Wie weiter mit der Gefangenengewerkschaft?

Kurzbericht zur Arbeitsgruppe „Koalitionsfreiheit hinter Gittern – Arbeit und gewerkschaftliche Organisation unter den Bedingungen des Strafvollzugs“ auf den Berliner Gefangenentagen

Am Freitagabend und Samstag organisierten der Republikanische AnwältInnenverein, die Vereinigung Berliner Strafverteidiger und der Arbeitskreis kritischer JuristInnen an der Humboldtuni Berlin die 3. Berliner Gefangenentage zum Thema „Knast ist Knast? Vollzugsgrundsätze – mehr als eine Absichtserklärung“. Es ging um das Thema menschenwürdiger Umgang im Knast und die Alternativen. Der akj sorgte dankenswerter Weise dafür, dass auch das Thema Arbeit im Knast und Gefangenengewerkschaft dort aufgenommen wurde. Es war ein kleiner Kreis von Interessierten, aber es war eine sehr gute Diskussion, die Anregungen für die weitere Arbeit bot.

Zwei Kolleg_innen des Unterstützerkreises der Gefangenengewerkschaft hatten anfangs ein kurzes Input gegeben, zur Geschichte der Gefangenengewerkschaft. Außerdem wurde noch mal ausführlicher auf die Forderungen eingegangen und diese begründet. Im Anschluss gaben die Rechtsanwält_innen Ria Halbritter und Sebastian Scharmer ein kurzes Input aus der Sicht zweier Jurist_innen, die sich mit dem Strafvollzug befassen. Auf Widerspruch stieß die Aussage von Halbritter, dass die Arbeitspflicht für die Gefangenen in Regel kein Problem sei, weil sie arbeiten wollen. Letzteres stimmt, aber gerade dann stellt sich doch die Frage, warum es überhaupt eine Arbeitspflicht gibt? Doch wohl deshalb, weil den arbeitenden Gefangenen grundlegende Rechte, wie das Gewerkschafts- und Koalitionsrecht, vorenthalten werden. Halbritter gab auch zu bedenken, dass bei einem Mindestlohn im Knast die Gefangenen stärker an der Finanzierung ihres Gefängnisaufenthalts herangezogen werden könnten. Zudem verwies sie auf die Pfändungsgrenzen und gab zu verstehen, dass bei vielen Gefangenen das Geld dann für Schuldenabbau verwendet würde.

An der anschließenden Diskussion beteiligte sich auch der emeritierte Bremer Strafrechtsprofessor Johannes Feest, der bereits in den 70er Jahren in einem Alternativen Kommentar zum Strafvollzugsgesetz für Gewerkschaftsrechte für Gefangene eingetreten ist. Er betonte, dass eine solche Forderung nur mit Unterstützung großer Organisationen wie den DGB-Gewerkschaften durchgesetzt werden könne. Der gewerkschaftsnahe Jurist Wolfgang Däubler hat bereits in den 70er Jahren festgestellt, dass Gefangenen auch Arbeit_innenrechte zustehen. Passiert ist bis heute nichts.

Besonders deutlich wird das auch bei der zweiten zentralen Forderung der Gefangenengewerkschaft, die Einbeziehung in die Rentenversicherung. Auf der Veranstaltung waren sich alle einig, dass diese Forderung, die schon in den 70er Jahren beschlossen wurde, bisher nicht umgesetzt wurde, weil Gefangene keine Lobby haben. Die Gefangenengewerkschaft könnte sich zu einer solchen Lobby entwickeln. Vor allem der emeritierte Kriminologe Feest betonte, wie wichtig es ist, dass DGB-Gewerkschaften die Forderungen der Gefangengewerkschaft unterstützen. Dabei war er sich auch mit den GG-Kollegen einig, dass dies keine leichte Aufgabe ist und die Phrase vom Bohren dicker Bretter ausnahmsweise mal stimmt. Schließlich haben der DGB und ihre Vorläuferorganisationen im Lumpenproletarier schon immer eher den Gegner als den Kollegen gesehen.

Anregungen für die weitere Arbeit

Für die weitere Arbeit der GG ergeben sich aus der Veranstaltung mehrere Anregungen. Die Versuche, weiter ins gewerkschaftliche Spektrum zu wirken, sollten fortgesetzt werden. Besonders bei ver.di gibt es da ja einige Ansätze. Vielleicht wäre es sinnvoll, den erwähnten Wolfgang Däubler mal zu einer Veranstaltung einzuladen.

Des weiteren sollten Kontakte zu anderen Gruppen, die sich mit Knastarbeit beschäftigen, aufgenommen werden, z.B. zu der Gruppe in Hessen, die gerade eine Broschüre zum Thema herausgegeben hat. Es sollte auch in Berlin genauer recherchiert werden, welche Firmen in Berlin in Knastarbeit was verdienen. Wie die Bedeutung der Gefängnisarbeit insgesamt gewachsen ist, zeigt ein Kontraste-Beitrag von letzter Woche.

Leiterin Marketing Arbeitsbetriebe, JVA Aichach
„Es wird mehr geboten wie früher, wir sind moderner geworden. Früher hat jede Anstalt für sich selber gearbeitet. Heute sind wir eine Art Konzern.“
Hier der Link zum vollständigen Beitrag im Wortlaut.

Noch eine Nachbemerkung

In der Propagandaausgabe der Bild-Zeitung, die unaufgefordert zum 9.November an alle Haushalte verteilt wurde, gibt es auch einen Artikel zu einem Gefangenen, der 1980 wegen Mordes in der DDR verurteilt wurde und noch heute im Knast sitzt. Dort heißt es auch, dass es in der DDR Arbeitspflicht gab und auch für ihn, deshalb das Ende der DDR eine Verbesserung war. Dass Gefangene in der DDR einen Mindestlohn im DDR-Maßstab bekamen, wurde dabei ebenso wenig erwähnt, wie die Tatsache, dass auch heute noch in den meisten Bundesländern Arbeitspflicht im Knast besteht. Vielleicht sollte ja die Gefangenengewerkschaft eine Pressemitteilung rausgeben, wo sie der Bild-Ente kontert.

1 Kommentar

  1. Wir Gefangenen sind zur einer Freiheitstrafe verurteilt worden nicht aber hier die doppelt Bestrafung für ein Apfel und Ei im Knast zu arbeiten oder einen Knastdrillich zu tragen davon hat der Richter nichts gesagt sprich das Stvollzg ist rechtswidrig in der Tat eine “ Doppelbestrafung “ hallo die Reichsgesetze sind vorbei NSDAP gibt es nicht mehr und die schwarze Mafia trägt immer noch schwarz in der Tat.

    Solidarische Grüße an Alle und lasst Euch nicht verarschen

    Ich bins die Initialzündung von der JVA Butzbach 2016 entlassen

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