, unserem engagierten GG-Sprecher in der JVA Willich I und II, André Borris M. á Moussa Schmitz, wurden in den vergangenen vierzehn Tagen zweimal Unterlagen der Gefangenen-Gewerkschaft /Bundesweite Organisation (GG/BO) vorenthalten bzw. beschlagnahmt. Als Grund für diesen Willkürakt wird seitens der JVA-Leitung angegeben,...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 7. August 2014</p>
<p><em>An Print- und Online-Medien</em></p>
<p><strong>Presseerklärung</strong></p>
<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>unserem engagierten GG-Sprecher in der JVA Willich I und II, André Borris M. á Moussa Schmitz, wurden in den vergangenen vierzehn Tagen zweimal Unterlagen der Gefangenen-Gewerkschaft /Bundesweite Organisation (GG/BO) vorenthalten bzw. beschlagnahmt. Als Grund für diesen Willkürakt wird seitens der JVA-Leitung angegeben, die GG/BO-Materialien würden die „Sicherheit und Ordnung“ in der Anstalt gefährden. U.a. wurden mehrere Briefbögen mit GG/BO-Logo eingezogen und mindestens 10 Exemplare unseres Papiers mit dem Titel „Zur Frage der Koalitionsfreiheit für Inhaftierte – für volle Gewerkschaftsrechte hinter Gittern!“</p>
<p><span id="more-228"></span></p>
<p>Gegen dieses Vorgehen hat unser GG-Sprecher Moussa Schmitz Beschwerde und Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 109 StVollzG) eingelegt. Wir als GG/BO solidarisieren uns rundweg mit unserem Kollegen und werden weitere Schritte einleiten, um diesen Schikanen offensiv entgegenzutreten.</p>
<p>Wir fordern die JVA-Leitung hiermit entschieden auf, jede Einschränkung unserer legitimen gewerkschaftlichen Tätigkeit in der JVA Willich I und II zu unterlassen. Als nicht rechtsfähiger Verein nach BGB §§ 54 i.V.m. 21 ist es uns als gefangene Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter möglich, das im Grundgesetz (Art. 9, Abs. 3) garantierte Recht auf Koalitionsfreiheit wahrzunehmen.</p>
<p>In dem von der Anstalt konfiszierten GG/BO-Text „Zur Frage der Koalitionsfreiheit für Inhaftierte – für volle Gewerkschaftsrechte hinter Gittern!“ heißt es abschließend: „Der wirkungsvollste Selbstschutz unserer Initiative liegt letztlich darin, wenn wir innerhalb und außerhalb der Knäste unsere Mitgliederbasis weiter stärken und kein Knast in der Bundesrepublik mehr ohne Gefangenen-Gewerkschaft ist. Das führt nicht nur zu einem notwendigen organisatorischen Aufbau der GG/BO, sondern ebenso zu einem selbstbewussteren Auftreten von Gefangenen, um legitime Forderungen zu stellen und deren Umsetzung zu erstreiten.“</p>
<p>In diesem Sinne setzen wir auf einen aktiven und breiten Solidarisierungseffekt von (Basis-)Gewerkschafterinnen und (Basis-)Gewerkschaftern sowie Aktivistinnen und Aktivisten von Gefangenenhilfsorganisationen und Menschenrechtsvereinen, damit sich das solidarischen Band drinnen &amp; draußen weiter festigen kann!</p>
<p><em>Oliver Rast</em><br />
Sprecher der GG/BO</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/228/">JVA Willich &#8211; Anstaltsleitung behindert gewerkschaftliche Betätigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
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		<title>Gewerkschaftsarbeit auch im Knast</title>
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		<dc:creator><![CDATA[GG/BO]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2014 04:48:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesweite Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>21. Juli, 20 Uhr im Cafe Commune, Berlin Am 22. Mai haben In­sas­sen der JVA Tegel eine Ge­fan­ge­nen­ge­werk­schaft ge­grün­det Ein Min­dest­lohn und die Ein­be­zie­hung der Häft­lin­ge in die Ren­ten­ver­si­che­rung sind die bei­den zen­tra­len For­de­run­gen. In­ner­halb we­ni­ger Tage hat­ten mehr als 150 Häft­lin­ge in der JVA Tegel die Grün­dungs­er­klä­rung un­ter­schrie­ben. Mitt­ler­wei­le be­rei­ten auch in den Haft­an­stal­ten...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>21. Juli, 20 Uhr im Cafe Commune, Berlin</strong></p>
