Union Busting im sächsischen Justizministerium

Mit Veröffentlichung des Erfahrungsberichtes von Ayhan Işik wurden gravierende Mängel in der medizinischen Versorgung in der JVA Dresden bekannt, die wir im weiteren Verlauf mit kleinen Anfragen und einer Pressemitteilung thematisierten. Darin wurde auch die Blitzverlegung von unseres Sprechers David Scholz erwähnt, die wir nun juristisch aufgearbeitet sehen wollen.

Da bereits die Verlegung von der JVA Zeithain in die JVA Dresden zweifelhaft war, wurden seinerzeit Rechtsmittel eingelegt. Die erste Verlegung erfolgte am 5. Oktober 2015. Nun, fast zwei Jahre danach, sollte diese beschieden werden. Dazu erging Ende Juni, zeitgleich mit dem Beginn unseren Recherchen zum Fall Ayhan Işik, ein Prozesskostenhilfebeschluss an Scholz. Es folgte die erwähnte Blitzverlegung von Dresden nach Torgau – scheinbar in unlauterer Absprache.
Dazu der beauftragte Anwalt Prof. Dr. Endrik Wilhelm, in einem Schreiben an die betreffenden Anstalten: „Wie unserem Mandanten bekannt wurde, hat die JVA Zeithain aufgrund diesen Beschlusses am 14. Juli 2017 ein Schreiben an die Strafvollstreckungskammer gerichtet. In diesem Schreiben wurde behauptet, Herr Scholz sei am 14. Juli 2017 von Dresden nach Torgau verlegt worden, weshalb sich das immer noch anhängige Rechtsmittel bei der Strafvollstreckungskammer erledigt habe.

Diese Behauptung ist unwahr. Tatsächlich wurde Herr Scholz aus nicht bekannten Gründen erst am 17. Juli 2017 von Dresden nach Torgau verlegt. Das bedeutet, dass die Verlegung von Dresden nach Torgau nicht etwa anstaltsinterne Gründe in Dresden hatte, sondern – in Absprache mit der JVA Zeithain – eine abgesprochene Aktion war, um das Rechtsmittel unseres Mandanten gegen die Verlegung von Zeithain nach Dresden zu torpedieren.

Es dürfte auf der Hand liegen, dass diese Form der Rechtsvereitelung nicht nur per se rechtswidrig ist, sondern möglicherweise auch ein Tatbestand des StGB verwirklicht. Wir erwarten dazu von allen drei angeschriebenen Anstalten [Zeithain, Dresden, Torgau] eine Stellungnahme bis zum 24.08.2017.“

„Ungeachtet der Versuche die Gefangenen-Gewerkschaftliche Organisation in der JVA Dresden zu schwächen, bleibt die Forderung einer Behandlung von Ayhan Işik nachdrücklich bestehen. Auch in anderen Justizvollzugsanstalten macht sich, bezüglich des Falls Işik, langsam der Unmut breit.“ so Marco Bras dos Santos von der Gefangenen-Gewerkschaft.

Leipzig, 20. August 2017

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