Abschlussbericht der Kommission zum Fall Al-Bakr mangelhaft

Zur heutigen Vorstellung des Abschlussberichtes im „Fall Al-Bakr“ fordert die GG/BO eine Aufhebung der Geheimhaltung des Untersuchungsberichtes.

Vor dem Hintergrund, dass es zwei Monate nach dem Ableben von Al-Bakr einen weiteren Suizid in Leipzig gab und erst kürzlich die Tötung eines Gefangenen verhindert wurde, sehen wir die Staatsregierung in einer besonderen Pflicht zur Aufklärung der Vorfälle in der JVA Leipzig. Berichte welche der breiteren Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden defninieren wir als mangelhaft.

Indiskutabel erachten wir den Vorschlag der Kommison eine Videoüberwachung in Zellen zu realisieren. Videoüberwachung in Zellen ist kein Präventions- sondern ein Repressionsinstrument.

Leipzig, 24. Januar 2017

Update 25. Januar 2017, 23:00 Uhr: 
Der LVZ liegt inzwischen das geheime Protokoll vor. Dazu:
Das geheime Protokoll des Al-Bakr-Selbstmords in Leipzig  (Archiv) 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

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