<p><a href="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/07/kk_block_2014.jpg"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-183 size-full" src="https://ggbo.de/wp-content/uploads/2014/07/kk_block_2014.jpg" alt="kk_block_2014" width="129" height="129" /></a>Am 22. Mai haben In­sas­sen der JVA Tegel eine Ge­fan­ge­nen­ge­werk­schaft ge­grün­det Ein Min­dest­lohn und die Ein­be­zie­hung der Häft­lin­ge in die Ren­ten­ver­si­che­rung sind die bei­den zen­tra­len For­de­run­gen. In­ner­halb we­ni­ger Tage hat­ten mehr als 150 Häft­lin­ge in der JVA Tegel die Grün­dungs­er­klä­rung un­ter­schrie­ben.</p>
<p>Mitt­ler­wei­le be­rei­ten auch in den Haft­an­stal­ten Plöt­zen­see, Wil­lich und Aschaf­fen­burg Ge­fan­ge­ne eine Ge­werk­schafts­grün­dung vor.</p>
<p><span id="more-182"></span></p>
<p>Eine kämp­fe­ri­sche In­ter­es­sen­ver­tre­tung im Knast ist ak­tu­ell be­son­ders wich­tig, wo sich auch in Deutsch­land ein ge­fäng­nis­in­dus­tri­el­ler Kom­plex her­aus­bil­det. So wurde al­lein in Ber­lin im letz­ten Jahr mit Knast­ar­beit ein Um­satz von über 7 Mil­lio­nen Euro ge­macht. In an­de­ren Bun­des­län­dern ist diese Ent­wick­lung noch wei­ter fort­ge­schrit­ten. Die Ge­werk­schaf­te­rIn­nen im Knast hät­ten also durch­aus auch die Macht, For­de­run­gen durch­zu­set­zen. Genau das wol­len Jus­tiz un Stat ver­hin­dern.</p>
<p>So er­klär­te ein Spre­cher des Ber­li­ner Jus­tiz­se­na­tors, dass der Senat es ab­leh­ne, In­sas­sen der Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten ent­spre­chend einem ge­setz­li­chen Min­dest­lohn zu ver­gü­ten. Zudem be­strei­tet er, dass die Ge­fan­ge­ne sich auf die Ge­werk­schafts­frei­heit be­zie­hen könn­te, weil im Ge­fäng­nis kein Lohnar­beit­neh­mer­ver­hält­nis be­ste­he.</p>
<p>Wir wol­len auf dem Of­fe­nen Tref­fen des Klas­sen­kampf­blocks dar­über reden, wie wir der Ge­fan­ge­nen­ge­werk­schaft mit einer so­li­da­ri­schen Un­ter­stüt­zung von drau­ßen Start­hil­fe geben kön­nen. Als ers­ten Schritt pla­nen wir eine Kund­ge­bung vor dem Ber­li­ner Jus­tiz­se­nat unter dem Motto: „Ge­werk­schafts­frei­heit auch im Knast“.</p>
<p>Of­fe­nes Tref­fen am Mon­tag den 21. Juli – die­ses Mal erst um 20 Uhr Be­ginn – im Cafe Com­mu­ne in der Rei­chen­ber­ger Str. 157 in Ber­lin-​Kreuz­berg</p>
<p><a href="http://klassenkampfblock.blogsport.de/2014/07/16/offenes-treffen-am-21-juli-gewerkschaftsarbeit-auch-im-knast/" target="_blank">Offenes Treffen am 21. Juli im Cafe Commune – Gewerkschaftsarbeit auch im Knast !</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/gewerkschaftsarbeit-auch-im-knast/">Gewerkschaftsarbeit auch im Knast</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
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		<title>Für volle Gewerkschaftsrechte hinter Gittern!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[GG/BO]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jul 2014 15:21:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesweite Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Frage der Koalitionsfreiheit für Inhaftierte Stellungnahme der GG zur Antwort des Senats auf die Kleinen Anfragen der Angeordneten Behrendt und Loderer Mit unserer Stellungnahme reagieren wir auf die Antworten der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (SVW) bezüglich der zwei „Kleinen parlamentarischen Anfragen“ (Drucksache 17 / 13924 und Drucksache 17 / 13956) vom 17....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/fuer-volle-gewerkschaftsrechte-hinter-gittern/">Für volle Gewerkschaftsrechte hinter Gittern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zur Frage der Koalitionsfreiheit für Inhaftierte</strong></p>
<p><em>Stellungnahme der GG zur Antwort des Senats auf die Kleinen Anfragen der Angeordneten Behrendt und Loderer</em></p>
