Strafvollzug und Resozialisierung – ein Paradoxon?!

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelferinnen und -helfer e.V., die Brandenburgische Strafverteidiger-Vereinigung und die DIE LINKE führen am 24.05.2016, 18 Uhr ein Dienstagsgespräch und im Anschluss am 25.05.2016, 10-16.30 Uhr eine Fachkonferenz zum Thema Strafvollzug und Resozialisierung durch. Die GG/BO ist daran beteiligt.

Veranstaltungsort ist der Landtag Brandenburg, Raum 2050,
Alter Markt 1 in 14467 Potsdam.

Anmeldungen werden unter veranstaltungen@linksfraktion-brandenburg.de unter Betreff „Strafvollzug“ erbeten.

Anmeldeformular.pdf

Berlin, 16. Mai 2015 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

3 Kommentare

  1. Strafvollzug bewirkt nach meiner Ansicht das Gegenteil von Resozialisierung, er bedeutet Isolation, Entfremdung von Angehörigen und der Gesellschaft und stigmatisiert die Menschen. Sie werden zu bedingungslosem Gehorsam gezwungen, was mit Sozialisierung nicht das Geringste zu tun hat; wer arbeitet, bekommt rechtswidrig keine Rentenzahlungen, ein Wiedereinstieg in die Gesellschaft ist extrem schwierig, bei langen Haftstrafen ist Altersarmut vorbestimmt. Bewährungshilfe ist an Geldverdienst interessiert und hilft dem Einzelnen in vielen Fällen überhaupt nicht. Strafvollzug sollte den Häftlingen die Möglichkeit eines intensiven Kontakts zur Außenwelt bieten, damit sie ihre Beziehungen zu Menschen aufrecht erhalten können. Internet, Telefon sind wichtige Kommunikationsmittel, die im Gefängnis gar nicht oder nur sehr eingeschränkt und mit hohen Kosten für den Häftling zugänglich sind, die er kaum tragen kann. Der Strafvollzug an sich ist kontraproduktiv und sollte tiefgreifend reformiert bzw. ganz aufgegeben werden.

      1. Das ganse Strafvollzugsgesetz ist eine “ hRechtsbeugung der Tat.“..
        Eine Stellungsnahme wird von mir explizit noch erscheinen,demnächst hier.Ihr werdet Euch wundern….
        Gruß

        Jürgen

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