Knast als gewerkschaftsfreie Zone

Wir haben in der JVA Tegel Neuland betreten. Am 21. 5 2014 haben wir uns als Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) (vormals Gefangenen-Gewerkschaft der JVA Tegel) gegründet.
Die Gründung als sog. nicht rechtsfähiger Verein erfolgte auf der Basis des BGB §§ 21 i.V.m. 54. Des Weiteren berufen wir uns ausdrücklich auf den Grundgesetz-Artikel 9, Abs. 3 (Koalitionsrecht), der uns als Gefangene die Möglichkeit der freien Vereinigung auch hinter Gittern einräumt. Mit dieser Rechtsform bewegen wir uns bewusst nicht im Rahmen der sogenannten Gefangenenmitverantwortung des § 160 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG).
Dies ermöglicht uns wesentlich mehr Spielraum, um unsere Interessen gegenüber den drei Staatsgewalten (gesetzesgebende, gesetzesausführende und rechtssprechende Gewalt) durchzusetzen.
Unsere Gewerkschafts-Initiative hinter Gittern ist juristisch abgesichert und nicht angreifbar. Dies schafft uns die Voraussetzung, damit die Knäste seitens der Gefangenen keine gewerkschaftsfreien Zonen mehr sind.

Zwei zentrale Forderungen stehen bei uns aktuell im Mittelpunkt: erstens wollen wir für Gefangene, die in den Knästen u.a. für staatliche Behörden und externe Konzerne arbeiten, dass ihnen der allgemeine flächendeckende gesetzliche Mindestlohn zusteht. Zweitens wollen wir, dass inhaftierte Beschäftigte nicht weiterhin von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen sind.
Alle weiteren gewerkschaftlichen Aktivitäten werden die logische Folge unserer inhaltlichen Arbeit, praktischen Vorschläge und organisatorischen Ausweitung sein.

Auf welchen Prinzipien gründet die Gewerkschaft?

Eine Definition, was eine Gewerkschaft eigentlich ist, ist nicht leicht zu treffen. Es gibt eine Vielzahl von Gewerkschaften und Interessensverbänden, die sich für bestimmte Personengruppen und deren Belange einsetzen. Allerdings lassen sich mehrere Wesenszüge benennen, die für eine gewerkschaftliche Tätigkeit typisch sind. Eine Gewerkschaft gründet dabei im Wesentlichen auf drei Prinzipien.
Das Prinzip der Autonomie (Eigenständigkeit, Unabhängigkeit) besagt, dass wir überparteilich und überkonfessionell sind. D.h., wir lassen uns beispielsweise weder parteipolitisch noch von der Glaubensrichtung her einzwängen. Wir stehen sozusagen über den Dingen. Im entscheidenden Punkt sind wir allerdings konsequent parteiisch: Wir ergreifen Partei für unsere Interessen!
Das Reform-Prinzip beinhaltet, dass wir Veränderungen und Umgestaltungen anstreben, die zu einer Verbesserung der Situation der arbeitenden Gefangenen führen sollen. Unsere beiden Kernthemen (Mindestlohn und Rente) stehen dabei derzeit im Mittelpunkt unserer Aktivität. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass sich die Arbeitsbedingungen in den JVA-Betrieben im Interesse der dort tätigen Gefangenen verbessern. In unserem Visier befindet sich vor allem die Akkordhetze in Form der Stücklohnbezahlung in den sogenannten Unternehmerbetrieben in den Haftanstalten.
Und nicht zu Letzt orientieren Gewerkschaften auf das Prinzip der Solidargemeinschaft (Zusammengehörigkeit, Gemeinschaftssinn). Auch wenn Inhaftierte aufgrund ihrer Herkunft und ihrer Vergangenheit höchst unterschiedlich sind, können sie an ausgewählten Punkten gemeinsame Interessen angeben und ausdrücken. Hierüber lässt sich ein Gefühl von Einheit und Genossenschaft entwickeln, was uns alle hier im Knast stärkt.

