Erfolge in der JVA Neumünster durch die GG/BO?

GGBO Soligruppe Berlin: Nachdem die Gefangenen die Petition gegen die viel zu hohen Einkaufspreise mit 141 Unterschriften eingereicht haben, haben sich die Preise nun verändert! Tatsächlich sind die meisten Preise gesenkt worden, einige wurden aber auch angehoben. So sind nun fast alle Produkte aus dem Hygienebereich günstiger. Die günstigste Zahnpasta kostete vor Kurzem zum Beispiel noch 1,49 €, nun aber 1,29 €. Für Nivea Creme sollten die Gefangenen vor Kurzem noch 2,29 € für 75 ml zahlen, nun kostet dieselbe Creme 1,99 €. Auch die Lebensmittelpreise wurden teilweise gesenkt. Bestimmte Produktpreise wie Käse, Säfte, Elektrogeräte oder Tabakdosen wurden allerdings erhöht. Trotz dessen überwiegt der Anteil an Waren, bei welchen die Preise gesenkt wurden.

Wir und die Gefangenen werten das als Erfolg der GG/BO! „Allerdings wollen sich die Gefangenen mit der teilweisen Senkung noch nicht zufrieden geben. Sie fordern weiterhin den Mindestlohn und eine absolute Anpassung der Einkaufspreise an die Verhältnisse draußen.“, so Martina Franke, Sprecherin der Soligruppe Berlin der GG/BO.
Außerdem kämpfen sie nun auch für eine Abschaffung der Totalkontrolle der Interessenvertretung der Gefangenen (IGV) durch Bedienstete. Nach § 139 LStVollzG SH soll es den Gefangenen ermöglicht werden, Vertretungen in Form der IGV zu wählen, welche „in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse [der Gefangenen] Vorschläge und Anregungen an die Anstalt unterbreiten“ können.

Derzeitig werden alle Schriftstücke (Briefverkehr, Aushänge an den schwarzen Brettern, Protokolle der Sitzungen, Stellungsnahmen der IGV) erst nach der Einsicht und Zensur der Vollzugsleitung freigegeben. Einzelne Bedienstete kommentieren diese Kontrolle beispielsweise damit, dass „keine künstliche Gegenposition aufgebaut werden solle“. Die Gefangenen betonen aber, dass dadurch „die eigentliche Tätigkeiten der Interessenvertretung der Gefangenen torpediert werden, weil diese nicht mehr eigenständig und im Interesse der Gefangenen arbeiten kann, sondern nur als verlängerter Arm der Gefängnisleitung agieren müsste“. Die Gefangenen fordern also die Möglichkeit einer Selbstorganisierung innerhalb der IGV, welche nicht mehr durch die Vollzugsleitung kontrolliert werden soll.
Diese Forderung der Gefangenen entspricht dabei lediglich dem Grundgesetz Art. 5 Abs. 1, wonach jede*r das Recht hat, ihre oder „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Die Gefangenen fordern also lediglich, dass das (Grund-)Gesetz eingehalten wird und dass sie sich selbstbestimmt und selbstorganisiert für ihre Rechte und Interessen einsetzen können.
Wir unterstützen die Gefangenen in ihren Forderungen. Für Mindestlohn, angepasste Einkaufspreise und die Möglichkeit, sich auch im Knast selbstorganisiert für die Rechte einsetzen zu können.
„Teilerfolge wurden schon erzielt, die Gefangenen und wir kämpfen aber weiter!“, so Franke.

Berlin, 2. Februar 2018

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Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

 

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