<p>Mit unserer Stellungnahme reagieren wir auf die Antworten der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (SVW) bezüglich der zwei „Kleinen parlamentarischen Anfragen“ (Drucksache 17 / 13924 und Drucksache 17 / 13956) vom 17. Juni bzw. 30. Juni 2014, die von den Abgeordneten Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) und Klaus Lederer (Die Linke) gestellt wurden.</p>
<p>Hierbei gehen wir auf die wesentlichen Argumentationsstränge des Staatssekretärs der SVW, Alexander Straßmeir, ein, die er gegenüber den Fragestellungen von Behrendt und Lederer zieht. Der komplette Wortinhalt der <a title="Antwort auf Kleine Anfrage zur Gefangenen-Gewerkschaft" href="http://www.gefangenengewerkschaft.de/antwort-auf-kleine-anfrage-zur-gefangenen-gewerkschaft/" target="_blank">Antworten aus der SVW</a> findet sich auf unserer Homepage bzw. in der Erstausgabe von „outbreak“, dem Sprachrohr der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO).<br />
<span id="more-169"></span><br />
Die Diskussion um den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn für gefangene Arbeiter und Arbeiterinnen hat durch diese Parlamentsanfragen neue Nahrung bekommen. Die SVW ist hierdurch damit konfrontiert worden, sich mit diesem Themenfeld, was gleichwohl ein Minenfeld ist, zu beschäftigen. Dass die Antworten aus dem Hause des Justizsenators Heilmann zu unseren Nachteilen ausfallen, überrascht wenig.</p>
<p>Wir machen mit diesem (nicht ganz leichtverständlichen) Text sowohl unseren juristischen als auch politischen Standpunkt deutlich. Beide Ebenen fließen zusammen und sind im Zusammenhang mit unserer Aktivität als GG/BO nicht zu trennen.</p>
<p><strong>Die Koalitionsfreiheit für Inhaftierte aus der Sicht der Senatsverwaltung</strong></p>
<p>In der Antwort der SVW auf den Frageblock des Grünen-Abgeordneten Behrendt heißt es einführend, dass „[d]er Beitritt eines Inhaftierten zu einem bestehenden eingetragenen Verein, einer zugelassenen Partei oder Gewerkschaftsorganisation in keiner Form beschränkt [ist].“ Diese Erklärung des Vertreters dieser SVW ist allerdings an einem entscheidenden Punkt lückenhaft, denn der Beitritt eines Inhaftierten in einen nicht eingetragenen bzw. nicht rechtsfähigen Verein ist gleichfalls in keiner Form beschränkt. Da unser nicht eingetragener bzw. nicht rechtsfähiger Verein, die GG/BO, auf der Basis der §§ 21 i.V.m. 54 BGB seit dem 21.5.2014 existiert, kann es keinerlei Beschränkung der Mitgliedschaft von Gefangenen in unserer Gefangenen-Gewerkschaft geben.</p>
<p>Die SVW räumt nach eigener Aussage den Inhaftierten eine Mitgliedschaft in Vereinen und Gewerkschaften ein. Demnach ist zu schlussfolgern, dass sie von ihren Mitgliederrechten Gebrauch machen können. Ein Mitglied der GG/BO ist weiterhin berechtigt, für einen Vorstandsposten zu kandidieren oder im Auftrag des Vorstands tätig zu werden.</p>
<p>Die SVW bewegt sich hinsichtlich ihrer Argumentation in einer Widerspruchsfalle: Zum einen spricht die SVW den Gefangenen die Grundrechtsträgerfähigkeit nach Art. 9, Abs. 3 Grundgesetz (GG) hinsichtlich der Bildung von Koalitionen (z.B. Gewerkschaften) ab, zum anderen wird es den engagierten Inhaftierten nicht verboten, dass sie auf der Basis dieses Koalitionsrechts in der Haftanstalt einen nicht eingetragenen Verein bzw. eine Gewerkschaft gründen.</p>
<p>Die SVW steht vor einem Dilemma. Wenn sie zu der Meinung gelangen sollte, dass wir keine Grundrechtsträger nach Art. 9 Abs. 3 GG sind, dann hätten wir ein Betätigungsverbot zu erwarten. Ein Verbot seitens der SVW bzw. der Vollzugsbehörde ist ausgeblieben, welches zudem einen schweren Eingriff in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 bedeutet hätte.</p>
<p>Die Gründung der GG/BO und die Mitgliederwerbung fallen dagegen in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG. Die SVW ist versucht, mit ihrer Rechtsansicht genau diesen schweren Eingriff in diesen Schutzbereich zu vollziehen, wenn sie uns das Koalitionsrecht de facto absprechen will.</p>
<p>Die Hauptfrage ist nun, ob wir als gewerkschaftliche Interessenvertretung von Gefangenen, die innerhalb und außerhalb der Haftanstalten wirkt, in diesen aufgemachten Schutzbereich fallen oder nicht.</p>
