JVA-Tegel blockiert GG/BO-Werbetätigkeit

PRESSE-ERKLÄRUNG GG / BO

JVA-Tegel blockiert die GG/BO-Werbetätigkeit ihres stellvertretenden Sprechers Badsha-h

Liebe Kolleg_innen und Freund_innen,

in der JVA Tegel, dem Ursprungsort der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), haben wir einen aktuellen Organisierungsgrad von über 20% der Inhaftierten. Mehr als 170 gefangene Gewerkschafter zählen wir dort nunmehr. Und der Trend hält an…

Die JVA-Leitung ist nun dazu übergegangen, dem stellv. Sprecher unserer Gewerkschaft in der JVA Tegel, Zazai Badsha-h Hussain, zu untersagen, im Rahmen seiner Pausenzeit im Knast als Fahrer des anstaltseigenen Besucherbusses GG/BO-Material zu verteilen und Mitglieder zu werben.

Hierzu ist festzustellen, dass der Kollege Badsha-h seine Pausenzeit und Nicht-Arbeitszeit dazu aufwendet, um sich basisgewerkschaftlich zu engagieren. Dieses Engagement soll nun untersagt werden. Hierin sehen wir einen massiven Eingriff in unseren Betätigungsfreiraum als GG/BO. Als nicht rechtsfähiger Verein nach § 21 i.V.m. § 54 BGB und auf Grundlage des Art. 9, Abs. 3 GG agieren wir gesetzeskonform und im Rahmen der uns gewährten Grundrechte.

Die Tätigkeit unseres Kollegen Badsha-h ist der Vollzugsbehörde in Tegel ein Dorn im Auge, da er aufgrund seines breiten Kontaktes zu Mitgefangenen einen hohen Aktionsradius hat, den er gewerkschaftspolitisch im Sinne der GG/BO ausschöpft. Eine solche Betätigung ist nicht zu beschränken, sondern zu befördern!

Gegen diese willkürliche Maßnahme der Vollzugsbehörde haben wir umgehend einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 109 StVollzG und eine einstweilige Verfügung gem. § 114 StVollzG bei der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Berlin gestellt.
Es offenbart sich zum wiederholten Male die große Lebenslüge des bundesrepublikanischen Strafvollzugs: die viel beschworene „Resozialisierung“ steht lediglich auf dem Papier. Wenn sich Inhaftierte selbstbestimmt und eigenverantwortlich in Solidarität üben, ihre Rechte zu formulieren verstehen und sich sozialreformerisch betätigen, erfolgen seitens der Anstaltsleitungen – wie in Tegel, Willich und Würzburg – Sanktionen.

Neben unseren beiden Hauptforderungen nach Mindestlohn für Knastarbeit und eine Rentenabsicherung für Inhaftierte zielen wir auf die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern. Diese Zentralperspektive leiten wir aus dem besagten Art. 9, Abs. 3 GG ab, der auch inhaftierten Gewerkschafter_innen das Koalitionsrecht einräumt. Dieses Koalitionsrecht, d.h. die Gründung von selbstorganisierten Gewerkschaften und die Betätigung als Gewerkschafter_in vor und hinten den Knasttoren wird von uns als GG/BO erklärtermaßen offensiv in Anspruch genommen.

Es ist uns als GG/BO bewusst, dass u. a. infolge unseres organisatorischen Wachstums (mittelfristig) Veränderungen im Strafvollzug Einzug halten werden. Das ist eine überaus erfreuliche Aussicht, da sich bereits jetzt ein enorm gesteigertes Interesse hinter und vor den Anstaltstoren zeigt, unseren sozialreformerischen Forderungskatalog nicht nur inhaltlich mit zu tragen, sondern ganz praktisch hinsichtlich einer Umsetzung zu unterstützen. Im solidarischen Verbund mit unseren Kolleg_innen aus dem breiten Gewerkschaftsspektrum wird es gelingen, die Blockadehaltung der JVA-Leitungen und Justizbehörden letztlich aufzubrechen.

Wir setzen darauf, dass sich Kolleg_innen aus den Einzelgewerkschaften des DGB sowie aus den Basisgewerkschaften FAU und IWW solidarisch zeigen, um einerseits den inhaftierten Kolleg_innen der GG/BO den Rücken zu stärken, und andererseits der Vollzugsbehörde klarzumachen, dass jedweder Angriff auf unser rechtlich nicht zu beanstandendes basisgewerkschaftliches Engagement einen Widerhall finden wird…

Mit kollegialen Grüßen

Oliver Rast
Sprecher der GG/BO

Schreibt dem Kollegen:

Zazai Badsha-h Hussain
stellv. GG-Sprecher der JVA Tegel
Seidelstr. 39
13507 Berlin

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