„Hätten sie mich doch einfach sterben lassen“ – Ayhan Işik zur medizinischen Versorgung in sächsischen Justizvollzugsanstalten

Wir veröffentlichen an dieser Stelle den stark gekürzten Bericht über die Behandlung von Ayhan Işik:

Seit 09.03.16 befinde ich, Ayhan Işik, mich in Untersuchungshaft in der JVA Dresden. Ich hätte nicht erwartet, dass ich durch die Hölle gehen werde. Auf unserer Station C1/300 ist eine permanente Bedrohungssituation durch andere Häftlinge an der Tagesordnung. Besonders schwächere Häftlinge werden dazu erpresst, Tabak und Lebensmittel an eine Gruppierung abzutreten. Das solche Vorfälle nicht gemeldet werden, liegt an der Angst vor weiteren Unannehmlichkeiten. Da ich weder diese verspüre, noch die Ungerechtigkeit tolerieren wollte, hatte ich jeden Vorfall gemeldet und wurde mit „Wir leiten das weiter“ vertröstet.


Mein Zellennachbar, ein 28-jähriger Deutscher, sollte ebenso erpresst werden. Trotz oder wegen meines Rates sich von den Erpresserinnen fern zu halten, fand er sich am 27.06.2016 in einer Gruppierung wieder, die ihn körperlich zusetzte. Aus Verantwortungsbewusstsein versuchte ich, ihn umgehend aus diesem Handgemenge zu befreien. Im Ergebnis wurde ich mit einem Messer angegriffen und fiel dabei ungünstig zu Boden. Weder die Bedrohungssituationen, noch der konkrete Vorfall wurden untersucht. Die eigentliche Odysee, die „medizinische Behandlung“, begann jedoch an jenem Tage, vor ziemlich genau einem Jahr, ihren Lauf zu nehmen.

Operation 1:
Ich wurde umgehend in ein Krankenhaus gefahren und untersucht. Mein Handgelenk sei vierfach zertrümmert, der Unterarm gebrochen und der Ellenbogen gesplittert. Zudem war da noch eine Schnittwunde, die genäht werden müsse. Nach der Operation befand sich an meinem Unterarm eine Schiene und aus dem Unterarm ragten Fixatoren, die mit dem Handgelenk verbunden waren. Wie ich erfuhr, wurde damit erstmal „Notdürftig meine Hand gerichtet“. Da kein „Justizpersonal zur Verfügung“ stand um mich im Krankenhaus zu bewachen, wurde ich mit Schmerzmitteln versehen und in die JVA gebracht. Wohlgemerkt, über das Wochenende, bis folgenden Montag.

Operation 2:
Mir wurde eine 18cm lange Titanplatte auf die Bruchstelle geschraubt und ich musste dieses Mal drei Tage zur Beobachtung im Krankenhaus verbringen.

Medizinischer Behandlung in der JVA:
Mein Ellenbogen sah sehr deformiert aus. Der Arm ließ sich nicht bewegen und der Ellenbogen schmerzte, trotz hoher Schmerzmedikation, zunehmend. Zudem war es ein Martyrium, dass der medizinische Dienst der JVA ständig versuchte mich zu beschwichtigen. „Das sei nach zwei Operationen normal – Haben Sie Geduld!“. Aufgrund der stetig zunehmenden Schmerzen, musste der Notdienst immer öfter kommen. Ca. 10 Wochen nach dem Zwischenfall kam ich wieder in ein Krankenhaus zur 3. Operation.

Operation 3:
Im Krankenhaus schilderte ich meine Schmerzen und es wurde eine Computertomographie angefertigt. Es stellte sich heraus, dass mein Ellenbogen nicht gesplittert, sondern auch zertrümmert war. Mir wurde eine weitere Titanplatte zwischen Unter- und Oberarm eingepflanzt. Danach wurde ich umgehend in die JVA zurückgeführt.