<p>Letztlich ist nach dem bisherigen Stand ein Betätigungsverbot als GG/BO nicht zu erwarten. Es wäre vermutlich nicht ratsam, die unterschiedlichen Rechtsansichten und –auslegungen hinsichtlich des Koalitionsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klären zu lassen, denn eine eventuelle höchstrichterliche Bestätigung unserer Position würde einen Präzedenzfall darstellen.</p>
<p>Insgesamt überrascht uns die Rechtsinterpretation der SVW keineswegs, da selbstorganisierte und unabhängige Initiativen, wie unsere Gewerkschaftsgründung und unsere Mitgliederwerbung, den Vertreterinnen und Vertretern der Exekutive ein Dorn im Auge sind.</p>
<p><strong>Fehlender Arbeitnehmer-Status im Knast</strong></p>
<p>Die SVW will die Grundrechtsträgerschaft nach Art. 9 Abs. 3 darüber hinaus mit der Begründung anfechten, weil wir als Inhaftierte unter der Zwangsarbeitspflicht (§§ 37, 41 StVollzG) stehen würden. Deshalb gelten die beschäftigten Inhaftierten nicht als Arbeitnehmer. Aus der Sicht der SVW werden nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Funktionsbereich der Koalitionsfreiheit umfasst. Das müsste ja in der Konsequenz bedeuten, dass sich bspw. Erwerbslose nicht gewerkschaftlich organisieren können. Das ist keineswegs der Fall, da sich Nicht-Berufstätige seit einigen Jahren innerhalb des DGB in Ausschüssen zusammenfinden.</p>
<p>Vergegenwärtigen wir uns die Zirkelschlussargumentation der SVW: da wir als Gefangene unter das Regime der Zwangsarbeit bzw. der Arbeitspflicht fallen, befinden wir uns in einem Sonderrechtsverhältnis zum Staat. Demzufolge, so die SVW, können wir nicht als Arbeitnehmer fungieren. Um den Zirkelschluss zu schließen, folgert die SVW daraus, dass wir für uns angeblich nicht den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 geltend machen können.<br />
Dieser Rechtsansicht der SVW ist unserer Meinung nach nicht zu folgen. Grundrechtsträger sind u.a. auch Beamtinnen und Beamte (vgl. § 57 BRRG), Richterinnen  und Richter (vgl. § 46 DRiG; BVerfGE 19, 303 [322]). Die Koalitionsfreiheit, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik uneingeschränkt verankert ist, gilt auch für sie, so dass ihnen die Gründung von Gewerkschaften nach § 52 BeamtStG nicht verwehrt wird, obwohl sie ebenfalls nicht über einen Arbeiternehmer-/Arbeitgeber-Status verfügen. Als verbeamtete Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes gehen sie mit dem Staat ein Sonderrechtsverhältnis ein.</p>
<p>Wir halten die Rechtsposition, die die SVW uns als gefangene Arbeiter und Arbeiterinnen gegenüber einnimmt, für ermessensfehlerhaft, da diese die Analogie zur Grundrechtsträgerschaft von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die sich u.a. auf Entscheidungen des BVerfG stützt, ignoriert. Denn eine zentrale Parallele tut sich zu inhaftierten Menschen auf, die  ferner einem öffentlich-rechtlichen Sonderrecht unterliegen. Nach herrschender Rechtsauffassung, die mit der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1972 Gültigkeit erlangt hat (BVerfGE 33, 1), können Strafgefangene nicht von den Grundrechten ausgeschlossen werden. Dass Gefangene unter dem Diktat der Arbeitspflicht stehen und hierdurch einen spezifischen Rechtsstatus haben, kann nicht bedeuten, sie von der Grundrechtsträgerschaft nach Art. 9 Abs. 3 auszuklammern. Was verbeamteten Angehörigen des Öffentlichen Dienstes eingeräumt wird, kann Gefangenen nicht vorenthalten werden, sonst wäre von einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3, Abs. 1 GG auszugehen.</p>
<p>Da die Entscheidung der SVW auf Ermessensfehlern beruht, ist sie rechtswidrig. Die SVW berücksichtigt nicht die Aspekte einer Rechtsauslegung, die zugunsten der GG/BO sprechen (können). Hierin  ist ferner ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu sehen.</p>
<p><strong>Die Gewerkschaft als sozialer Ort &#8211; drinnen und draußen</strong></p>
