Solidaritätserklärung von ‚Erwerbslos in Berlin‘

Redebeitrag auf der Kundgebung vor dem Bundesarbeitsministerium

„Erwerbslos in Berlin ist ein Zusammenschluß gewerkschaftlich organisierter Erwerbsloser, und wir solidarisieren uns mit der Gefangenengewekschaft/ Bundesweite Organisation.

Dafür gibt es gute Gründe.

Wir wollen einen Mindestlohn ohne Ausnahmen. Keine Ausnahmen für Langzeiterwerbslose, für Jugendliche, für MaßnahmeteilnehmerInnen, für ein- oder null-Euro-JobberInnen, und selbstverständlich auch keine Ausnahme für Gefangene.
Jede Personengruppe, die vom Mindestlohn ausgeschlossen ist, kann und wird am Arbeitsmarkt gegen andere Gruppen ausgespielt werden. Das gilt auch für Gefangene, und schon allein deswegen muß auch der Mindestlohn für Gefangene gelten.

Das Argument lautet so in etwa, Gefangene müsse man nicht vernünftig für ihre Arbeit bezahlen, weil man ihnen ja einen Gefallen täte, wenn sie arbeiten DÜRFEN, denn das diene der „Eingliederung“.

Solche dämlichen Sprüche kennen wir Erwerbslosen gut. Auch uns unterstellt man, daß man uns einen so großen Gefallen tut, wenn man uns um unsere Arbeitskraft erleichtert, etwa in Maßnahmen, 1-€-Jobs oder Praktika, daß man uns nicht auch noch anständig bezahlen müsse.

Der Zweck ist nicht unsere „Eingliederung“, sondern der Zweck ist, uns die Selbstbestimmung über unsere Arbeitskraft zu nehmen, uns um Löhne zu prellen, Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt abzubauen, ArbeitnehmerInnenrechte zu verwehren und verschiedene Gruppen am Arbeitsmarkt gegeneinander auszuspielen.

In Maßnahmen und 1-€-Jobs haben Erwerbslose gar keinen ArbeitnehmerInnenstatus, somit auch keine ArbeitnehmerInnenrechte, und sind damit effektiv aus dem Arbeitsmarkt AUSGEGLIEDERT, statt eingegliedert.

Und deswegen verstehen wir so gut, daß die Arbeitsbedingungen im Gefängnis nichts mit Eingliederung zu tun haben. Durch Arbeit ohne Rechte wird man aus der erwerbstätigen Gesellschaft weiter ausgegliedert, und nicht eingegliedert.

Und dasselbe wie beim Mindestlohn gilt auch für die Rentenbeiträge. Es darf nicht sein, daß ArbeitgeberInnen oder AuftraggeberInnen sich um die Rentenbeiträge drücken können, indem sie im Gefängnis produzieren lassen. Es darf auch nicht sein, daß Menschen, die arbeiten, dabei keine Rentenansprüche erwerben, sondern im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Kein Gericht verhängt als Strafe „soundsoviel Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Altersarmut“.

Wer für andere arbeitet, ist Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, und hat Anspruch auf Mindestlohn, auf Sozialversicherung, auf ArbeitnehmerInnenrechte wie die Koalitionsfreiheit.

Dankeschön.“

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