Psychisch erkrankte Gefangene in JVA Chemnitz kämpft weiter und wird durch Proteste in Chemnitz unterstützt

GG/BO Soligruppe Jena: Die Gefangene und Gefangenen-Gewerkschafterin aus der Frauen-JVA Chemnitz, die laut mehreren Gutachten u.a. unter Agoraphobie mit Panikstörung leidet und deswegen haftuntauglich ist und trotzdem keine Haftunterbrechung erhält, gibt immer noch nicht auf. Sie versucht nun unter auf zwei Wegen, eine Therapie für sich durchzusetzen. Sie beantragt regelmäßigen Haftausgang zwecks ambulanter Therapie und wird bei Ablehnung des Antrags den Gerichtsweg einschlagen. Gleichzeitig läuft der Antrag auf Haftunterbrechung weiter. Unterstützt von einer engagierten Anwältin ist sie entschlossen, sich durch alle Instanzen zu klagen.

Weitere Unterstützung erhält sie mittlerweile nicht nur von Mitgefangenen aus der Gefangenen-Gewerkschaft und von der Jenaer GG/BO-Soligruppe, sondern auch von der Basisgewerkschaft FAU Chemnitz. Diese hat am 30. Juni, 14. Juli und 28. Juli 2018 im Stadtzentrum von Chemnitz Protestkundgebungen organisiert. Mit in Käfigen gesperrten Menschen, Fahnen und Flugblättern haben sie auf die Situation psychisch kranker Gefangener in der JVA Chemnitz hingewiesen.

Dass kranke Menschen ihr Recht auf Therapie gegen so viele Hindernisse durchsetzen müssen, ist eine Zumutung. Viele Gefangene haben dazu keine Kraft und nicht genug Unterstützung. Sie geben irgendwann einfach auf. So soll eine andere Gefangene der JVA Chemnitz, die ebenfalls unter Agoraphobie mit Panikstörung leide, Mitte Juli einen Selbstmordversuch begangen haben.

Unterdessen wird deutlich, dass es grundlegenden Änderungsbedarf gibt. Abhängigkeiten wie z.B. Kaufsucht müssen als solche anerkannt werden, damit betroffene Gefangene über den § 35 BTMG „Therapie vor Strafe“ entlassen und therapiert werden können. Der Personalmangel an Suchtberater_innen und Psycholog_innen in Haft muss behoben werden. Anträge auf Haftunterbrechung oder Ausgang zwecks Therapie dürfen nicht weiter als Versuche abgelehnt werden, sich der Haft zu entziehen. Doch auch wenn es zu diesen Änderungen kommen sollte, bleibt der Freiheitsentzug ein Kontext, der weiter krank macht und in dem eine wirkliche Therapie strukturell unmöglich ist. Erst die Entknastung der Menschen würde ihnen die Möglichkeit geben, unter würdigen Bedingungen gesund zu werden.

Jena, 12. August 2018

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist. 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

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