<p>Gewerkschaften sind ein Ort der sozialen Begegnung und des zwischenmenschlichen Austauschs. Es finden Auseinandersetzungen um die Bedingungen und Erfordernisse von Veränderungen in der Arbeitswelt unter den engagierten Gewerkschaftsmitgliedern statt – vor und hinter den Knasttoren.</p>
<p>Diese Form der Ausbildung von sozialer Kompetenz befindet sich  in völligem Einklang mit dem sog. Resozialisierungsgrundsatz aus § 2 StVollzG. Und da „[d]as Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden soll“ (§ 3 Abs. 1 StVollzG), entspricht eine gewerkschaftliche Tätigkeit von Gefangenen im Rahmen einer Gewerkschaftsvereinigung diesen Maßgaben aus dem StVollzG.</p>
<p>Die faktische Zwangsarbeit bzw. die Arbeitspflicht für Inhaftierte vor dem Hintergrund des Resozialisierungsgrundsatz, die aus dem Art. 12 Abs. 3 GG und § 41 StVollzG abgeleitet wird, ist aufgrund von Urteilen des BVerfG relativiert worden. Demnach kann keine rechtliche Auslegung mehr erfolgen, die sich auf den bloßen Wortlaut bezieht. Die Arbeitspflicht ist nur zulässig, wenn sie dem sog. Resozialisierungsgrundsatz nicht widerspricht und auf die Resozialisierung abstellt. (BVerfGE 98, 169 = ZfSrVo 1998, 242, 247 = NJW 1998, 3337, 3339)</p>
<p>Die resozialisierende Wirkung der gewerkschaftlichen Tätigkeit kann nur Vorrang gegenüber der Zwangsmaßnahme der Arbeitspflicht haben, die als Relikt in der Neufassung des StVollzG in einigen Bundesländern bereits nicht mehr vorkommt.</p>
<p>Also: Bevor eine Infragestellung der Grundrechtsträgerschaft nach Art. 9 Abs. 3 GG aus der fehlenden Arbeitnehmereigenschaft gegenüber Gefangenen abgeleitet  wird, hat eine Abwägung hinsichtlich des Ziels der Resozialisierung stattzufinden. Und diese kann nach unserem Verständnis nur so ausfallen, die Betätigungsfreiheit von gewerkschaftlich organisierten Gefangenen zu garantieren.</p>
<p>Es ist nach dem StVollzG (§ 3 Abs. 3) Aufgabe der Vollzugsbehörde, den Gefangenen und die Gefangene auf das Leben nach der Haft in der (relativen) Freiheit vorzubereiten. Wir als GG/BO verpflichten uns, den Idealen der Freiheit, Autonomie und Solidarität mit unseren Aktivitäten einen konkreten Ausdruck zu geben.</p>
<p><strong>Der Schritt der Gründung der Gefangenen-Gewerkschaft ist längst vollzogen</strong></p>
<p>Wir sind jederzeit im Verbund mit unseren solidarischen Kollegen und Kolleginnen draußen bereit, für unsere vollen Gewerkschaftsrechte einzutreten und uns juristisch zu schlagen. Wir sind zuversichtlich, in einem solchen Falle nicht zu unterliegen. Dies befürchtet auch die SVW und aufgrund dessen ist ihre Zurückhaltung uns gegenüber zu erklären.</p>
<p>Es ist schlicht und einfach Fakt: die GG/BO wurde gegründet, sie besteht und wirkt als gewerkschaftliche Vertretung der Interessen der (arbeitenden) Gefangenen mit ihrem Hauptsitz im Haus der Demokratie (HdD) in Berlin. Unsere Homepage unter www.gefangenengewerkschaft.de ist seit dem 1.Juli 2014 online, wir haben begonnen, Mitglieder zu werben, und wir konnten uns auf weitere JVA´s (Plötzensee, Willich, Aschaffenburg, Dresden) dieser Republik ausweiten. Das sind Realitäten.</p>
<p>Die am 27.05.2014 beschlagnahmten Gewerkschaftsunterlagen während der Zellenrazzien bei unserem Sprecher der GG/BO und dem GG-Sprecher der JVA Tegel wurden einige Tage später nach einer Anhörung wieder vollständig ausgehändigt. In der Tageszeitung „taz“ vom 30.5.2014 wird die Pressesprecherin der SVW, Lisa Jani, mit der Aussage wiedergegeben, dass man nicht gegen die Gewerkschaftsgründung vorgehen werde. Dies bestätigt sich in der SVW-Antwort auf die Behrendt-Anfrage, wonach „[w]eiterführende Maßnahmen nicht veranlasst [wurden].“</p>
<p>Die Vorgehensweisen der SVW und der Vollzugsbehörde bzw. die entsprechenden Erklärungen geben Anlass, dass wir <em>glauben </em>und <em>vertrauen </em>dürfen, dass unsere Gründung und Aktivität nicht durch Verbotsverfügungen torpediert wird. Hierdurch ist das Tatbestandsmerkmal des Vertrauensschutzes gegeben. Die SVW bzw. die Vollzugsbehörde ist hiermit eine <em>Selbstbindung </em>eingegangen. Aus dieser Selbstbindung resultiert ein <em>Vertrauensschutz</em>, auf den wir uns explizit berufen und den die Mitglieder der GG/BO uns gegenüber einfordern können.</p>
