Schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Gefangenen durch RTL?

Am 24. Mai 2016 fanden mehrere Sicherheitskontrollen in den Hafträumen der JVA Zeithain statt. Dazu wurden nicht nur Zelleneinrichtungen abgebaut, sondern auch Gefangene körperlich untersucht. Der Verdacht liegt nahe, dass die Haftraumdurchsuchungen nicht der Sicherheit und Ordnung dienten.

“Das schlimme dabei war die Begleitung durch ein Kamera-Team von RTL (Das Jenke-Experiment)” so Manuel Matzke, unser Sprecher der JVA Zeihain. Das Drehteam stellte, trotz mehrfachem Widerspruchs der Gefangenen, die Aufnahmen nicht ein.

Uns erschließt sich nicht, warum die Gefangenen nicht um Einwilligung zu den Aufnahmen gebeten wurden. Spätestens beim Widerspruch hätte das Drehteam abbrechen müssen. Persönlichkeitsrechte gelten nicht nur in Freiheit. §76 Abs. 1 Sächsisches Strafvollzugsgesetz regelt klar, dass das Schamgefühl bei Durchsuchungen von Gefangenen, Sachen und Hafträumen zu schonen ist.

Das Justizministerium wird sich, auf eine von uns eingeleitete Anfrage, zu dem Vorfall positionieren müssen. Wie auch immer die Antwort aussehen mag, für uns steht fest, dass die Maßnahmen eine Inszenierung zugunsten von RTL waren. Die GG/BO verurteilt eine derartige Instrumentaliserung und fordert RTL auf, sich mit unserem Sprecher Manuel Matzke in Verbindung zu setzen.

Soligruppe Leipzig

Leipzig, 04. Juni 2016

Kleine Anfrage der Abgeordnteten Katja Meier:
Filmaufnahmen in der JVA Zeithain

Bildquelle 

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