Affront für Whistleblower im Knast

Soligruppe der GG/BO Sie unterstützt weiterhin die Gefangenen, die vor zwei Jahren bekannt machten, dass JVA-Angestellte an der Klauwirtschaft in der JVA Tegel profitierten.

Im September 2016 machte der Klau- und Schmuggelskandal an der JVA Tegel für Schlagzeilen. Jetzt wurde bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die beschuldigten JVA-Angestellten eingestellt hat. Peter Nowak sprach mit Martina Franke von der Soligruppe der GG/BO, die die Gefangenen unterstützt hat.

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1 Kommentar

  1. Meines Erachtens bestimmt nicht der Justizsenator, ob jemand in den Knast oder in den Maßregelvollzug kommt, sondern das Gericht im Urteil. Im Strafverfahren muss festgestellt werden, ob jemand schudfähig ist oder nicht oder nur teilweise schuldfähig. Entsprechend dem Urteil kommen die Verurteilten dann in den Knast oder Maßregelvollzug. Wer daran etwas ändern will, muss das Urteil ändern. write custom essays

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