<p>Des Weiteren sehen wir das BVerfG auf unserer Seite. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 14. März 1972 (BVerfGE 33, 1, 11) festgestellt, dass der Gefangene und die Gefangene gleichfalls Grundrechtsträger sind. Ausdrücklich wird die traditionelle Konzeption eines „besonderen Gewaltverhältnisses“ abgelehnt, die es zugelassen habe, „die Grundrechte des Strafgefangenen in einer unerträglichen Unbestimmtheit zu relativieren.“ (BVerfGE 33, 1,11)</p>
<p>Unsere Argumentation ist zudem durch die Interpretation von erfahrenen Juristen und Juristinnen gedeckt: „Keine grundsätzlichen Bedenken bestehen dagegen, die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG und die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 auch Strafgefangenen einzuräumen. Die Freiheitsentziehung als solche bringt zwar wesentliche Beschränkungen mit sich, doch ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese Rechte für Strafgefangene ohne jede praktische Bedeutung bleiben sollten. § 196 StVollzG nennt sie jedenfalls nicht unter den eingeschränkten Grundrechten.“ (Feest/Däubler/Spaniol, S. 232 vor § 37 StVollzGRn. 27)</p>
<p>Wenn der Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG für uns eröffnet ist, dann kann eine Einschränkung des Grundrechts der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nur im Rahmen sog. verfassungsimmanenter Schranken (ungeschriebene Grundrechtsbegrenzungen) vorgenommen werden. Die Kompetenz zur Einschränkung sog. schrankenloser Grundrechte obliegt ausschließlich dem BVerfG. (BVerfGE 30, 173/193; BVerfGE 47, 327/369)<br />
Ein (bewusstes?) Versäumnis der SVW liegt darin, diese Entscheidungen des BVerfG in ihrer inhaltlichen Rechtfertigung umgangen zu haben. Dies hätte allerdings dazu führen müssen, die Resozialisierungswirkung einer Gewerkschaftsarbeit von Gefangenen höher zu bewerten, als die der Zwangsarbeitspflicht im Knast. Hierdurch hätte abschließend nur festgestellt werden können, dass wir uns zu Recht auf den Art. 9 Abs. 3 GG berufen.</p>
<p><strong>Auslegungssache: „Sicherheit und Ordnung“ in der JVA</strong></p>
<p>Die SVW spricht in ihrer Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Behrendt davon, dass im Zusammenhang von Vereinigungen in der Haftanstalt „die Gefangene und der Gefangene der allgemeinen Beschränkung seiner Freiheit nur dann [unterliegt], wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung der Anstalt unerlässlich ist &#8211; § 4 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) -.“ Diese anstaltstypische Rechtsposition stützt sich auf Entscheidungen des BVerfG.</p>
<p>Unserer Auffassung nach kann von einer Gewerkschaftsgründung und von gewerkschaftlichen Aktivitäten keine Gefahr für die „Sicherheit und Ordnung“ in der JVA ausgehen. Wir sind zudem mit einem solchen Vorwurf weder von der SVW noch von der Vollzugsbehörde konfrontiert worden. Geschweige denn ist ein Betätigungsverbot seitens der Behörden ausgesprochen worden. Wir wissen allerdings, dass die Formel der Aufrechterhaltung von „Sicherheit und Ordnung“ im Strafvollzug eine sehr elastische Anwendung finden kann, die bis zur repressiven Willkür der Amtshandlungen reichen kann.</p>
<p>Worum geht es uns? Wir beanspruchen lediglich unser (nicht einschränkbares) Grundrecht auf Koalitionsfreiheit; ein Grundrecht, das wir als GG/BO zur Artikulation der legitimen Interessen der (arbeitenden) Gefangenen wahrnehmen. Daraus lässt sich kein Strick drehen!</p>
<p>Des Weiteren richten sich unsere beiden Kernforderungen nach Mindestlohn und Rente für beschäftigte Inhaftierte nicht an die Haftanstalt, sondern an die Legislative, d.h. an die gesetzgebende Gewalt in diesem Staat.</p>
<p><strong>Knastarbeit und „freier Arbeitsmarkt“</strong></p>
