Rente für Gefangene ist Angelegenheit der Justizministerien

Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO). Trotz einer verfassungsrechtlich bindenden Zusage im Strafvollzugsgesetz von 1977 entrichten Gefangene bis heute keine Beiträge in die Rentenversicherung. Die damalige Gesetzesvorlage von 1977 ging von 90 % der Bezugsgröße (Mittel aller Versicherten) aus – seit 1977 zahlen Gefangene bzw. der Staat de facto 0 % in ihre Rentenversicherung ein.

Im Juni 2015 hatte sich die Justizministerkonferenz (JMK) zum ersten Mal seit sehr langer Zeit endlich wieder mit dem Thema befasst. Hier hätte eine klare Entscheidung getroffenen werden können, weil relevante Informationen und auch Gesetzesentwürfe vorlagen.

Stattdessen beauftragte die Justizministerkonferenz den Strafvollzugsausschuss der Länder mit der Ausarbeitung einer Vorlage, welche im Juni 2016 an die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Finanzministerkonferenz (FMK) zur Prüfung und Bewertung weitergeleitet wurden. Die FMK verweigerte sich dem Vorhaben, weil sie eine Beurteilung seitens der JMK vermisste, die ASMK gründete eine eigene AG, deren Ergebnis nun wiederum an die JMK geschickt wird.

Das Grundrechte Komitee hierzu:
„Es ist ein Armutszeugnis der föderalen Demokratie, wie hier mit den sozialen Rechten der Gefangenen umgegangen wird. Das Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen Bund und Ländern, zwischen einzelnen Fachministerkonferenzen kann um der Gefangenen und ihrer Grundrechte willen nicht länger hingenommen werden.“

Dem stimmen wir absolut zu! Seit 40 Jahren steht der Einbezug der Gefangenen in die Rentenversicherung nun aus, seit Juni 2015 werden Zuständigkeiten und Verantwortungen abgegeben und hin und her verlagert – Gefangenen Fragen werden offensichtlich auf die lange Bahn geschoben, wenn sie nicht im Interesse des Staats gestellt werden.

Wir schließen uns der Forderung des Grundrechte Komitees an und „fordern die Justizminister und -ministerinnen der Länder auf, nun schnellstmöglich eine konkrete Entscheidung in Anlehnung an das Gesetz von 1977 zu treffen und dem Bundesgesetzgeber die Zustimmungsbereitschaft der Länder zum Erlass des Gesetzes zu signalisieren“.

Zusätzlich fordern wir auch den Mindestlohn für alle arbeitenden Gefangenen.

Beiträge in die Rentenversicherung machen nur Sinn, wenn Gefangene auch nach Minimalstandart bezahlt werden. Durch den Mindestlohn würden die Beiträge höher werden, außerdem wäre mit dem Mindestlohn dem Resozialisierungsgedanken Folge getragen. Denn: ein Einkommen bedeutet auch ein Auskommen, und da liegt der Mindeststandart nun einmal beim Mindestlohn.
Strafe allein ist der Freiheitsentzug – die Verwehrung von Grundrechten, dem Sozialstaatsgebot, dem Gleichheitsgrundsatz und Mindeststandards (welche draußen gelten) gleichen einer Doppel- und Dreifachsanktionierung, welche verfassungswidrig ist.

Pressemitteilung Grundrechtekomitee: Rente für Gefangene erneut vertagt: Föderal-interministerielle Verschiebung der Verantwortung geht weiter

Berlin, 24. Januar 2018

 

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