Ex-Häftling muss psychologisches Gutachten bezahlen

Die Gefangenen-Vereinigung protestiert gegen eine „schikanöse Rechnung“ – Justizministerium: Zahlungsaufforderung war rechtens.

Erfurt/Suhl. Wenn in einem Strafverfahren ein Gutachten zum Angeklagten eingeholt werden muss, dann sind die Kosten dafür dem verurteilten Straftäter in Rechnung zu stellen – auch wenn das Gutachten gegen seinen Willen in Auftrag gegeben wurde. Das hat jetzt auf Anfrage das Thüringer Justizministerium klargestellt.

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