<p>Die SVW behauptet in ihrer Antwort auf die Fragen des Abgeordneten Lederer, „dass die Arbeit und die Entlohnung von Gefangenen strukturell nicht mit der Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar sind.“ Das halten wir für eine steile These. In den (produktiven) Arbeitsbetrieben der JVA werden die gleichen (handwerklichen) Tätigkeiten verrichtet wie in den Werkshallen und Betrieben vor den Anstaltstoren. Die Akkordhetze, d.h. eine Bezahlung der gefangenen Arbeiter und Arbeiterinnen auf Stücklohnbasis, ist in den sog. Unternehmerbetrieben teilweise üblich.</p>
<p>Die JVA preist ausdrücklich ihre von den Inhaftierten geschaffenen Produkte öffentlich an. Die JVA-Betriebe konkurrieren mit den Firmen und Unternehmen auf dem „freien Markt“. Aber nicht nur das: Aufgrund der institutionalisierten Billiglöhnerei in den Anstaltswerkstätten unterbietet die JVA systematisch die Preisgestaltung in der Betriebslandschaft vor den Knasttoren.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund kann es nur als zynisch bezeichnet werden, wenn die SVW in ihrer Stellungnahme hervorhebt, dass „[e]in erheblicher Teil der Gefangenen nur eingeschränkt in der Lage [ist], den Anforderungen des freien Arbeitsmarktes zu genügen und konzentriert über viele Stunden zu arbeiten.“</p>
<p>Ein erheblicher Teil der Gefangenen hat stattdessen vor der Haft eine Ausbildung absolviert, im erlernten Beruf gearbeitet und sich bspw. über Fortbildungsmaßnahmen weiterqualifiziert. Ein Blick in die Statistik der Rentenkasse sollte dies bestätigen.<br />
Insbesondere sind die in den JVA-Handwerksbetrieben beschäftigten Inhaftierten nach der Knastzeit gern gesehene Lohnabhängige in den Unternehmungen aus der Handwerks- und Baubranche.</p>
<p>Wir halten die SVW-Argumentation auch deshalb für abwegig, weil die Inhaftierten nicht einsitzen, weil sie nicht in der Lage waren, draußen einer (Lohn-)Arbeit nachzugehen, sondern weil ihnen strafrechtlich relevante Taten zum Verhängnis wurden.<br />
Wir können den Spieß auch umdrehen: Wenn die gefangenen Arbeiter und Arbeiterinnen, denen laut SVW „zunächst der Erwerb von Kompetenzen wie Durchhaltevermögen, Konzentrationsfähigkeit und Frustrationstoleranz vermittelt werden“ muss, de facto tagein und tagaus einer „unproduktiven“ Beschäftigung nachgehen, weshalb werden sie dann bis zu ihrem Entlassungstermin zur Arbeit per Gesetz gezwungen?</p>
<p>Wir haben jedenfalls den Eindruck, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Berliner Abgeordnetenhaus äußerst bequem auf ihren in der JVA-Polsterei produzierten Sitzmöbeln Platz nehmen …</p>
<p><strong>Der arbeitende Gefangene als Kostenfaktor?</strong></p>
<p>Die SVW behauptet in ihren Ausführungen zur „Kleinen parlamentarischen Anfrage“ des Linken-Politikers Lederer, dass „[b]ereits mit der derzeit bestehenden Entlohnung von Gefangenen die Arbeit und Qualifizierung von Inhaftierten in erheblichem Maße staatlich subventioniert [wird].“</p>
<p>Wir fragen uns, was dieser Satz letztlich aussagen soll? Soll das bedeuten, dass die in den JVA-Betrieben in Berlin-Tegel beschäftigten Inhaftierten für den schulischen Unterricht im Sinne einer Qualifizierungsmaßnahme von anderen Gefangenen aufkommen sollen? Heißt das, dass deshalb die arbeitenden Gefangenen mit den Dumpinglöhnen abgespeist werden, weil sie durch ihre verbrauchte Arbeitskraft die Ausbildung von Mithäftlingen zu finanzieren haben?</p>
<p>Wenn der Staat in die Qualifizierung (Ausbildung, Schule, Studium, Umschulung etc.) von Menschen investiert, dann entspricht dies dem Sozialstaatsprinzip – drinnen wie draußen.</p>
<p>Wir fragen konkret: Welche Arbeit von Gefangenen in welchem JVA-Betrieb wird staatlicherseits subventioniert? Wir meinen dagegen, dass der produzierte Umsatz, den ausschließlich die malochenden Inhaftierten erwirtschaften, absolut kostendeckend, wenn nicht sogar profitabel ist. Mehr noch: der produzierte Mehrwert wird den arbeitenden Gefangenen genauso geklaut wie den Lohnabhängigen draußen. Hier wie dort gilt das alte Gewerkschaftsprinzip, sich seine Arbeitsleistung so teuer wie möglich bezahlen zu lassen.</p>