Gerichtstermin vs. Behandlung:
Unverständnis machte sich bei meinen Anwälten breit. Mein Arm sollte mittels einer Physiotherapie im Krankenhaus in Bewegung gebracht werden. Dem stand das Interesse des Richters gegenüber, der telefonisch im Krankenhaus interveniert haben soll, „da die Verhandlung mit mehreren Tagen terminiert und Zeugen geladen worden seien“. So zumindest die Sekretärin des behandelnden Arztes, welche von meiner Anwältin im Rahmen der Verhandlung angerufen wurde.

Einigungsversuche vor Gericht scheiterten und meine Behandlung sollte mittels einer zweiwöchig verspäteten Physiotherapie wieder aufgenommen werden. Wegen Personalnot beim Justizpersonal wurde diese nach wenigen Tagen unterbrochen und ich wurde in das Haftkrankenhaus nach Leipzig verlegt.

Operation 4:
Der behandelnde Arzt der JVA Leipzig war sehr bemüht und der erste Mensch, der meine starken Schmerzen ernst nahm. Er erhöhte die Schmerzmedikation und linderte die Schmerzen auf ein erträgliches Maß. Allerdings verzichtete er auf eine weitere Behandlung, um mich erst von einem externen Spezialisten untersuchen zu lassen. Nach zwei Wochen kam es zum Termin und einer weiteren Diagnose. Bei der letzten OP wurde die Bandapparatur des Ellenbogens abgeschnitten. Wenn ich meinen Arm wieder halbwegs bewegen wolle, müsse das Titan am Ellenbogen entfernt sowie Gewebe aus dem Oberschenkel entnommen und anstelle der Bandapparatur eingesetzt werden. So geschah es und ich wurde, erneut mit Fixatoren versehen und wieder in die JVA Leipzig gebracht. Nach 7 Wochen, 24 Stunden isoliert von anderen Gefangenen, mit zweimal Hofgang am Tag beantragte ich die Rückverlegung nach Dresden. Am 21.10.2016 wurde ich noch einmal nach Leipzig gefahren um die Fixatoren zu entfernen. Der dortige Chefarzt empfahl mir dringend ihn für eine ordentliche Rehabehandlung zu besuchen. Ab Februar 2017 könne ich meinen Arm wieder voll belasten. Dies wurde seitens der JVA nicht ermöglicht.

Status Quo
Bei einer Computertomographie am 30.12.2016 wurde festgestellt, dass die Bruchstellen nicht verheilt sind und es solle eine zweite CT erfolgen. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Unter Schmerzen bekomme ich, neben opiathaltigen Medikamenten, täglich 10 Minuten Physiotherapie. Der letzte, externe Spezialist, der mich zu sehen bekam, empfahl am 10.04.2017 eine Versteifung des Armes oder ein künstliches Gelenk. Das könnte sich, aufgrund der Versicherung über die JVA, allerdings schwierig gestalten.

Ich bin 43 Jahre alt. Das, was ich im letzten Jahr erlebt habe, hat mich extrem altern lassen und Substanz gekostet. Hätten Sie nur meinen Arm komplett entfernt oder mich bei einer der vielen Vollnarkosen doch einfach sterben lassen.

JVA Dresden, 18. Juni 2017, Ayhan Işik
via
Leipzig, 1. Juli 2017 

Die von den einzelnen AutorInnen veröffentlichten Beiträge geben nicht die Meinung der gesamten GG/BO und ihrer Soligruppen wieder. Die GG/BO und ihre Soligruppen machen sich die Ansichten der AutorInnen nur insoweit zu eigen oder teilen diese, als dies ausdrücklich bei dem jeweiligen Text kenntlich gemacht ist.

4 Kommentare

  1. Das ist absolut schlimm!!

    Und leider gar kein Einzelfall !!

    Die ehemalige Anstaltsärztin Frau Dr. Ludwig hat aus den Gründen, dass sie auf Weisung diverser Richterinnen bestimmte Behandlungen unterlassen musste, den Dienst in der JVA Dresden quittiert.

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