Zielrichtung bundesweite Knast-Gewerkschaft

Auch wenn der Ursprung unserer Gewerkschafts-Initiative in der JVA Tegel liegt, soll unser gewerkschaftliches Engagement keinesfalls auf diese Haftanstalt begrenzt sein. Im Gegenteil. Wenn wir unsere beiden aktuellen zentralen Forderungen nach Mindestlohn und Rente für Gefangene mit Nachdruck propagieren wollen, brauchen wir eine Ausweitung. In keiner JVA soll uns die „soziale Schutzmacht“ einer Gewerkschaft fehlen.
Unser Ziel ist es, dass das „Tegeler Erfolgsmodell“ zu einem „Exportschlager“ in anderen Haftanstalten dieser Republik wird. Wir haben ein Organisierungsmodell entwickelt, das die ersten Praxistests bestanden hat.
Neben der GG existiert bereits seit 2005 die Interessenvertretung Inhaftierter (IvI), die in den vergangenen Jahren die eine oder andere (juristische) Schlacht geschlagen (und gewonnen!) hat. Mit der IvI können wir eine „Zangenbewegung“ der Gefangenen schaffen, um eine selbstorganisierte und eigenverantwortliche Kraft in den Auseinandersetzungen mit Staatsgewalten zu entfalten.
Unsere Absicht ist es, mit engagierten Gewerkschafter-innen und Gewerkschaftern aus den Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und mit Basis-Gewerkschaften wie der Freien Arbeiter- und Arbeiterinnen Union (FAU) sowie den Industrial Workers of the World (IWW) ein (enges und solidarisches) Kooperationsverhältnis einzugehen.
Unsere Gewerkschaftsgründung ist eine authentische Initiative aus dem Knast heraus. Darin liegt auch der zentrale emanzipatorische Akt von uns Gefangenen. Diese Initiative erhält aber erst durch die zahlreiche Unterstützung außerhalb des Knasts, die wir von solidarischen Menschen erfahren, ihre erforderliche Stabilität.
Sowohl die bestehenden Kooperationsverhältnisse mit verschiedenen Gewerkschaften als auch der direkte Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in den Unterstützungsgruppen vor den Anstaltstoren festigen das solidarische Band drinnen und draußen.

Volle Gewerkschaftsfreiheit im Knast

Als Gefangenen-Gewerkschaft (GG) setzen wir uns aktiv dafür ein, gegen Lohndumping und Hungerlöhne in den Haftanstalten juristisch und politisch vorzugehen.
· Es sollte im Interesse der Gewerkschaften sein, dass in den Knästen nicht zu Dumpinglöhnen gearbeitet wird, die vor den Anstaltstoren nicht zu unterbieten sind. Diese Preisdrückerei wird von den Anstalten auch noch als Werbemittel angepriesen, um sich als besonders günstiger Wettbewerber im „Marktgetümmel“ in Szene zu setzen.
· Knäste werden so zu „Sonderwirtschaftsregionen“, in denen arbeitsrechtliche Standards, für die Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen in früherer Zeit vor uns gekämpft haben, ausgehebelt werden. Konzerne funktionalisieren Knäste als verlängerte Werkbank, die bestimmte Tätigkeiten in die JVA-Betriebe auslagern.
· Der Trend der teilprivatisierten Knäste hält auch in der Bundesrepublik Einzug. Die Haftanstalt Burg in Sachsen-Anhalt ist ein Beispiel hierfür. In den USA ist das Modell, Knäste zu Massenproduktionsstätten zu machen, unter dem Stichwort „Prison Industrial Complex“ (PIC) bekannt. Dieses System des „gefängnisindustriellen Komplexes“ benötigt billige und gefügige Arbeitskräfte, die weder auf´s Entgelt blicken noch ihre Rechte einklagen.
· Die Abschaffung der Arbeitspflicht in der Haft, die im § 41 StVollzG verankert ist, ist umgehend in Berlin und anderswo (wie z.B. in Brandenburg) umzusetzen. Die Verpflichtung zur Arbeit im Knast ist in der noch nicht verabschiedeten Neufassung des Strafvollzugsgesetzes eh nicht mehr vorgesehen. Der administrative Zwang zur Arbeitsaufnahme ist vor dem Hintergrund der Billiglöhnerei grundsätzlich abzulehnen.
· Der Kampf gegen prekäre Arbeitsverhältnisse kann nicht vor den Stahltoren der Haftanstalten haltmachen. Es gehört zu den ureigenen Aufgaben selbstorganisierter basisgewerkschaftlicher Initiativen, solche Zustände nicht nur anzuprangern, sondern abzuschaffen. Die Hebung der ökonomischen Klassenlage ist ein Minimalziel.
· Es geht uns als Gefangenen-Gewerkschaft um die Erlangung der vollen Gewerkschaftsrechte – auch hinter Gittern. Das bedeutet, dass wir – wie unsere Kolleginnen und Kollegen draußen – nicht auf Arbeitskampfmittel verzichten wollen, die zur „Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geeignet sind. Die Lohnfrage ist hierbei eine zentrale Frage des ökonomischen Kampfes.

Stärkt die GG/BO – drinnen & draußen!

Juli 2014

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