Verfassungsbeschwerde zum Mindestlohn angenommen

GG/BO Soligruppe Berlin: Neues aus Mecklenburg-Vorpommern: Es ist schon eine Weile her, da forderten die Gefangenen aus der JVA Bützow und der JVA Stralsund eine Erhöhung des Lohns, weil dieser massiv eingebrochen war. Wir berichteten damals darüber:

https://ggbo.de/gmv-insassenvertretungen-in-mecklenburg-vo…/

Mit dieser Forderung machten die Gefangenen aber nicht Halt. Sie entschlossen sich, juristisch gegen den Hungerlohn (als Verfassungsbeschwerde) vorzugehen. Nun wollen sie das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung drängen – diesem liegt ihre Verfassungsbeschwerde vor.

Wir werden den weiteren Verlauf abwarten und berichten, sobald Entscheidungen vorliegen.

Den Gefangenen aus Mecklenburg-Vorpommern senden wir hiermit nochmal solidarischen Grüße! Wir freuen uns, dass ihr gemeinsam und entschlossen kämpft.

Berlin 13. August 2018

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

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