<p>Wir sind als GG/BO bereit, die „Wirtschaftlichkeit der Knastarbeit“ anhand eines belastbaren Zahlenwerks aus den JVA-Betrieben zu überprüfen. Es wäre interessant zu ermitteln, wo die finanziellen Sickergruben der Knäste tatsächlich zu finden sind …</p>
<p>Die Argumentation der SVW geht rundweg fehl, wenn wir berücksichtigen, dass die Gefangenen diverse Tätigkeiten im Knast ausführen, für die sonst die JVA-Verwaltung zuständig wäre. Verbeamtete Bedienstete oder externe Dienstleister müssten dann eingesetzt werden, was einen wirklichen Kostenfaktor darstellen würde. Um es auf den Punkt zu bringen: Da die Vollzugsbehörde eine Vielzahl von knastinternen Tätigkeiten auf die Inhaftierten abwälzt, erfolgt aufgrund der hemmungslosen Ausbeutung der Gefangenenarbeit eine zwar nicht zu beziffernde, aber vermutlich hohe Einsparung von Personalkosten. Die SVW spricht von einer Subventionierung der Gefangenenarbeit – das Gegenteil ist richtig: die Inhaftierten halten im Grunde den Knastladen aufrecht und finanzieren faktisch die Anstaltsverwaltung.</p>
<p>Die SVW führt darüber hinaus an, „dass Gefangene, die innerhalb der Justizvollzugsanstalt arbeiten, von der Zahlung von Haftkosten befreit sind und eine volle, beitragsfreie Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen können.“ Wir lassen an dieser Stelle den „Standard“ der Unterbringung im Verwahrvollzug beiseite; ebenso enthalten wir uns in diesem Textbeitrag eines Votums hinsichtlich der „Gesundheitsfürsorge“ im Knast. Wir fordern schlicht und ergreifend, dass wir als Strafgefangene wie im Offenen Vollzug anteilig die Haftkosten übernehmen und krankenversichert sind. Hierzu ist es aber erforderlich, uns einen ortsüblichen (Mindest-)Lohn zu zahlen und den Ausbeutungsgrad unserer Arbeitsleistung drastisch zu drosseln. Wir als GG/BO setzen uns u.a. hierfür entschieden ein!</p>
<p><strong>Was bezweckt die SVW &#8211; und was folgt daraus?</strong></p>
<p>Der Versuch der SVW für Justiz und Verbraucherschutz, uns aus dem Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 auszuschließen, kann unserer Ansicht nach einer juristischen Prüfung nicht standhalten.</p>
<p>Die SVW verfolgt offenkundig mit ihrer rechtswidrigen Begründung keine juristische, sondern eine politische Zielsetzung. Eine derartige politisch motivierte Vorgehensweise ist zurückzuweisen, zumal das BVerfG jegliche Behinderung einer gewerkschaftliche Tätigkeit und der Mitgliederwerbung für unzulässig erklärt hat. (vgl. BVerGE 28, 295 ff. / 304))</p>
<p>Wir wenden uns ausdrücklich dagegen, dass uns Hemmnisse in den Weg unseres Gewerkschaftsaufbaus gelegt werden. Ebenso richten wir uns vorbeugend gegen etwaige weitere Einschüchterungsversuche (Zellenrazzien u. dergl.) durch die Vollzugsbehörde bzw. die SVW. Wir hoffen in diesem Zusammenhang, dass u.a. weiterhin Pressevertreterinnen und –vertreter unsere gewerkschaftliche Tätigkeit als GG/BO aufmerksam begleiten.</p>
<p>Der wirkungsvollste Selbstschutz unserer Initiative liegt letztlich darin, wenn wir innerhalb und außerhalb der Knäste unsere Mitgliederbasis weiter stärken und kein Knast in der Bundesrepublik mehr ohne Gefangenen-Gewerkschaft ist. Das führt nicht nur zu einem notwendigen organisatorischen Ausbau der GG/BO, sondern ebenso zu einem selbstbewussteren Auftreten von Gefangenen, um legitime Forderungen zu stellen und deren Umsetzung zu erstreiten.</p>
<p>Wir setzen politisch auf die Solidarität der Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen (Basis-)Gewerkschaften vor den Toren der Haftanstalten, damit wir die vollen Gewerkschaftsrechte auch hinter Gittern Zug um Zug durchsetzen …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ggbo.de/fuer-volle-gewerkschaftsrechte-hinter-gittern/">Für volle Gewerkschaftsrechte hinter Gittern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://ggbo.de">Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO)</a>.</p>
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